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Krölstraße 27 im Quartier Gobbin Görlitz

Die Maßnahme soll die Voraussetzung für die Entwicklung des Quartiers Gobbin schaffen. Sie ist Teil eines Maßnahmekonzepts für einen Grundsatzbeschluss zum Aufnahmeantrag in das Förderverfahren WEP und damit vorgelegt, aber noch nicht beschlossen.

Kostenschätzung

1,63 Mio. €

Nächster Schritt

Entscheidung über den Grundsatzbeschluss zum Aufnahmeantrag in das Förderverfahren

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Einzelmaßnahme Krölstraße 27 / Quartier Gobbin
Die Maßnahme 3.4.1 betrifft die Krölstraße 27 im Quartier Gobbin. Sie soll die Voraussetzung für die Entwicklung des Quartiers schaffen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Mittelplanung: 50.000 EURals Nächstes2027
  2. Mittelplanung: 440.000 EUR2028
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Maßnahme soll die Voraussetzung für die Entwicklung des Quartiers Gobbin schaffen. Sie ist Teil eines Maßnahmekonzepts und einer Finanzierungsübersicht für den Grundsatzbeschluss zum Aufnahmeantrag in das Förderverfahren WEP.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Grundsatzbeschluss zum Aufnahmeantrag für ein Förderverfahren der Städtebauförderung im Programm WEP, Fördergebiet Westliche Gründerzeit.

Noch offen

  • Der Grundsatzbeschluss zum Aufnahmeantrag steht noch aus.

Ort der Leistung

Görlitz, Sachsen

Markiert ist Görlitz, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Voraussichtliche Gesamtkosten1.630.000 €
Im WEP förderfähig490.000 €
Förderung
490.000 EUR im WEP förderfähig, Mittelplanung: 50.000 EUR für 2027 und 440.000 EUR für 2028
Finanzierung
Mittelplanung: 50.000 EUR für 2027 und 440.000 EUR für 2028, davon 490.000 EUR im WEP förderfähig.

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