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Städtebauförderung Westliche Gründerzeit Görlitz

Für das Fördergebiet Westliche Gründerzeit soll ein Aufnahmeantrag für das Programmjahr 2027 gestellt werden, die Beschlussvorlage stand am 29.10.2026 auf der Tagesordnung, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt. Das Maßnahmekonzept umfasst unter anderem Quartiersvernetzung, Rückbau, Grün- und Freiraumgestaltung sowie die Sanierung und Umnutzung von.

Kostenschätzung

15 Mio. €

Ausschreibung

Aufnahmeantrag für das Programmjahr 2027 zum 13. November 2026

Ausführung

Förderzeitraum 2027 bis 2041, über einen Zeitraum von 15 Jahren

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Stadterneuerung im Fördergebiet Westliche Gründerzeit
Maßnahmekonzept für das Fördergebiet Westliche Gründerzeit mit Einzelmaßnahmen in den Bereichen Erschließung, Rückbau, Grün- und Freiraumgestaltung, Gebäude, Gemeinbedarf und Management.
Stadterneuerung und Quartiersentwicklung
Investitionen der Stadterneuerung sind über 15 Jahre von 2027 bis 2041 vorgesehen. Schwerpunkte sind die Entwicklung des Schlachthofes als Bildungscampus, die Revitalisierung der Quartiere Gobbin und um den ehemaligen Handelshof, die innerstädtische Infrastruktur sowie die Sicherung und Sanierung von Gründerzeitgebäuden und denkmalgeschütztem Gebäudebestand mit Innenhöfen.
Klimawege und Grün- und Freiraumgestaltung
Vorgesehen sind Klimawege, Quartiersvernetzung sowie naturnahe Grün- und Freiraumgestaltung zwischen Cottbuser Straße und Hilgerstraße, einschließlich Wege, Entsiegelung und Grüngestaltung der Klimafläche beziehungsweise des Klimaparks am ehemaligen Schlachthof.
Rückbau und Entsiegelung
Vorgesehen sind der Rückbau nicht denkmalgeschützter Bausubstanz, Entsiegelung und anschließende Grün- oder Nachnutzung in den Quartieren Cottbuser Straße/Schlachthof und Dresdener Straße/Leipziger Straße.
Sanierung und Umnutzung des Schlachthofareals
Das denkmalgeschützte Schlachthofareal soll saniert und entsprechend dem Wettbewerbsergebnis in Verbindung mit dem Oberschulstandort neu gestaltet werden. Vorgesehen ist die Integration einer Dreifeldsporthalle unter Verwendung bestehender Bausubstanz.
Sanierung und Umnutzung als Hotel
Die Brautwiesenstraße 5, 6 und 7 sollen als Hotel saniert und umgenutzt werden, für die Gebäude 5 und 7 wurden bereits Sicherungsmaßnahmen unterstützt.
Sanierungsbetreuung und Quartiersmanagement
Ein externes Büro soll mit der Sanierungsbetreuung beauftragt werden. Das Quartiers- beziehungsweise Citymanagement soll Leerstands- und Ansiedlungsmanagement übernehmen, Vereine und Gewerbe koordinieren und den Verfügungsfonds koordinieren.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entscheidung des Stadtrats über die Beschlussvorlage stand auf der Tagesordnung (erledigt)29.10.2026
  2. Antragstellung für das Programmjahr 2027 vorgesehenals Nächstes13. November 2026
  3. Beantragter Förderzeitraum2027 bis 2041
  4. EUROPAN-Wettbewerbsergebnis für das Schlachthofareal voraussichtlich vorliegend10.2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Aufnahmeantrag beim SMIL und der SAB, Aufnahme im Wettbewerb mit anderen Städten und Gemeinden Sachsens. Voraussetzung ist ein aktuelles und im Stadtrat beschlossenes INSEK.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Stadt Görlitz hat in den letzten Jahren keine Anträge auf Fortführung der Städtebauförderung gestellt. Seit 2026 besteht deshalb keine Fördermöglichkeit aus Mitteln der Bund-Länder-Städtebauförderung, die EFRE-Förderperiode endet 2027.

Die Programmausschreibung des Freistaates Sachsen vom 15. Januar 2026 eröffnet die Möglichkeit einer Neuaufnahme des Fördergebiets Westliche Gründerzeit. Die Beschlussvorlage zur Antragstellung stand am 29.10.2026 auf der Tagesordnung, ein Beschlussergebnis ist in den Dokumenten nicht genannt.

Das aktualisierte INSEK soll Grundlage für den Förderantrag sein. Die Fortschreibung wurde Ende April 2026 an das Planungsbüro UmbauStadt beauftragt, die Vorfassung wurde am 10. August 2026 fertiggestellt und das INSEK dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat soll den Oberbürgermeister beauftragen, einen Aufnahmeantrag für das Programmjahr 2027 zu stellen, ein Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB gemäß Anlage 1 beschließen und den kommunalen Eigenanteil bei der Diskussion der kommenden Haushalte berücksichtigen.

Noch offen

  • Entscheidung des Stadtrats am 29.10.2026 ist in den Dokumenten nicht belegt.
  • Aufnahme in das Programm ist nicht gesichert, ein Rechtsanspruch auf Programmaufnahme besteht nicht.
  • Der kommunale Eigenanteil ist bei der Haushaltsaufstellung beziehungsweise Diskussion der kommenden Haushalte zu berücksichtigen.

Ort der Leistung

Görlitz, Sachsen

Markiert ist Görlitz, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Gesamtausgaben aller Programmteile87.302.000 €
Im WEP förderfähige Ausgaben16.012.000 €
Förderhöchstsumme als Gesamtsumme aller förderfähigen Ausgabenca.15.000.000 €
Sanierung und Umnutzung als Hotel, Brautwiesenstraße 5, 6 und 7Gesamtkosten10.000.000 €
Schlachthofareal mit DreifeldsporthalleGesamtkosten22.800.000 €
Förderung
Beantragte Städtebaufördermittel, Förderhöchstsumme ca. 15 Mio Euro als Gesamtsumme aller förderfähigen Ausgaben. Mindestanteil städtischer Eigenmittel 10 Prozent, der Eigenanteil ist bei der Haushaltsaufstellung darzustellen. Im Programmteil Sicherung denkmalgeschützter Bausubstanz ist kein Eigenanteil aufzubringen.
Finanzierung
Görlitz ist seit 2025 Konsolidierungsgemeinde. Der Antrag setzt die Anerkennung als Konsolidierungsgemeinde und einen städtischen Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent voraus. Der städtische Eigenanteil ist bei der Haushaltsaufstellung darzustellen. Im Programmteil Sicherung ist für die Sicherung denkmalgeschützter Bausubstanz kein Eigenanteil aufzubringen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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