Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Erneuerung der Treppenanlage
- Alle Blockstufen und Podeste auf 98 m Länge werden erneuert. Die Podeste werden künftig als Betonpflaster ausgeführt. Die Stufen haben eine Steighöhe von 15 cm. Ein Betonfundament mit den daraufgesetzten Stufen soll Probleme mit dem Baugrund vermeiden. Zu Beginn soll die rechte Seite instandgesetzt werden.
- Stützbauwerke, Handläufe und Zäune
- Die Stützmauern links und die Stützbauwerke rechts der Treppenanlage werden abschnittsweise instandgesetzt, ergänzt oder gegebenenfalls ganz erneuert. Die Kosten für die Verfugung und Ergänzung der Stützmauer stehen schon in den Gesamtkosten. Handläufe und Zaunanlagen werden ebenfalls erneuert.
- Beleuchtung und Oberleitung
- Die Beleuchtung wird neu installiert. Die Oberleitungen im Baufeld sollen unterirdisch verlegt werden, in Absprache mit dem Medienträger.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Stadtentwicklungsausschuss beschließt einstimmig die Entwurfsplanung vom 23.04.2026 als Grundlage der weiteren Planung und Ausführung (erledigt)08.09.2026
- Vergabe der Bauleistungen und Baubeginn, vorgesehen ab Frühjahr 2027als Nächstes2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Treppenanlage verbindet die Rauhentalstraße mit der Schreberstraße und ist die kürzeste Fußwegverbindung zwischen Rauhental und Jüdenberg. Wegen mangelnder Verkehrssicherheit ist sie seit 2021 als Durchgangsweg gesperrt.
Die Entwurfsplanung vom 23.04.2026 hat der Stadtentwicklungsausschuss am 08.09.2026 einstimmig beschlossen. Die Planung findet 2026 statt, die Vergabe und der Bau sollen ab Frühjahr 2027 folgen. Mittel aus der Städtebauförderung stehen im Gebiet „Meißen links der Elbe“ zur Verfügung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss hat am 08.09.2026 beschlossen, die Entwurfsplanung vom 23.04.2026 der weiteren Planung und Ausführung zugrunde zu legen. Der Beschluss betrifft laut Sitzung nur die Entwurfsplanung. Ergebnis: einstimmig, 8 Ja-Stimmen.
Noch offen
- Der Finanzbedarf soll im Haushaltsjahr 2027 aufgestockt werden. Die Höhe nennt die Vorlage nicht.
- Die Verfügbarkeit der Fördermittel kann laut Sitzung vor Baubeginn geprüft werden.
Ort der Leistung
Meißen, Sachsen
Markiert ist Meißen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtfinanzbedarf für die MaßnahmeFinanzbedarf laut Haushaltsstelle, brutto oder netto nicht angegeben | 384.500 € |
|---|---|
| Baukosten laut Kostenberechnungbrutto, genau 349.764,48 € | 349.764 € |
| Planungskostenbrutto | 34.500 € |
- Förderung
- Städtebauförderung, Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, Zuschuss 2/3 der Kosten
- Finanzierung
- Der Zuschuss aus der Städtebauförderung beträgt 2/3 der Kosten. Der Finanzbedarf liegt bei 324.500 € für 2026 und 60.000 € für 2027. Für 2027 ist eine Aufstockung des Finanzbedarfs vorgesehen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.