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Zur EntscheidungStadt Glauchau · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Vorlage vom

Straßen- und Stützwandinstandsetzung Glauchau

Die Rudolf-Breitscheid-Straße und das Stützbauwerk im Gehwegbereich sollen instand gesetzt beziehungsweise erneuert werden. Der Stadtrat soll am 26.11.2026 das Bauprogramm, die Finanzierung und die Weitervergabe der Planungsleistungen beschließen. Die Umsetzung ist für 2027 geplant und hängt von der Beteiligung der Versorgungsträger ab.

Kostenschätzung

950.000 €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Stadtratsentscheidung am 26.11.2026, Umsetzung für 2027 geplant, abhängig von der Beteiligung der Versorgungsträger

Ausführung

Die Umsetzung ist für 2027 geplant, der Zeitraum hängt von der Beteiligung der Versorgungsträger ab.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Instandsetzung der Rudolf-Breitscheid-Straße
Der Straßenabschnitt zwischen August-Bebel-Straße und Chemnitzer Straße erstreckt sich über rund 230 m. Vorgesehen sind eine durchgängige 6,00 m breite Fahrbahn in Asphaltbauweise, teilweise erneuerte Gehwege von ca. 3,50 m Breite aus Betonpflaster, Natursteinborde mit ca. 0,10 m Anschlag sowie angepasste Straßenentwässerung.
Erneuerung des Stützbauwerks
Das Stützbauwerk im Gehwegbereich zwischen Agricolastraße und Chemnitzer Straße wird erneuert.
Gehwege, Straßenbegleitgrün und Knotenpunkt
Vorgesehen sind Ersatzpflanzungen, barrierefreie Übergänge und eine Aufweitung des Knotenpunkts Agricolastraße/Rudolf-Breitscheid-Straße. Dafür sind Grunderwerb und die Anpassung der Grundstückseinfriedung vorgesehen, um die Sichtachsen zu verbessern.
Fachplanung Verkehrsanlagen
Vorgeschlagen ist die Weiterführung der Fachplanungsleistungen Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI, Leistungsphasen 4 bis 8 nach HOAI 2021.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Stadtrat soll Bauprogramm, Finanzierung und Weitervergabe der Planungsleistungen beschließenals Nächstes26.11.2026
  2. Geplante Umsetzung2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Für die Planungsleistungen wurden drei geeignete Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Drei Angebote lagen fristgerecht vor und wurden geprüft und gewertet.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Vorlage soll das Bauprogramm und die Finanzierung der Straßen- und Stützwandinstandsetzung beschließen. Die Maßnahme umfasst die Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen August-Bebel-Straße und Chemnitzer Straße sowie das Stützbauwerk im Gehwegbereich zwischen Agricolastraße und Chemnitzer Straße.

Für die Fachplanung Verkehrsanlagen wurden drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Drei Angebote lagen fristgerecht vor und wurden geprüft und gewertet, die Weiterbeauftragung eines Unternehmens ist zur Entscheidung vorgeschlagen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen werden der Baubeschluss für die Straßen- und Stützwandinstandsetzung, überplanmäßige Auszahlungen von 855.000 € samt Deckung sowie die Weitervergabe der Planungsleistungen für 52.617,37 € brutto.

Noch offen

  • Der Beschluss des Stadtrats steht am 26.11.2026 an.
  • Die Abstimmung mit den Versorgungsträgern für Abwasser, Trinkwasser, Strom und Gas läuft, vom RZV wurde Handlungsbedarf angezeigt und eine koordinierte Maßnahme wird angestrebt.
  • Der Umsetzungszeitraum hängt von der Beteiligung der Versorgungsträger ab.
  • 44.000 € der überplanmäßigen Auszahlungen bleiben ohne Deckung.

Ort der Leistung

Glauchau, Sachsen

Markiert ist Glauchau, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Gesamtauszahlungen für die Maßnahme950.000 €
Weiterführende Planungsleistungen Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 4 bis 8 nach HOAI 2021brutto52.617 €
Förderung
475.000 € Kommunalbudget und 236.000 € Instandhaltungspauschale, anteilige Finanzierung über die Straßenbauzuweisung nach § 20a SächsFAG 2027 und § 20b SächsFAG 2027ff., Versorgungsträger beteiligen sich ebenfalls.
Finanzierung
Überplanmäßige Auszahlungen von 855.000 € im Produktkonto 541000.785120. Deckung durch zusätzliche Fördermittel von 475.000 € Kommunalbudget und 236.000 € Instandhaltungspauschale, Haushaltsreste von 60.000 € für die Brücke Albanstraße, 15.000 € für die Agricolastraße und 25.000 € für die Schulstraße, 44.000 € bleiben ohne Deckung. Anteilig finanziert aus der pauschalen Zuweisung nach § 20a SächsFAG im Jahr 2027 und nach § 20b SächsFAG 2027ff., Versorgungsträger beteiligen sich ebenfalls.

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