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BeschlossenGroße Kreisstadt Glauchau · Bau & Handwerk · Sitzung am

Binnenentwässerung Lungwitzbach in Glauchau-Niederlungwitz

Zum Hochwasserschutz am Lungwitzbach in Niederlungwitz soll die Binnenentwässerung gebaut werden. Die Vorlage nennt Gesamtaufwendungen von 660.000 Euro, 495.000 Euro sollen aus Fördermitteln kommen. Laut Niederschrift fasste der Stadtrat am 24.09.2026 den Baubeschluss. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Fördermittel.

Kostenschätzung

660.000 €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Einzelvergaben der Bauleistungen, vorbehaltlich der Fördermittel

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Binnenentwässerung auf der Anliegerseite
Muldensystem mit Rohrdurchlässen an den Geländetiefpunkten. Die Anzahl und Dimension der Ablaufleitungen richtet sich nach hydraulischen und topographischen Erfordernissen.
Rückstausicherung
Querleitungen in den Lungwitzbach werden mit Klappen oder Schiebern rückstausicher ausgebildet. Bei Hochwasser sichern verschließbare Schieber die Rohrausläufe gegen das Eindringen von Wasser.
Pflastermulden
Für Bereiche auf privaten Freiflächen sind Pflastermulden mit Rohrdurchführungen geplant.
Pumpwerke
Geplant sind sechs Pumpwerke. Drei Pumpwerke erhalten stationäre Pumpen, jeweils zwei. Drei weitere werden für mobile Pumpen der Feuerwehr vorbereitet. Die Fördermengen liegen je Pumpwerk zwischen 15 l/s und 125 l/s. Alle Pumpwerke erhalten hochwassersichere Stromanschlüsse, dazu sind ein Anschluss und ein Notstromaggregat vorgesehen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Stadtrat fasst laut Niederschrift den Baubeschluss, beschließt die außerplanmäßigen Auszahlungen und die Vergabe der Fachplanung (erledigt)24.09.2026
  2. Förderantrag nach der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz vorbereiten und einreichenals Nächstesdanach
  3. Einzelvergaben der Bauleistungen, vorbehaltlich der Fördermitteldanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Einzelvergaben der Bauleistungen. Die Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 5 bis 9, geht laut Niederschrift an ein Ingenieurbüro, Honorar 82.836,55 € brutto. Die weitere Beauftragung erfolgt stufenweise und vorbehaltlich der Fördermittel.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Landestalsperrenverwaltung setzt die Hochwasserschutzmaßnahme am Lungwitzbach um. Die Stadt Glauchau baut die Binnenentwässerung auf der Anliegerseite der Hochwasserschutzwände. Grundlage ist der Planfeststellungsbeschluss vom 05.12.2024.

Das Binnenentwässerungskonzept wird mit der Landestalsperrenverwaltung, der Landesdirektion Sachsen und der Feuerwehr abgestimmt. Die Schächte für den Einsatz von Pumpen stellt laut Planfeststellungsbeschluss die Landestalsperrenverwaltung her.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Laut Niederschrift beschloss der Stadtrat die bauliche Umsetzung der Binnenentwässerung vorbehaltlich der Fördermittel, dazu außerplanmäßige Auszahlungen von 495.000 € und die Vergabe der Fachplanung Technische Ausrüstung. Die Verwaltung soll den Förderantrag vorbereiten und einreichen.

Noch offen

  • Der Förderantrag nach der Förderrichtlinie ist noch vorzubereiten und einzureichen
  • Ob die Fördermittel bewilligt werden, ist offen
  • Die Vorlage wollte Vergaben bis 500.000 Euro auf den Technischen Ausschuss übertragen. Der Beschlusstext der Niederschrift enthält diesen Punkt nicht.

Ort der Leistung

Glauchau, Sachsen

Markiert ist Glauchau, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Maßnahme Binnenentwässerung, Gesamtaufwendungenlaut Beschlussvorlage660.000 €
Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 5 bis 9Honorar brutto, 82.836,55 €, laut Niederschrift an ein Ingenieurbüro vergeben82.837 €
Förderung
495.000 Euro (75 %) nach der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz
Finanzierung
Die Stadt rechnet mit Fördermitteln von 495.000 Euro (75 %). Dafür sind außerplanmäßige Auszahlungen in gleicher Höhe nötig, die diese zusätzlichen Fördermittel decken. Für den vorbeugenden Hochwasserschutz enthält der Haushalt Eigenmittel. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Fördermittel.

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