Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Flächennutzungsplan und Begründung
- Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird im Vorentwurf mit Begründung bearbeitet. Die Begründung behandelt unter anderem die Bedarfsermittlung und Bilanzierung von Wohnbauflächen sowie gewerbliche Entwicklungsflächen.
- Umweltbericht
- Der Umweltbericht betrachtet geplante Bauflächen für Wohnbebauung, Solarenergie und Gewerbegebiete und dient der weiteren Abwägung im Planverfahren.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Sitzung des Bauausschusses zur Beschlussempfehlung über den Vorentwurfals Nächstes2026-11-10
- Beschlussvorlage zum Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht2026-11-26
Vergabeverfahren
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Vorentwurf ist ein Zwischenstand im laufenden Bauleitplanverfahren und bildet die Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Anlagen umfassen eine Begründung mit Bedarfsermittlung und Bilanzierung von Wohnbauflächen sowie einen Umweltbericht zu geplanten Wohnbau-, Solarenergie- und Gewerbeflächen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes zu billigen und als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung zu bestimmen.
Noch offen
- Die Billigung des Vorentwurfs entscheidet noch nicht abschließend über die künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans, Stellungnahmen werden geprüft und im Entwurf berücksichtigt.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.