Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Straßenbauarbeiten
- Grundhafter Ausbau der Heinrich-Heine-Straße. Erst nach Planung, Förderantrag und dessen Prüfung werden alle Firmen angeschrieben. Länge und Umfang nennt die Niederschrift nicht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Fördermittel über 259.600 € für den Ausbau werden zugeteilt (erledigt)16.10.2025
- Stadtrat beschließt die stufenweise Vergabe der Planung (erledigt)17.09.2026
- Bewilligungsantrag mit den Planungsunterlagen, die Fördermittelstelle prüft den Antragals Nächstesdanach
- Alle Firmen werden für die Bauleistungen angeschriebendanach
Vergabeverfahren
Für den Bau werden nach der Prüfung des Förderantrags alle Firmen angeschrieben. Die Verfahrensart nennt die Niederschrift nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Jahresantrag für die Städtebauförderung wurden der Stadt Gößnitz am 16.10.2025 für die Maßnahme „Sanierung Stadtkern“ Fördermittel über 259.600 € für den Ausbau der Heinrich-Heine-Straße zugeteilt.
Für den Bewilligungsantrag braucht die Stadt Unterlagen wie Lageplan, Detailplanung und Regelquerschnitte. Am 17.09.2026 beschloss der Stadtrat, die Planung stufenweise an das günstigere von zwei Büros zu vergeben, zum Angebotspreis von 64.110,85 € brutto.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat hat beschlossen, die Planung stufenweise an das günstigere Planungsbüro zu vergeben und den Bürgermeister zum Abschluss des Honorarvertrages zu ermächtigen. Ergebnis: 14 Ja-Stimmen, keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen.
Noch offen
- Der Zeitpunkt des Baus und der Bauvergabe steht noch nicht fest.
- Die Fördermittelstelle muss den Antrag noch prüfen.
Ort der Leistung
Gößnitz, Thüringen
Markiert ist Gößnitz, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
- Finanzierung
- Fördermittel über 259.600 € sind für den Ausbau zugeteilt. Die Stadt muss dafür zeitnah qualifizierte Bewilligungsanträge einreichen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.