Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Antrag
- Sitzgelegenheiten an Bushaltestellen
- Vorrangig Haltestellen im Umfeld von sozialen und Gesundheitseinrichtungen sowie Schulen. Bis die Prioritätenliste greift, sollen Haushaltsmittel 2026 für Sitzgelegenheiten an den Haltestellen Hellerweg/EJBW, Jahnstraße und Hermann-Brill-Platz verwendet werden.
- Prioritätenliste
- Die Stadtverwaltung soll eine Prioritätenliste für Sitzgelegenheiten an Bushaltestellen erarbeiten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Antrag
- Antrag eingereicht (erledigt)20.10.2026
- Vorgesehene Entscheidung über den Antragals Nächstes04.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Vielen Haltestellen in Weimar fehlen Sitzgelegenheiten, Menschen mit eingeschränkter Mobilität können häufig nicht lange stehen.
Der Antrag sieht vor, mehr Bushaltestellen mit Sitzgelegenheiten auszustatten und eine Prioritätenliste zu erarbeiten. Haltestellen bei sozialen und Gesundheitseinrichtungen sowie Schulen sollen Vorrang haben.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Antrag sieht vor, dass die Stadt Weimar mehr Bushaltestellen mit Sitzgelegenheiten ausstattet und eine Prioritätenliste erarbeitet.
Noch offen
- Entscheidung über den Antrag am 04.11.2026
- Höhe der erforderlichen Haushaltsmittel
- Umfang und Reihenfolge der Haltestellen gemäß Prioritätenliste
- Vergabe- und Ausführungszeitpunkt
Ort der Leistung
Weimar, Thüringen
Markiert ist Weimar, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Antrag
- Finanzierung
- Die Umsetzung soll jährlich mit Haushaltsmitteln untersetzt werden. Die Haushaltsmittel für 2026 sollen bis zum Wirksamwerden der Prioritätenliste für Sitzgelegenheiten an den drei benannten Haltestellen verwendet werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.