Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenBeschaffung von Adobe Creative Cloud Enterprise-Lizenzen (12 Monate Named User Licensing) für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH mit Standort in Eschborn.
Die Lizenzen werden über eine zentrale VIP-Konsole verwaltet und sollen von Inlands- und Auslandsmitarbeiter*innen weltweit genutzt werden können.
Angebotsfrist: 01.10.2026, 12:00 Uhr – Einreichung elektronisch über den GIZ-Vergabemarktplatz.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Gesamtwertungspreis100%
Der Gesamtwertungspreis setzt sich aus allen im Leistungsverzeichnis / Preisblatt ausgeschriebenen Positionen zusammen, die vollumfänglich (100%) berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Preispositionen zu, die als Optionen bzw. Vertragsverlängerungen ausgewiesen sind.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAdobe Creative Cloud – Enterprise Named User Licensing
Bereitstellung von 113 Lizenzen für Adobe Creative Cloud Enterprise-Produkte als 12-Monats-Subscriptions (Enterprise Named User Licensing). Verwaltung über die zentrale VIP-Konsole (Konto-ID: DFDD2627185D65DAA48A) vom Standort Eschborn, Deutschland.
Die Lizenzen sind Multiplatform-fähig, für 100+ User lizenziert und in Multi European Languages verfügbar. Sie dürfen von Inlands- und Auslandsmitarbeiter*innen der GIZ weltweit genutzt werden – jedoch nicht vom sogenannten Nationalen Personal.
Laufzeit und Verfügbarkeit
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachkunde und Leistungsfähigkeit
Das Unternehmen muss fachkundig und leistungsfähig sein, um die geforderte Leistung erbringen zu können.
Ausschlussgründe nach GWB
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Eine mögliche Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ist zu beachten.
Wettbewerbsregister
Der Zuschlag wird unter auflösender Bedingung erteilt: Es dürfen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz vorliegen.
Drittstaaten-Regelung
Bieter aus nicht-privilegierten Drittstaaten (außerhalb EU/WTO) können vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Anforderungen an Bieter- und Arbeitsgemeinschaften
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft muss die Eigenerklärung nach §§ 123 und 124 GWB für jedes Mitglied gesondert nachgewiesen werden. Alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch; ein Mitglied übernimmt die Federführung. Unzutreffende Eigenerklärungen – auch nur zu einem Mitglied – können zum Ausschluss der gesamten Bietergemeinschaft führen.