Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Das Staatliche Bauamt Bayreuth schreibt die Entsorgung von Haufwerk (Asphaltmaterial) aus. Ausgebautes Asphaltmaterial (nicht gefährlicher Abfall, Abfallschlüsselnummer 17 03 02) aus dem Umbau der Einmündung der L 2188 in die St 2186 ist zu laden, zu fördern und zu entsorgen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt und Herkunft des Materials
Es handelt sich um ausgebautes Asphaltmaterial, das bei der Straßenbaumaßnahme L 2188 / St 2186 in Hollfeld angefallen ist. Das Material ist kein gefährlicher Abfall, Abfallschlüsselnummer 17 03 02 (Straßenaufbruch, nicht gefährlich).
Das Material wurde in 5 Haufwerken auf einem Lagerplatz an der St 2186 zwischen Hollfeld und Sachsendorf (Landkreis Bayreuth) zwischengelagert. Vier Haufwerke (HW 01–04) wurden umwelttechnisch beprobt und einheitlich in Verwertungsklasse B (RuVA StB 01/05) und Deponieklasse I eingestuft (Gesamt ca. 500 t Asphalt).
Art der zu erbringenden Leistung
Der Auftragnehmer hat das Haufwerk auf dem Lagerplatz zu laden, zu fördern und zu entsorgen. Wie und wo entsorgt wird (Verwertung/Beseitigung), bestimmt der Auftragnehmer nach eigener Wahl – die Entsorgung muss aber die unterschiedlichen Verwertungsklassen der Haufwerke berücksichtigen.
Gebühren der Abfallentsorgung sind im Angebotspreis einzurechnen – sie werden nicht gesondert erstattet. Die Abrechnung erfolgt nach Wiegescheinen (nachgewiesene Verwiegung des angelieferten/übernommenen Materials).
Mengen (LV-Positionen)
Baustelleneinrichtung und sonstige Leistungen
Ausführungszeitraum
Beginn: spätestens 6 Werktage nach Baubeginn (Bezugspunkt: Baubeginn der Gesamtbaumaßnahme).
Fertigstellung spätestens am 26.10.2026.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage / Ausschlussgründe
Der Bieter darf sich nicht in einem Insolvenz-/Liquidationsverfahren befinden.
Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB dürfen nicht vorliegen (keine schweren Verfehlungen, keine Manipulation/Verstoß gegen Wettbewerbsrecht etc.). Ggf. sind Selbstreinigungsmaßnahmen nachzuweisen.
Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge müssen ordnungsgemäß gezahlt worden sein (Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf Verlangen).
Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft ist anzugeben.
Ab einer Auftragssumme von 50.000 € netto wird der Auftraggeber das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt abfragen.
Befähigung zur Berufsausübung
Eintragung im Berufs-/Handelsregister oder Nachweis über die erlaubte Berufsausübung am Sitz des Unternehmens (wenn keine Eintragungspflicht besteht, ist dies entsprechend zu kennzeichnen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz: Nachweis des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (inkl. Anteile bei gemeinsam mit anderen ausgeführten Leistungen).
Beschäftigtenzahl: Durchschnittliche Beschäftigtenzahl und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (auf Verlangen nachzuweisen).
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit branchenüblichen Mindestbeträgen (konkrete Beträge in den Ausschreibungsunterlagen vom Auftraggeber einzutragen).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten höchstens 3 Jahren (z.B. Entsorgung von Straßenaufbruch / Asphalt-Haufwerken). Erforderliche Mindestangaben pro Referenz: Ansprechpartner beim Auftraggeber, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum. Bei Teilnahmewettbewerb bereits mit dem Teilnahmeantrag.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen beim jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen.
Weitere technische Leistungsfähigkeit: Verfügbarkeit technischer Fachkräfte für die Ausführung; ggf. technische Ausrüstung und Qualitätssicherungsmaßnahmen (konkrete Anforderungen in den Ausschreibungsunterlagen).
Mindestens vergleichbare Leistungen (Entsorgung von Haufwerk / Straßenaufbruchmaterial) in den letzten 3 Jahren
Mit dem Angebot (bei engerer Wahl): Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum. Auftraggeber behält sich Überprüfung beim jeweiligen Auftraggeber vor.