Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Autobahn GmbH des Bundes (NL Südwest) für Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf der Bundesautobahn A5 im Bereich des Autobahnkreuzes Weinheim in Fahrtrichtung Heidelberg.
Die Arbeiten umfassen die Herstellung der endgültigen Fahrbahnmarkierung auf der Hauptfahrbahn, der Verteilerfahrbahn sowie mehreren Rampen des Autobahnkreuzes. Eingesetzt werden Folienmarkierungen (Typ II) und Kaltplastikmarkierungen in den Verkehrsklassen P 6/P 7. Die Maßnahme ist in mehrere Bauphasen gegliedert (Hauptphasen 1b, 2a, 2b und Nachphase N1) und muss mit den weiteren Fachlosen (Straßen- und Brückenbau, Verkehrssicherung, Fahrzeugrückhaltesysteme, Lichtsignalanlagen) koordiniert werden.
Die Arbeiten erfolgen überwiegend nachts unter Sperrung einzelner Fahrspuren; die Verkehrssicherung wird vom Auftraggeber gestellt.
Angebote müssen elektronisch über die Vergabeplattform bis zum 06.08.2026, 15:00 Uhr (MESZ), eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Randbedingungen
Die Markierungsarbeiten erfolgen nachts unter Sperrung einzelner Fahrspuren. Die Verkehrssicherung wird durch den Auftraggeber (AG) gestellt und nicht gesondert vergütet.
Arbeitszeiten (Arbeitsstellen kürzerer Dauer):
Baubetriebsform 2: Verlängerung der Arbeitsschichten unter Ausnutzung der Tageshelligkeit, Samstagsarbeit und nach Bedarf Nacht-/Sonntagsarbeit (Genehmigungen durch den Auftragnehmer).
Die Herstellung der Markierung erfolgt in mehreren Bauphasen; Mehrphasenarbeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Mehrere Hauptangebote sind zugelassen, jedes muss für sich zuschlagsfähig sein. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Baustelleneinrichtung und Vorarbeiten
Baustelleneinrichtung (OZ 00.00.0001): Einrichten und Räumen der Baustelle inkl. Geräte, Werkzeuge, Betriebsmittel, Baubüros und Anschlüsse.
Zusätzliche An- und Abfahrt (OZ 00.01.0001): 2 Stück – für Arbeiten auf Anweisung des AG.
Eigenüberwachungsprüfung (OZ 00.02.0001): Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand durch eine anerkannte Prüfstelle für alle Markierungssysteme. Prüfbericht dem AG innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Einbau vorlegen.
Vorarbeiten (OZ 01.00.0001 / .0002):
Zu verwertende Abfälle sind aufzunehmen und nach Wahl des AN zu verwerten.
Markierungsarbeiten – Hauptfahrbahn und Verteilerfahrbahn
Folienmarkierung Typ II (OZ 01.01.0001–.0006):
Kaltplastikmarkierung Typ II (OZ 01.02.0001–.0010):
Markierungsarbeiten – FR Darmstadt / Rampen
Markierung FR Darmstadt (OZ 01.03.0001–.0009):
Rampen im Autobahnkreuz Weinheim:
Streckenabschnitte und Bauphasen
Hauptfahrbahn A5 in FR Heidelberg: km 559+350 bis km 560+100
Verteilerfahrbahn in FR Heidelberg: km 559+500 bis km 560+000
Bauphasen:
Koordination: 14 Kalendertage vor Beginn der Markierungsarbeiten in jeder Bauphase hat der AN den Auftragnehmer Straßen- und Brückenbau sowie den AG per E-Mail zu informieren. Koordination mit den Fachlosen Verkehrssicherung, FRS Stahl, FRS Beton und Lichtsignalanlagen ist erforderlich.
Umwelt-, Abfall- und Bodenschutz
Einsatz immissionsarmer, dem Stand der Technik entsprechender Arbeits- und Baumaschinen mit Abgasreduzierung und Staubfilter.
Erschütterungsschutz gemäß DIN 4150 Teil 3.
Der AN ist Abfallentsorger gem. § 22 KrWG und hat alle Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Gefährliche Abfälle nur über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe (gem. § 56 KrWG); Entsorgungsnachweise sind vorzulegen.
Bodenschutz: Falls Zuwegungen oder BE-Flächen auf begrünten Feldwegen, Acker- oder Wiesenflächen nötig sind, ist ein Bodenschutzplan abzustimmen (bodenkundliche Baubegleitung, untere Bodenschutzbehörde).
Beweissicherung bei Nutzung von Flächen außerhalb der Baustelle (vor und nach Nutzung).
Berücksichtigung von Wasserschutzgebietszone III B im betroffenen Streckenabschnitt.
Dokumentation und Aufmaß
Bautagesberichte täglich führen und dem AG übergeben.
Aufmaßblätter gemäß HVA-StB für alle Leistungspositionen inkl. Pauschalpositionen; nach Fertigstellung jeder Teilleistung gemeinsam mit dem AG erstellen (2 Ausfertigungen: Original für AG, Durchschrift für AN).
Mengenermittlung positionsweise, getrennt von Aufmaßblättern.
Nachtragsangebote in Original + 1 Mehrfertigung mit Anschreiben, Anspruchsgrundlage, Begründung, Wegfall Positionen, Langtext-Preis-Verzeichnis, detaillierter Kalkulation, Kopien Urkalkulation und relevantem Schriftverkehr.
SiGe-Plan ist zu beachten (SiGe-Koordinator wird vom AG bestellt).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A:
Registereintragungen: Handelsregister, Handwerksrolle oder IHK (oder keine Verpflichtung).
Berufsgenossenschaft: Mitgliedschaft nachzuweisen.
Pauschaler Schadenersatz: 15 % der Abrechnungssumme bei nachgewiesener unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung.
Fachliche und technische Eignung
Referenzen: Mindestens 3 vergleichbare Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren (Bezeichnung der Leistung, Auftragswert/Anteil des Unternehmens, Ausführungszeitraum, Auftraggeber).
Arbeitskräfte: Verfügbarkeit; auf Verlangen durchschnittliche Anzahl der letzten 3 Jahre (nach Lohngruppen, Leitungspersonal ausgewiesen).
Technische Fachkräfte: Namen, Funktionen, Qualifikationen.
Technische Ausrüstung: Geräte und Ausstattung für die Auftragsausführung.
Qualitätssicherung: Maßnahmen des Unternehmens.
Lieferkettenmanagement: System zur Lieferkettenüberwachung.
Umweltmanagement: Anzuwendende Umweltmanagementmaßnahmen.
Eigenleistung: Erklärung, ob alle Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden.
SiGe-Koordinator: Benennung gemäß Baustellenverordnung/RAB 30.
Präqualifikation: Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. empfohlen (PQ-Nummer angeben) – sonst Eigenerklärung zur Eignung erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
Mindestjahresumsatz (projektspezifisch vom AG festzulegen).
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich (projektspezifisch).
KMU-Status: Gilt als kleines/mittleres Unternehmen bei < 250 Beschäftigten und ≤ 50 Mio. € Jahresumsatz oder ≤ 43 Mio. € Bilanzsumme. Bei Bietergemeinschaften nur, wenn der überwiegende Auftragsanteil von KMU-Partnern erbracht wird.
Eignungsleihe: Technische/berufliche sowie wirtschaftliche/finanzielle Eignungsleihe möglich (HVA B-StB Formblätter).
Unterauftragnehmer: Beabsichtigte Vergabe an Nachunternehmer ist anzugeben.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren
Bezeichnung der Leistung, Auftragswert (Anteil des Unternehmens), Ausführungszeitraum, Auftraggeber; Referenzbescheinigungen über ordnungsgemäße Ausführung auf Verlangen