ARV Baumpflege-fällungen, SM Fürstenwalde, Land, 2027_28
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung für Baumpflege-, Baumfällungs- und Grünpflegearbeiten an Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Fürstenwalde.
Die Leistungen werden über einen Abrufrahmenvertrag für 2027 und 2028 erbracht. Das Leistungsverzeichnis umfasst 112 Positionen zu Baustellen- und Verkehrssicherung, Baumpflege, Baumfällung, Wurzelstockbearbeitung, Windwurfbereinigung und gesonderter Entsorgung schadstoffbelasteten Schnittguts.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Bewertung der Wertungssumme des Angebots; für Angebote von Werkstätten für Behinderte wird ein Bonus von 15 vom Hundert auf die Wertungssumme gewährt.
Die Wertungssumme wird aus der nachgerechneten Angebotssumme ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, gegebenenfalls monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Angebote von Werkstätten für Behinderte erhalten einen Preisbonus von 15 vom Hundert; bei gleicher Wirtschaftlichkeit wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLeistungsrahmen und Abruf
Die Arbeiten werden im Rahmen eines Abrufvertrags für 2027 und 2028 auf Grundlage von Einzelaufträgen erbracht. Jeder Auftrag enthält Art und Umfang der Leistung, Baum- und Standortdaten, Leistungsort sowie konkreten Ausführungszeitraum. Die Mengenansätze des Leistungsverzeichnisses sind Schätzwerte; ein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtauftragsvolumen besteht nicht.
Baumpflege
Astarbeiten, Kronenpflege, Totholzentfernung, Lichtraumprofil- und Lichtraumschnitt, Kronenteil- und Kronenverkürzung, Nachbehandlung eingekürzter Kronen, Kopfbaumschnitt, Entfernung von Austrieben und baumfremdem Bewuchs, habitatserhaltende Kronensicherung sowie bodennahes Schneiden von Gehölzbestand. Freies Fällen ist ausgeschlossen; für die Arbeiten sind besondere Verfahren erforderlich.
Baumfällung und Wurzelarbeiten
Fällung ohne Roden mit verkehrssicherem Verbleib des Holzes oder mit Verwertung durch den Auftragnehmer, Fällung mit Fräsen, Ausfräsen von Wurzelstöcken, Aufarbeitung von Windwurf und Windbruch sowie Entwurzelung nach Windwurf. Wurzel- und Fräslöcher sind mit geeignetem, verdichtungsfähigem und tragfähigem Boden zu verfüllen, zu verdichten und an die vorhandene Bankette anzupassen; die Frästiefe beträgt 20 bis 30 cm.
Baustellensicherung und Verkehrssicherung
Je Einzelabruf sind Bauvorbereitung, Koordination, Anfahrt und Abfahrt einschließlich der erforderlichen Spezialtechnik zu erbringen. Die Verkehrssicherung umfasst die vorgegebenen Regel- und Verkehrszeichenpläne, mobile Lichtsignalanlagen sowie verkehrsrechtliche Anordnungen und erforderliche verkehrstechnische Unterlagen für Lichtsignalanlagen.
Einsatzbereitschaft und Ausführungszeiten
Regelleistungen sind grundsätzlich innerhalb von zwei bis zehn Wochen nach Einzelabruf auszuführen. Bei erhöhter Dringlichkeit sind Einsätze am selben Tag innerhalb von vier bis zwölf Stunden oder am Folgetag innerhalb von zwölf bis vierundzwanzig Stunden nach Auslösung vorgesehen. Regelleistungen erfolgen grundsätzlich werktags und bei Tageslicht; die Leistungen sind auch im Winter auszuführen.
Geräte und Arbeitsmittel
Für die Ausführung sind geeignete Spezialtechnik bereitzustellen, insbesondere Arbeitsbühnen für Höhen bis und über 30 m, Häckseltechnik, Lade- und Containertechnik, Fälltechnik wie Harvester oder Fällkran, Ladetechnik zur Wurzelentfernung sowie Wurzelstock- und Stubbenfräsen mit geeigneter Ladekapazität.
Verwertung und Entsorgung
Schnittgut, Häckselgut, Fräsgut, Holz und Schlagabraum sind entsprechend der jeweiligen Position zu transportieren und nach Wahl des Auftragnehmers zu verwerten. Schadstoffbelastetes Schnittgut ist ohne Zwischenlagerung in geschlossenen Behältnissen zu transportieren und in einer zugelassenen Verbrennungsanlage fachgerecht zu entsorgen. Schnitt-, Hack- und Fräsgut ist innerhalb von 4,50 m vom Fahrbahnrand täglich zu entfernen.
Dokumentation und Eigenüberwachung
Arbeitsbeginn und Arbeitsende sind bei jedem Einsatz telefonisch bei der Straßenmeisterei zu melden. Das Meldeblatt ist grundsätzlich zwei bis drei Tage vor Arbeitsbeginn einzureichen. Tagesberichte sind zu führen und mindestens wöchentlich vorzulegen. Eine Eigenüberwachung zur Qualitätssicherung ist einzurichten und nachzuweisen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenUnternehmens- und Finanznachweise
Erforderlich sind Angaben und, auf Anforderen, Nachweise zu Zuverlässigkeit und Ausschlussgründen, ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, Insolvenz und Liquidation, Registereintragung, Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit. Konkrete Mindestumsatzwerte sind im vorliegenden Formular nicht ausgefüllt.
Referenzen und Personal
Es sind aktuelle, vergleichbare Referenzen über Baumpflege und Baumpflegefällungen an Bundes- und Landesstraßen aus den letzten fünf Kalenderjahren anzugeben. Außerdem ist die Verfügbarkeit der für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte darzulegen. Für den jahresdurchschnittlichen Personalbestand der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre sind Angaben nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal vorgesehen.
Technische Ausrüstung und Qualifikation
Die für die Ausführung erforderliche Spezialtechnik sowie Geräte und Maschinen müssen verfügbar sein. Für die Baustellensicherung ist eine Person mit Qualifikation nach MVAS 99 oder gleichwertigem Nachweis zu benennen; zusätzlich werden Nachweise ASB I und ASB II verlangt. Die Arbeitsstelle muss mit einer in Baumpflege fachkundigen Person besetzt sein, die mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache kommuniziert.
Präqualifikation und erklärungsweise Eigenerklärung
Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nach. Nicht präqualifizierte Unternehmen legen die Eigenerklärung zur Eignung beziehungsweise, soweit zulässig, die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vor. Ergänzende auftragsspezifische Nachweise können verlangt werden.
Arbeitsschutz, Umwelt und Entsorgung
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutz-, UVV-, StVO-, RSA-, ZTV-SA- und Entsorgungsvorschriften verantwortlich. Er muss Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Umweltmanagement sowie die fachgerechte Entsorgung in einer zugelassenen Verbrennungsanlage nachweisen können.
Beteiligung von Nachunternehmern
Beabsichtigte Unterauftrag- und Nachunternehmerleistungen sowie deren Teilleistungen sind anzugeben. Namen und PQ-Nummern werden auf gesondertes Verlangen mitgeteilt. Bei Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern sind die Mindestanforderungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes durch gleichlautende Vereinbarungen sicherzustellen.
Aktuelle Referenzen über vergleichbare Baumpflege- und Baumpflegefällungen an Bundes- und Landesstraßen
Bezeichnung der Leistung, Auftragswert, Ausführungszeitraum und Auftraggeber; auf Anforderung Referenzbescheinigung über ordnungsgemäße Ausführung und Ergebnis
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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