ARV Baumpflege und -fällung SM Perleberg Bund 2027-2028
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenAbruf-/Rahmenvertrag über Baumpflege-, Baumfällungs- und Wurzelbearbeitungsleistungen an Bundesstraßen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Perleberg.
Die Leistungen werden für 2027–2028 über Einzelaufträge abgerufen. Das Angebot umfasst unter anderem Baumpflege, Fällarbeiten, Wurzelstockbearbeitung, Verkehrssicherung, Verwertung beziehungsweise Entsorgung von Schnittgut sowie kurzfristige Einsätze.
Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform bis zum 11.11.2026 um 09:00 Uhr einzureichen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Zuschlagskriterium Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, monetarisierter Zuschlagskriterien und eines unbedingten Nachlasses. Für Werkstätten für Behinderte wird ein Bonus von 15 v.H. auf die Wertungssumme gewährt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLeistungsrahmen und Einzelabrufe
Die Arbeiten werden über einen zweijährigen Abruf-/Rahmenvertrag für 2027–2028 erbracht. Der konkrete Umfang ergibt sich jeweils aus dem einzelnen Auftrag. Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen sind geschätzte Bedarfsansätze; ein bestimmtes Gesamtauftragsvolumen ist nicht garantiert.
Baumpflege
Die Baumpflege umfasst unter anderem das Abschneiden von Ästen, die Beseitigung von Astbruch und Totholz, Kronenpflege, Lichtraumprofil- und Kronensicherungsschnitte, Kroneneinkürzungen, die Nachbehandlung eingekürzter Kronen, Kopfbbaum- und Stamm-/Stockaustriebsschnitte, die Entfernung baumfremden Bewuchses sowie bodennahes Zurückschneiden von Gehölzbeständen. Bei den Arbeiten sind Rinde, Überwallungen, vorhandene Abschottungen und Habitatstrukturen zu erhalten.
Baumfällung und Wurzelbearbeitung
Die Fällarbeiten umfassen die Fällung ohne Roden, die Fällung mit Fräsen, die Bearbeitung von Wurzelstöcken und Wurzelansätzen, das separate Ausfräsen von Wurzelstöcken sowie die Aufarbeitung von Windwurf- und Windbruchholz. Bei Wurzelstockausfräsung ist der verbleibende Boden mit geeignetem, verdichtungsfähigem und tragfähigem Boden zu verfüllen, zu verdichten und an die vorhandene Bankettoberkante anzugleichen. Ein freies Fällen der Bäume ist ausgeschlossen.
Verwertung und Entsorgung
Schnittgut, Häckselgut und Fräsgut sind zu entfernen und zu verwerten beziehungsweise ordnungsgemäß zu entsorgen. Schadstoffbelastetes Schnittgut ist gesondert in einer zugelassenen Verbrennungsanlage zu entsorgen. Die Entsorgungskosten und erforderlichen Gebühren sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen, soweit sie nicht gesondert vergütet werden.
Verkehrssicherung und Baustellenorganisation
Je Einzelabruf sind die erforderliche Spezialtechnik, Geräte, Koordination sowie Anfahrt und Abfahrt bereitzustellen. Die Verkehrssicherung ist nach den einschlägigen Vorgaben durchzuführen. Verkehrsrechtliche Anordnungen und erforderliche weitere Genehmigungen sind zu organisieren. Für kurzfristige Einsätze sind Reaktionszeiten von 4–12 Stunden beziehungsweise 12–24 Stunden nach Auslösung vorgesehen. Regelaufträge sind grundsätzlich innerhalb von zwei bis zehn Wochen nach Abruf auszuführen.
Technik und Arbeitsorganisation
Für Arbeiten bis einschließlich beziehungsweise größer 30 m sind Hubarbeitsbühnen oder gleichwertige Geräte, für Fällarbeiten Fälltechnik sowie für Wurzelstockbearbeitung Fräs- und Ladetechnik vorzuhalten. Die eingesetzte Technik muss für die jeweils eingeschränkten Arbeitsräume geeignet sein. Zwei Arbeitskolonnen werden für denselben Ausführungszeitraum als erforderlich angesehen; eine weitere durchgehend vorgehaltene Arbeitskolonne wird empfohlen.
Dokumentation und Nachweise
Tagesberichte und ein Bautagebuch sind zu führen. Die tägliche An- und Abmeldung bei der Straßenmeisterei sowie die weitere Nachweisführung über Mengen, Abfälle, Verwertung und Entsorgung sind zu beachten. Für Aufmaße sind gültige Vordrucke HVA-StB-Aufmaßlisten zu verwenden.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignung und Präqualifikation
Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung durch die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nach. Nicht präqualifizierte Unternehmen legen mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung als vorläufigen Eignungsnachweis vor, gegebenenfalls ergänzt um auftragsspezifischeachweise. Bei Nachunternehmern können Eignungsnachweise und Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen verlangt werden.
Zuverlässigkeit und Registerangaben
Das Unternehmen muss die Anforderungen zu Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowie zu Insolvenz- und Liquidationsverfahren erfüllen. Angaben zu Handelsregister, Handwerksrolle, Handwerkskarte beziehungsweise Industrie- und Handelskammer sind im Eignungsformular vorgesehen. Bei Bedarf können Gewerbeanmeldung, Registerauszüge und weitere Bescheinigungen auf Verlangen verlangt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Das Eignungsformular sieht die Angabe des Jahresumsatzes der letzten drei Jahre sowie des Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags für drei Jahre vor. Konkrete Mindestumsatzwerte sind nicht angegeben. Auf Verlangen können testierte Jahresabschlüsse oder entsprechende Gewinn- und Verlustrechnungen verlangt werden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Das Unternehmen muss über die für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte, technischen Fachkräfte sowie geeignete Geräte und technische Ausrüstung verfügen. Das Eignungsformular sieht Nachweise zu technischen Fachkräften und technischer Ausrüstung vor. Auf Verlangen können Qualifikationsnachweise und technische Nachweise vorgelegt werden.
Fachliche Anforderungen aus der Ausführung
Während der Arbeiten muss ein in der Baumpflege fachkundiger Mitarbeiter eingesetzt werden. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache. Für die Verkehrssicherung ist eine Qualifikation nach MVAS 99 oder eine gleichwertige Qualifikation nachzuweisen.
Vergabebezogene Erklärungen
Mit dem Angebot sind die HVA B-StB-Eigenerklärung zur Eignung, die Verpflichtungserklärung nach BbgVergG-AN und die Eigenerklärung zu Finanzsanktionen AN einzureichen. Bei einer Bietergemeinschaft ist zusätzlich die Erklärung zur Bietergemeinschaft vorzusehen. Für Nachunternehmer sind die einschlägigen Erklärungen und Nachweise auf Verlangen beizubringen.
Angabe geeigneter Referenzen über vergleichbare Bauleistungen; auf gesondertes Verlangen sind Referenzbescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis vorzulegen.
Die Referenzen müssen mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbar sein. Weitere Referenzen können auf gesonderter Anlage angegeben werden.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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