Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Sachsen-Anhalt schreibt nicht-exklusive Rabattverträge für Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Naproxen aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann den Vertrag abschließen – es gibt keine Exklusivität und keine individuellen Verhandlungen.
Wichtige Eckdaten:
Die Ausschreibung richtet sich an alle qualifizierten pharmazeutischen Unternehmen (Hersteller oder Großhändler), die Naproxen-Fertigarzneimittel anbieten.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Naproxen (ATC M01AE02).
Der Bieter gewährt der AOK Sachsen-Anhalt Rabatte auf den Einkaufspreis des Arzneimittels. Es handelt sich um ein Open-House-Modell: Die Verträge sind nicht-exklusiv und stehen allen pharmazeutischen Unternehmen offen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt.
Lieferung / Bereitstellung
Der Leistungsumfang umfasst ausschließlich die Lieferung (Bereitstellung) des Arzneimittels Naproxen in der jeweils verordneten Form und Stärke. Die konkreten Packungsgrößen, Darreichungsformen und Wirkstärken ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen und den ärztlichen Verordnungen.
Vertragslaufzeit und Beitritt
Der Vertrag kann jederzeit während der Vertragslaufzeit zu den gleichen Konditionen abgeschlossen werden.
Das Ende ist unabhängig vom tatsächlichen Beitrittsdatum – es endet immer spätestens am 30.09.2028.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenHandelsregister und Rechtsform
Eintragung im Handelsregister ist nachzuweisen. Der Bieter muss als pharmazeutisches Unternehmen für den regulären Pharmahandel geeignet sein (z.B. Hersteller- oder Großhandelslizenz gemäß den nationalen arzneimittelrechtlichen Vorschriften).
Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen. Dies umfasst rein nationale Ausschlussgründe wie:
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen ist teilweise ausgeschlossen.
Sicherheitsleistung und Sicherheitsüberprüfung
Der Bieter muss eine Sicherheitsleistung erbringen (z.B. Kaution oder Bankbürgschaft). Zusätzlich ist ggf. eine Sicherheitsüberprüfung beizubringen, soweit im Einzelfall erforderlich.
Sprache und formale Anforderungen
Alle Unterlagen und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Mehrere Angebote pro Bieter sind nicht zulässig, Alternativangebote sind zulässig, elektronische Kataloge sind nicht zulässig.