Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK NordWest schreibt Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für insgesamt 26 verschiedene Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen im Wege eines Open-House-Verfahrens aus. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können jederzeit und zu einheitlichen Konditionen beitreten – es gibt keine Exklusivität, keine individuellen Verhandlungen.
Was ist zu tun? Wer als pharmazeutischer Unternehmer die Arzneimittel für eines oder mehrere der 26 Lose liefern kann, gibt ein Angebot über die Vergabeplattform DTVP ab. Vertragsbeginn ist frühestens der 01.10.2026, maximale Laufzeit 24 Monate (bis 30.09.2028). Bieter müssen grundsätzlich alle 26 Lose anbieten.
Wichtig zu wissen: Das Verfahren ist nicht exklusiv – ein Beitritt ist jederzeit möglich. Die AOK kann während der Laufzeit zusätzlich exklusive Rabattvereinbarungen über andere Verfahren schließen; in diesem Fall ruhen die Open-House-Verträge für den betroffenen Wirkstoff.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand des Open-House-Verfahrens
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Wirkstoffe.
Vertragslaufzeit & Optionen
Allgemeine Pflichten des pharmazeutischen Unternehmers
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignung als pharmazeutischer Unternehmer
Voraussetzung ist die Eigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG (entsprechend § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V).
Ausschlussgründe (§§ 123–126 GWB)
Bieter müssen erklären, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, insbesondere: