Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Die Deutsche Rentenversicherung Nord sucht Apotheken, die ab dem 01.01.2027 für vier Jahre (plus optional einem weiteren Jahr) vier Reha-Kliniken in Schleswig-Holstein mit Arzneimitteln versorgen. Pro Klinik gibt es ein eigenes Los.
Die vier Kliniken:
Was muss die Apotheke leisten?
Eignung:
Verfahren:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Wertungskriterium ist der Preis (100 %). Bewertet wird der Gesamtpreis der Gesamtliefermenge über 4 Jahre.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernleistung: Belieferung mit Arzneimitteln
Lieferung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arzneimittel (Kalkulationsgrundlage: Echtdaten 2025) an die jeweils zu versorgenden Stationen der Klinik. Lieferung in geeigneten, abgeschlossenen Behältern mit Lieferschein, am Tag nach der Bestellung. Ausgeschlossen ist die Belieferung mit medizinischen Gasen; Sauerstoff nur unter Vorbehalt. Keine Mindestabnahmemenge, kein Anspruch auf bestimmten Umsatz.
Pharmazeutische Beratung und Arzneimittelkommission
Persönliche Beratung des Klinikpersonals (Ärzte und Pflege), Information und Dokumentation zu Arzneimitteln, Aufbau und Fortschreibung der Arzneimittelliste gemäß Beschlüssen der Arzneimittelkommission. Mitarbeit in der Arzneimittelkommission 2× jährlich. Bedarfsgerechte Beratung, in Notfällen unverzüglich. Fortbildung des Pflegepersonals und der Ärzte zur Arzneimitteltherapie.
Bevorratung und Überwachung
Vorhaltung eines Mindestvorrats in der Klinik, der dem durchschnittlichen Bedarf von 2 Wochen entspricht. Einrichtung und Pflege eines Not-Depots (Inhalte mit ärztlicher Direktion abstimmen). Mindestens halbjährliche Kontrolle der Arzneimittelvorräte inkl. Notfallkoffer und -wagen, Protokollierung gem. § 32 Abs. 3 ApBetrO. Aussonderung und Vernichtung unbrauchbarer Arzneimittel; Mängelanzeige mit Fristsetzung und ggf. Behördenmeldung.
Eigenherstellung
Defektur und Rezeptur im apothekenüblichen Umfang gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG. Vergütung von Rezepturen nach Arzneimittelpreisverordnung.
Statistiken und Auswertungen
Bereitstellung monatlicher Verbrauchsstatistiken (Excel-Format). Umsatzanalyse nach Warengruppen (monatlich), nach Indikationen/Roter Liste (max. 4× jährlich), ABC-Analyse (halbjährlich und Jahresübersicht). Empfehlungen zur Arzneimittelversorgung und Vorratshaltung auf Basis der Auswertungen.
Wirtschaftlichkeit und Logistik
Vertretung der Kostenziele der Klinik, Umverteilung nicht verbrauchter Arzneimittel zwischen Stationen, Verhandlung mit Herstellern über Kulanztausch bzw. Austausch ablaufender Präparate. Rücknahme nicht gebrauchter, originalverpackter Arzneimittel gegen Gutschrift. Möglichkeit der Online-Bestellung; Einbindung mobiler Scanner wird in den ersten 6 Monaten geprüft.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassung und rechtliche Voraussetzungen
Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke gemäß § 1 Abs. 2 ApoG oder Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke gemäß § 14 Abs. 1 ApoG (Bieter mit Sitz in Deutschland). Bei Sitz außerhalb Deutschlands: gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Genehmigungsbehörde. Für EU-/EWR-Apotheken gelten die Vorschriften des jeweiligen Herkunftsmitgliedstaates (insb. Räume/Einrichtungen und Personal). Erforderliche Räume und Einrichtungen gem. § 29 ApBetrO; erforderliches Personal gem. § 28 ApBetrO; geeignete Fahrzeuge für die Lieferung.
Versanderlaubnis (nur bei Versandbelieferung)
Wenn die Belieferung nicht direkt, sondern per Versand erfolgt, ist zusätzlich eine Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel gemäß § 11a ApoG i.V.m. § 43 Abs. 1 AMG nachzuweisen.
Haftpflichtversicherung und persönliche Leistungserbringung
Ausreichende Haftpflichtversicherung für die eigene Tätigkeit und Erfüllungsgehilfen über die gesamte Vertragslaufzeit; Nachweis spätestens zum Vertragsbeginn, im Vertragsverlauf innerhalb 1 Monats nach Vertragsunterzeichnung. Für Eigenherstellung (Defektur/Rezeptur) arzneimittelrechtlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Pflichten sind persönlich durch die Apotheke oder deren Mitarbeiter zu erbringen (Kurierdienste ausgenommen). Keine Rechtsgeschäfte oder Absprachen mit anderen Apotheken im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
Ausschlussgründe und Sauberkeit
Keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB, § 31 UVgO, § 42 VgV. Keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Keine Verurteilungen/Geldbußen gemäß § 21 SchwarzArbG, § 23 AentG, § 18 MiArbG (Freiheitsstrafe > 3 Monate oder Geldstrafe > 90 Tagessätze oder Geldbuße > 2.500 €). Keine Ordnungswidrigkeit gemäß § 21 MiLoG mit Geldbuße ≥ 2.500 €. Keine Verstöße gegen verbindliche tarifvertragliche Bestimmungen (§ 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig-Holstein).
Mindestlohn und steuerliche Compliance
Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiloG); ab 01.01.2026: 13,90 € brutto/Stunde. Erklärung über Zahlung von Steuern und Abgaben, Erklärung über Beitragszahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Erklärung über Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen für die Leistungsausführung.
Wirtschaftliche, technische und fachliche Leistungsfähigkeit
Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Durchschnittlich beschäftigte Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre. Angaben zur Fachkunde (Sachkenntnis und Erfahrungen). Elektronische Bestell- und Zahlungsfähigkeit.
Referenzen
Mindestens eine vergleichbare Referenz (gilt für alle Lose). Vergleichbar = Referenz muss mindestens 50 % des Auftragsvolumens pro Jahr des jeweiligen Loses entsprechen. Pro Referenz: Firmenname mit Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Auftragssumme, Art der ausgeführten Leistung.
Genehmigung und Vertragsbedingungen
Der Versorgungsvertrag bedarf der Genehmigung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein (Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein) gemäß § 14 Abs. 5 ApoG. Bis zur Genehmigung ist der Vertrag schwebend unwirksam; die Genehmigung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit. Es gilt die Pflicht zur persönlichen Auftragserfüllung. Ausschließlich persönliche Auftragserfüllung durch Apotheke/Mitarbeiter (ausgenommen Kurierdienste). Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mindestens eine vergleichbare Referenz über Arzneimittelversorgung einer Einrichtung (Reha-Klinik, Krankenhaus o.ä.)
Firmenname mit Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Auftragssumme, Art der ausgeführten Leistung