Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Die Gemeinde Kammerstein sucht im Rahmen des Bundesförderprogramms Gigabit (Gigabit-Richtlinie 2.0) einen Netzbetreiber, der in der Gemeinde ein flächendeckendes Glasfasernetz (NGA-Netz) plant, baut und betreibt. Ziel ist eine Versorgung aller förderfähigen Adressen mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeiten. Die Förderung erfolgt im Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Dienstleistungskonzession) mit einer vorläufigen Fördersumme von rund 3.447.000 €.
Das Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (zweistufig). Im ersten Schritt prüft die Gemeinde die Eignung der Bewerber; geeignete Bewerber werden anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es werden keine Lose gebildet – die Leistung wird als einheitliches Gesamtpaket vergeben.
Der ausgewählte Betreiber muss einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang (Open Access) für andere Telekommunikationsunternehmen gewährleisten und das Netz mindestens 7 Jahre nach Zweckbindungsfrist weiter betreiben.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wirtschaftlichstes Angebot / Marktpreis100%
Die Bewilligung in abschließender Höhe erfolgt auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen des Auswahlverfahrens (vgl. Nr. 6.11 Gigabit-Richtlinie 2.0 und Nr. 2.2 des Bescheides). Endkundenpreise können als Zuschlagskriterium festgesetzt werden, dürfen aber nicht zur Subventionierung der monatlichen Endkundenpreise führen (Nr. 8.2 des Bescheides).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Konzession
Die Konzession umfasst die Planung, den Bau und den Betrieb eines flächendeckenden NGA-Netzes (Glasfasernetz) im Gebiet der Gemeinde Kammerstein. Es werden keine Lose gebildet – die Leistung wird als einheitliches Gesamtpaket vergeben.
Ziel ist eine Versorgung aller förderfähigen Adressen im Projektgebiet mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen. Hierfür sind eine P2P-fähige Netzarchitektur, Tiefbau- und Kabelverlegungsarbeiten, der Aufbau der aktiven Netztechnik sowie der dauerhafte Betrieb mit Endkunden- und Vorleistungsprodukten erforderlich.
Die Förderung erfolgt nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Der Bewerber hat eine Wirtschaftlichkeitslücke zu berechnen, die den Differenzbetrag zwischen Kosten und Erlösen über mindestens 7 Jahre abbildet. Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke beträgt 3.447.000 €.
Planung
Technische und organisatorische Planung des Gigabitnetzes nach gültigem Materialkonzept (Version 5.0.2) und den GIS-Nebenbestimmungen (Version 5.1) des Bundes. Dazu gehören:
Bau
Bauliche Realisierung des Gigabitnetzes durch den Konzessionsnehmer, Nachunternehmer oder Generalunternehmer. Wesentliche Aspekte:
Betrieb und Produkte
Technischer Betrieb der aktiven Netzinfrastruktur und Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten. Pflichtbestandteile:
Laufzeit, Zweckbindung und Nachweise
Die Betriebspflicht gilt während der Zweckbindungsfrist (mind. 7 Jahre ab Vorlage des Verwendungsnachweises). Danach Aufrechterhaltung der Breitbandversorgung für mindestens weitere 7 Jahre auf eigenes Risiko/Kosten des Betreibers (ohne weitere Zuwendungen).
Während der Bauphase sind quartalsweise Baufortschrittsberichte vorzulegen (mind. Trassenkilometer, Hausanschlüsse). Nach Fertigstellung sind Qualitätsprüfungsnachweise, Abnahmeprotokolle und eine georeferenzierte Dokumentation der errichteten Infrastruktur zu übergeben.
Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist erfolgt eine Nachberechnung der Wirtschaftlichkeitslücke durch den Betreiber.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenHinweis zur Anwendbarkeit
Es werden keine Lose gebildet. Sämtliche Eignungsanforderungen gelten einheitlich für die gesamte Konzession und sind in einem Block zusammengefasst.
Fachkunde (Referenzen)
Nachweis von mindestens 5 vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren, die in Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Konzession (Planung, Bau und Betrieb von NGA-Netzen) vergleichbar sind. Die Mindestanzahl muss für jeden Leistungsteil – Planung, Bau, Betrieb – gesondert erfüllt werden; eine Referenz kann mehrere Teile abdecken.
Mindestens eine Referenz für Planung oder Bau muss ein nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes oder einem vergleichbaren Bundesförderprogramm gefördertes Gigabit-Ausbauprojekt sein, bei dem der Bewerber die Leistungen mindestens bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises verantwortlich erbracht hat.
Kann ein Bewerber nicht alle Leistungsbereiche nachweisen, sind geeignete Unterauftragnehmer einzubinden (Eignungsleihe).
Leistungsfähigkeit (wirtschaftlich und personell)
Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Kapazitäten:
Zuverlässigkeit
Verfahrensregeln und Ausschlussgründe
Nach Zuschlag zu erfüllende Pflichten
Mindestens 5 Referenzprojekte aus Planung, Bau und Betrieb von NGA-Netzen, vergleichbar in Art, Umfang und Komplexität. Mindestens 1 Referenz für Planung oder Bau muss ein nach Gigabit-Richtlinie des Bundes oder vergleichbarem Bundesförderprogramm gefördertes Gigabit-Ausbauprojekt sein, bei dem der Bewerber die Leistungen mindestens bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises verantwortlich erbracht hat.
Referenzen sind ausschließlich im Teilnahmeformular (Abschnitt 4.1a) anzugeben. Zusätzliche Referenzblätter nur nach vorgegebenem Muster zulässig. Bei Eignungsleihe werden nur fristgerecht eingereichte Unterlagen berücksichtigt.