Auflassung BÜs durch Neubau SÜ in km 0,1+62, Strecke 5421, Gleisdreieck in Lindau – 2 Lose
Zusammenfassung
Im Projekt Gleisdreieck in Lindau wird die Erschließung über die Auflassung bestehender Bahnübergänge durch eine neue Straßenüberführung in km 0,1+62 der Strecke 5421 umgesetzt. Die Maßnahme umfasst die Herstellung von Stützbauwerken und Verkehrsanlagen sowie eine Bahnübergangsanlage. Die Leistung ist in den konstruktiven Ingenieurbau mit Verkehrsanlagen (Los 1) und Bahnübergänge (Los 2) aufgeteilt.
Zeitplan & Fristen
Die wichtigsten Termine im Überblick- Veröffentlicht14. Oktober 2026
Bekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen.
- Angebotsfrist01. Dezember 2026
Letzter Termin für die elektronische Angebotsabgabe.
- Bindefrist endet12. Februar 2027
Bis hierhin sind Sie an Ihr Angebot gebunden (73 Tage). In diesem Zeitraum wird der Zuschlag erteilt.
Zuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Niedrigster Preis – Zuschlagskriterium gemäß Bekanntmachung und Vergabeunterlagen (Anschreiben, Bewertungsfeld: Preis 100%).
Leistungsumfang
Konstruktiver Ingenieurbau und Verkehrsanlagen
Los 1 umfasst den konstruktiven Ingenieurbau einschließlich Verkehrsanlagen im Rahmen der Erschließung des Gleisdreiecks Lindau. Die Maßnahme beinhaltet den Neubau einer Straßenüberführung in km 0,1+62 der Strecke 5421 zur Auflassung der bestehenden Bahnübergänge.
Bahnübergänge
Los 2 umfasst die Leistungen an Bahnübergängen im Zuge der Erschließung des Gleisdreiecks Lindau. Inhalt ist die Auflassung bestehender Bahnübergänge durch den Neubau der Straßenüberführung in km 0,1+62 der Strecke 5421.
Stützbauwerke und Straßenüberführungen
Im Rahmen der Erschließung des Gleisdreiecks Lindau sind Stützbauwerke und Straßenüberführungen herzustellen. Die Straßenüberführung ersetzt die aufzulassenden Bahnübergänge in km 0,1+62.
Bahnübergangsanlage
Im Projekt ist eine Bahnübergangsanlage herzustellen und zu errichten. Diese steht im Zusammenhang mit der Auflassung der bestehenden Bahnübergänge durch den Neubau der Straßenüberführung.
Eignungskriterien
Eignungsanforderungen SektVO und VOB/A-EU
Die Eignung ist gemäß § 51 Abs. 2 SektVO und § 16a Abs. 1 VOB/A-EU nachzuweisen. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
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