Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz schreibt die Lieferung von Bänken für das Wohngebiet Barbara-Uthmann-Ring aus.
Was wird geliefert?
Die Bänke sollen robust, langlebig, vandalismussicher und barrierefrei nutzbar sein. Die Lieferung erfolgt ohne Montage direkt an den städtischen Betriebshof (Robert-Blum-Straße 28, 09456 Annaberg-Buchholz), die Montage übernimmt der Betriebshof selbst.
Wichtig zu wissen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand im Überblick
Geliefert werden insgesamt 8 Bänke inklusive der dazugehörigen Bodenanker:
Material und Eigenschaften
Die Bänke sollen aus witterungsbeständigem, hitzebeständigem und vandalismussicherem Material gefertigt sein – vorgesehen sind Recycling-Kunststoff-Latten mit Stahlkern und Kunststoff-Gestell (Modell Trafalgar Square bzw. Aveto oder gleichwertig). Verschraubungen sollen verdeckt sein, die Bänke sollen einfach mit Werkzeug reparierbar sein.
Gefordert wird zudem eine barrierefreie/inklusive Nutzbarkeit. Die Sitzbänke sollen braune Latten und graues oder braunes Gestell haben.
Lieferung, Verpackung und Anlieferung
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an den städtischen Betriebshof Annaberg-Buchholz, Robert-Blum-Straße 28, 09456 Annaberg-Buchholz – ohne Montage. In den Preisen enthalten sind Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungsstelle und Abladen. Der Auftragnehmer muss die Packstoffe zurücknehmen und beseitigen.
Der Bieter kann die Bänke entweder fertig montiert oder in Einzelteilen anliefern. Spätester Liefertermin ist der 30.09.2026.
Technische Regeln und Nachweise
Die Produkte müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-/EN-Normen und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen. Befestigungsmaterial wird im Lieferumfang erwartet, Zertifikate (etwa zu nachhaltiger Holzherkunft) sind der Lieferung beizufügen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine rechtliche Eignung
Der Bieter muss erklären, dass er seine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt. In den letzten zwei Jahren darf keine Geldbuße von mehr als 2.500 Euro wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verhängt worden sein. Die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung müssen erfüllt sein. Es dürfen keine Insolvenzverfahren anhängig oder eröffnet worden sein, kein Antrag mangels Masse abgelehnt und keine Liquidation vorliegen. Schwere Verfehlungen, die zum Ausschluss führen, dürfen nicht vorliegen.
Nachweisform und Präqualifikation
Die Eignung wird durch die Eigenerklärung zur Eignung nach VOL nachgewiesen – alternativ reicht der Nachweis der Präqualifikation (PQ). Optional kann auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwendet werden.
Leistungsbezogene Eignung
Der Bieter muss erklären, dass er in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat und über die erforderlichen Beschäftigten für die Leistungsausführung verfügt. Vergleichbare Leistungen sind hier Lieferungen von Bänken, Stadt-/Parkmöbeln oder ähnlichem Mobiliar im öffentlichen Raum. Auf Verlangen sind die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (bezogen auf vergleichbare Leistungen) und bei Bedarf Eintragungen im Berufsregister sowie Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft nachzuweisen.
Russland-Sanktionen (zwingende Eigenerklärung)
Der Bieter (und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft) müssen verbindlich erklären, dass keine wirtschaftlichen Beziehungen zu Russland bestehen, die gegen Artikel 5k Absatz 1 der EU-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014 verstoßen. Das bedeutet u.a.: keine russische Staatsangehörigkeit als Bewerber/Bieter, keine Niederlassung in Russland, keine relevante Beteiligung (> 50 %) durch russische Personen/Unternehmen und kein Handeln auf deren Weisung. Diese Anforderung gilt während der gesamten Vertragslaufzeit und betrifft auch Unterauftragnehmer/Lieferanten, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen.
Registerauskunft bei höherem Auftragswert
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro fordert der Auftraggeber beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister an.
3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren (nur falls Angebot in die engere Wahl kommt)
Mit Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum; Vergleichbarkeit zu Lieferung von Bänken/Straßenmöbeln/Sitzmobiliar.