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Ausschreibung appbasierter On-Demand-Verkehr im Kreis Schleswig-Flensburg

ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg | Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-HolsteinSchleswig, Schleswig-HolsteinVeröffentlicht:
Angebotsfrist: noch 5 Tage

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Der Kreis Schleswig-Flensburg schreibt für die Jahre 2027 und 2028 die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen im appbasierten On-Demand-Verkehr (Bedarfsverkehr) mit PKW europaweit aus.

Bieter müssen PKW-gestützte On-Demand-Fahrten in festgelegten Bedienzonen im Kreisgebiet anbieten. Fahrgäste buchen die Fahrten per App oder telefonisch; die Fahrten werden nach Möglichkeit gebündelt (Pooling).

Der Auftrag ist als Bruttovertrag mit einem jährlichen Budget von 2.400.000 € netto ausgestaltet. Gefordert werden unter anderem:

mind. 4.340 Bedienstunden pro Jahr mit durchgängig verfügbaren FahrzeugenAngebotsquote von mind. 85 % (Anteil der Mobilitätsanfragen, für die ein Fahrtangebot gemacht wird)mind. 38,5 % emissionsfreie Fahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz)barrierefreie Fahrzeuge mit Rampe/LiftAnbindung an den SH-Tarif und das Deutschlandticket

Vertragslaufzeit: 01.01.2027 – 31.12.2028 (24 Monate), mit einmaliger Verlängerungsoption um bis zu 12 Monate.

Ausschreibung ansehen

Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Noch 5 Tage bis zur Angebotsfrist — 15. September 2026
HEUTE
Termin / FristSEP2026 DEZ MÄR JUN SEP DEZ MÄR JUN SEP DEZ
Veröffentlichung4. Sep. 2026
Bieterfragen-Frist4. Sep. 2026
Angebotsfrist15. Sep. 2026
Angebotsöffnung15. Sep. 2026
Bindefrist15. Sep. – 31. Okt. 2026
Zuschlag31. Okt. 2026
Projekt-/Meilensteinplanca. 28. Nov. 2026
Fundbüro-Adresseca. 1. Dez. 2026
Betriebsvorbereitung abgeschlossenca. 18. Dez. 2026
Vertragsbeginn1. Jan. 2027
Vertragslaufzeit1. Jan. 2027 – 31. Dez. 2028
Vertragsende31. Dez. 2028
Verlängerung 1ca. 1. Jan. – 31. Dez. 2029bis 2029
Verlängerung max.ca. 1. Jan. – 31. Dez. 2029bis 2029
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Niedrigster Preis2 Kriterien
  • Wertungspreis100%

    Niedrigster Wertungspreis = Budgetbetrag (2.400.000 €/Jahr) abzüglich der fiktiven Abzüge für Ausweitung der Bedienzeiten und/oder Erhöhung der Angebotsquote. Der Angebotspreis ist fix (Budgetdeckel), Qualitätsverbesserungen werden über fiktive Abzüge bewertet.

Wertungspreis = Budgetbetrag (2.400.000 €) minus fiktive Kosten für Ausweitung der Bedienzeiten (zusätzliche Bedienstunden × Kostensatz pro Stunde) minus fiktive Kosten für Erhöhung der Angebotsquote (Prozentpunkte über Mindestangebotsquote × Kostensatz pro Prozentpunkt). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erteilt.

KI-Hinweis: Zuschlagskriterien sind vollständig beschrieben: einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Wertungspreis, der sich aus dem festen Budgetdeckel (2,4 Mio. €) abzüglich fiktiver Kosten für Qualitätsverbesserungen (Ausweitung Bedienzeiten, Erhöhung Angebotsquote) berechnet.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Art und Zweck der Leistung

Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen im appbasierten On-Demand-Verkehr mit PKW in Bedienzonen im Kreis Schleswig-Flensburg. Zweck ist die Erschließung ländlicher Räume und die Anbindung an Zentren über intermodale Wegeketten (Kombination mit Linienverkehren).

Bediengebiet und Haltestellen

Das Bediengebiet umfasst den Kreis Schleswig-Flensburg inklusive der Gemeinden Großsolt, Dollerup, Grundhof, Langballig, Westerholz, Mittelangeln, Sörup, Havetoft, Klappholz, Neuberend und Schaalby sowie der Städte Schleswig, Kappeln und Glücksburg.

Haltestellen sind sowohl statische Bushaltestellen als auch virtuelle, digital definierte Haltepunkte. Der Haltestellenabstand darf maximal 300 m betragen. Die genauen Haltestellen sind im Haltestellenverzeichnis (Anlage 02b) hinterlegt.

Buchung, Disposition und Fahrgastinformation

Buchungen erfolgen über eine Smartphone-App und telefonisch über die Mobilitätszentrale Schleswig (+49 4621 98098). Buchungen sind mindestens 8 Tage im Voraus möglich. Mehrere Fahrten mit ähnlichen Zeiten und Richtungen werden zu Pooling-Fahrten zusammengelegt.

Eine Leitstelle übernimmt Fahrzeug- und Personalplanung, Disposition (bis 8 Tage im Voraus), Überwachung sowie Beschwerdemanagement. Fahrgastinformationen erfolgen über mindestens einen Bildschirm pro Fahrzeug oder ein mobiles Endgerät.

Mindestbedienzeiten

Folgende Mindestbedienstunden gelten, in denen durchgängig Fahrzeuge für Buchungen zur Verfügung stehen (Pausen werden durch Ersatzfahrzeuge abgedeckt):

Montag–Freitag: 05:00–11:59 Uhr und 15:00–19:59 UhrSamstag: 08:00–19:59 UhrSonntag: 09:00–15:59 Uhr

Mindestens 4.340 Bedienstunden pro Jahr sind zu erbringen.

Angebotsquote

Die Angebotsquote beschreibt das Verhältnis von Mobilitätsanfragen zu tatsächlichen Fahrtangeboten pro Bedienstunde (inklusive barrierefreier Fahrten). Sie beträgt mindestens 85 %.

Fahrzeuge und Antrieb

Eingesetzt werden Fahrzeuge der Klasse M1 (PKW/Kleinbus) mit mindestens 8 Fahrgastsitzen (Reduktion auf 5 Sitze möglich, wenn entsprechende Sondernutzungsfläche vorhanden ist), Euro-6-Schadstoffklasse und maximal 10 Jahre alt.

Mindestens 38,5 % der Fahrzeuge müssen emissionsfrei sein (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz). Mindestens ein Fahrzeug pro Pool ist mit einer Rampe oder einem Lift für Rollstuhlfahrer (bis 350 kg) auszustatten.

Jedes Fahrzeug verfügt über Klimaanlage, Freisprecheinrichtung, USB-C-Ladeanschluss, ein mobiles Vertriebsgerät (OIC-Barcode-9189-Standard) sowie eine innerhalb von 24 Stunden abtrennbare transparente Trennwand. Für das Fahrpersonal sind LTE-Smartphones oder Tablets mitzuführen.

On-Demand-System (ODS) und Probebetrieb

Vorzugsweise wird das vom Auftraggeber kostenfrei gestellte System NAHSHUTTLE genutzt. Alternativ kann ein eigenes ODS eingesetzt werden, sofern ein Gleichwertigkeitsnachweis gegenüber NAHSHUTTLE erbracht wird.

Vor Betriebsaufnahme ist ein erfolgreicher Probebetrieb durchzuführen und die Betriebsvorbereitung spätestens 14 Kalendertage vor Betriebsaufnahme abzuschließen.

Tarif und Vertrieb

Im Fahrzeug gilt der SH-Tarif (Schleswig-Holstein-Tarif) sowie das Deutschlandticket. Der Verkauf im Fahrzeug erfolgt bargeldlos über mobile Vertriebsgeräte. Ausgleichszahlungen nach § 228 ff. SGB IX für schwerbehinderte Menschen sind zu leisten.

Berichts- und Eskalationspflichten

Der Auftragnehmer liefert monatliche Statusberichte (Ansprechpartner, Fahrzeugbeschaffung, Personal, Betriebsstandorte, ODS-Stand, Leitstelle, Schulungen, Risiken) sowie monatliche Betriebsberichte bis zum 10. Werktag des Folgemonats. Beschwerden sind innerhalb von 10 Werktagen qualifiziert zu beantworten. Geplante Leistungsänderungen sind mindestens 2 Wochen vor Umsetzung mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Persönliche Eignung / Ausschlussgründe

Bieter dürfen nicht von der Teilnahme ausgeschlossen sein. Hierzu ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben, insbesondere:

keine Verstöße gegen Mindestlohn (§ 19 Abs. 1 MiLoG) und Arbeitnehmerentsendung (§ 21 Abs. 1 AEntG)keine Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (§ 98c Abs. 1 AufenthG)keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWBkeine Geldbußen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 24 Abs. 1 LkSG)

Handelsregister / rechtliche Stellung

Nachweis der Eintragung im Handelsregister durch aktuellen Auszug (nicht vor dem 15.06.2026 datiert; bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigung).

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die Eignung ist gegeben, wenn nach Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen – einschließlich des hiesigen Auftrags – erfüllen wird. Der Auftraggeber kann ergänzende Nachweise anfordern.

Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die wirtschaftliche und finanzielle Eignung nachzuweisen.

Fachliche / technische Leistungsfähigkeit

Nachgewiesen wird die fachliche Eignung über Referenzen zu in den letzten drei Jahren erbrachten Nahverkehrsleistungen (bevorzugt On-Demand- bzw. Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG, ersatzweise Linienverkehr, Schülerbeförderung oder vergleichbare Geschäftsfelder). Zusätzlich sind Erfahrung und Sachkenntnis zur ÖPNV-Leistungserbringung sowie die Führung eines Fuhrunternehmens nach Personenbeförderungsvorschriften darzulegen.

Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Referenzen erbringen.

Personelle Anforderungen (Fahr- und Leitstellenpersonal)

Fahrpersonal: gültiger Führerschein für das eingesetzte Fahrzeug, gültige Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung (P-Schein), nachweislich fließende Deutschkenntnisse (mind. B1), gute Ortskenntnisse, Smartphone-/Tablet-Kenntnisse, angemessenes Erscheinungsbild und freundliches Verhalten.

Leitstellenpersonal: fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. C1, nachweislich), gute Ortskenntnisse sowie Kenntnisse des örtlichen ÖPNV (Liniennetz, Fahrpläne, Tarife) und der eingesetzten Technik.

Genehmigung und Versicherung

Erforderlich ist eine personenbeförderungsrechtliche Genehmigung nach § 13 PBefG oder eine einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG. Die Laufzeit der Genehmigung endet spätestens mit dem Vertragsende.

Zusätzlich ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 100 Mio. € Gesamtdeckung und mindestens 7,5 Mio. € je geschädigter Person nachzuweisen.

Tariftreue und weitere Erklärungen

Verpflichtung zur Zahlung des repräsentativen Tarifentgelts nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) sowie Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen (EU-Verordnung 833/2014).

Nachunternehmer

Der Auftragnehmer darf maximal 50 % der Verkehrsleistung durch Nachunternehmer erbringen lassen. Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Eine Berufung auf Kapazitäten Dritter ist nur mit entsprechender Verpflichtungs- und ggf. Haftungserklärung zulässig.

KMU-Eignung

Die Ausschreibung ist ausdrücklich auch für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Es sind keine besonderen Vorbehalte für bestimmte Unternehmensformen (z. B. Werkstätten) vorgesehen.

Referenzprojekte
mindestens 1 ReferenzenZeitraum: innerhalb der letzten 3 Jahre vor AngebotsabgabeVolumen: jährliche Nutz-km-Leistung ist anzugeben (konkrete Mindestgröße nicht beziffert)

Mindestens eine Referenz über erbrachte Nahverkehrsleistungen – bevorzugt Linienbedarfsverkehre / On-Demand-Verkehre nach § 44 PBefG, ansonsten artverwandte Geschäftsfelder wie Linienverkehr oder Schülerbeförderung

Nachweis als Genehmigungsinhaber/Betriebsführer, als Auftragnehmer im Linienbedarfsverkehr oder in artverwandten Geschäftsfeldern; Angabe von Raum, Zeitraum und jährlicher Nutz-km-Leistung über Anlage 02 Vordruck 3. Bei Bietergemeinschaften reicht es, wenn ein Mitglied die Referenz vorlegt; bei Berufung auf Dritte sind Verpflichtungserklärungen erforderlich.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
11+Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 15 Angebote
Hohe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 31%4–10 · 34%11+ · 36%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 20 erledigt
Anschreiben & Angebotsformulare (Anlage 02)
Formale Nachweise & Unterlagen
Technisches Konzept & Qualitätszusagen
Einreichung
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Auf einen Blick

Auftraggeber
ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg | Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Anschrift
24837 Schleswig
Ort
24837 Schleswig
Kategorie
Schleswig-Holstein
Veröffentlicht
Angebotsfrist

Erfüllungsort

Ort der Leistung
24837 Schleswig
Schleswig-Holstein

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