Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Kreis Schleswig-Flensburg schreibt für die Jahre 2027 und 2028 die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen im appbasierten On-Demand-Verkehr (Bedarfsverkehr) mit PKW europaweit aus.
Bieter müssen PKW-gestützte On-Demand-Fahrten in festgelegten Bedienzonen im Kreisgebiet anbieten. Fahrgäste buchen die Fahrten per App oder telefonisch; die Fahrten werden nach Möglichkeit gebündelt (Pooling).
Der Auftrag ist als Bruttovertrag mit einem jährlichen Budget von 2.400.000 € netto ausgestaltet. Gefordert werden unter anderem:
Vertragslaufzeit: 01.01.2027 – 31.12.2028 (24 Monate), mit einmaliger Verlängerungsoption um bis zu 12 Monate.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wertungspreis100%
Niedrigster Wertungspreis = Budgetbetrag (2.400.000 €/Jahr) abzüglich der fiktiven Abzüge für Ausweitung der Bedienzeiten und/oder Erhöhung der Angebotsquote. Der Angebotspreis ist fix (Budgetdeckel), Qualitätsverbesserungen werden über fiktive Abzüge bewertet.
Wertungspreis = Budgetbetrag (2.400.000 €) minus fiktive Kosten für Ausweitung der Bedienzeiten (zusätzliche Bedienstunden × Kostensatz pro Stunde) minus fiktive Kosten für Erhöhung der Angebotsquote (Prozentpunkte über Mindestangebotsquote × Kostensatz pro Prozentpunkt). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erteilt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt und Zweck der Leistung
Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen im appbasierten On-Demand-Verkehr mit PKW in Bedienzonen im Kreis Schleswig-Flensburg. Zweck ist die Erschließung ländlicher Räume und die Anbindung an Zentren über intermodale Wegeketten (Kombination mit Linienverkehren).
Bediengebiet und Haltestellen
Das Bediengebiet umfasst den Kreis Schleswig-Flensburg inklusive der Gemeinden Großsolt, Dollerup, Grundhof, Langballig, Westerholz, Mittelangeln, Sörup, Havetoft, Klappholz, Neuberend und Schaalby sowie der Städte Schleswig, Kappeln und Glücksburg.
Haltestellen sind sowohl statische Bushaltestellen als auch virtuelle, digital definierte Haltepunkte. Der Haltestellenabstand darf maximal 300 m betragen. Die genauen Haltestellen sind im Haltestellenverzeichnis (Anlage 02b) hinterlegt.
Buchung, Disposition und Fahrgastinformation
Buchungen erfolgen über eine Smartphone-App und telefonisch über die Mobilitätszentrale Schleswig (+49 4621 98098). Buchungen sind mindestens 8 Tage im Voraus möglich. Mehrere Fahrten mit ähnlichen Zeiten und Richtungen werden zu Pooling-Fahrten zusammengelegt.
Eine Leitstelle übernimmt Fahrzeug- und Personalplanung, Disposition (bis 8 Tage im Voraus), Überwachung sowie Beschwerdemanagement. Fahrgastinformationen erfolgen über mindestens einen Bildschirm pro Fahrzeug oder ein mobiles Endgerät.
Mindestbedienzeiten
Folgende Mindestbedienstunden gelten, in denen durchgängig Fahrzeuge für Buchungen zur Verfügung stehen (Pausen werden durch Ersatzfahrzeuge abgedeckt):
Mindestens 4.340 Bedienstunden pro Jahr sind zu erbringen.
Angebotsquote
Die Angebotsquote beschreibt das Verhältnis von Mobilitätsanfragen zu tatsächlichen Fahrtangeboten pro Bedienstunde (inklusive barrierefreier Fahrten). Sie beträgt mindestens 85 %.
Fahrzeuge und Antrieb
Eingesetzt werden Fahrzeuge der Klasse M1 (PKW/Kleinbus) mit mindestens 8 Fahrgastsitzen (Reduktion auf 5 Sitze möglich, wenn entsprechende Sondernutzungsfläche vorhanden ist), Euro-6-Schadstoffklasse und maximal 10 Jahre alt.
Mindestens 38,5 % der Fahrzeuge müssen emissionsfrei sein (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz). Mindestens ein Fahrzeug pro Pool ist mit einer Rampe oder einem Lift für Rollstuhlfahrer (bis 350 kg) auszustatten.
Jedes Fahrzeug verfügt über Klimaanlage, Freisprecheinrichtung, USB-C-Ladeanschluss, ein mobiles Vertriebsgerät (OIC-Barcode-9189-Standard) sowie eine innerhalb von 24 Stunden abtrennbare transparente Trennwand. Für das Fahrpersonal sind LTE-Smartphones oder Tablets mitzuführen.
On-Demand-System (ODS) und Probebetrieb
Vorzugsweise wird das vom Auftraggeber kostenfrei gestellte System NAHSHUTTLE genutzt. Alternativ kann ein eigenes ODS eingesetzt werden, sofern ein Gleichwertigkeitsnachweis gegenüber NAHSHUTTLE erbracht wird.
Vor Betriebsaufnahme ist ein erfolgreicher Probebetrieb durchzuführen und die Betriebsvorbereitung spätestens 14 Kalendertage vor Betriebsaufnahme abzuschließen.
Tarif und Vertrieb
Im Fahrzeug gilt der SH-Tarif (Schleswig-Holstein-Tarif) sowie das Deutschlandticket. Der Verkauf im Fahrzeug erfolgt bargeldlos über mobile Vertriebsgeräte. Ausgleichszahlungen nach § 228 ff. SGB IX für schwerbehinderte Menschen sind zu leisten.
Berichts- und Eskalationspflichten
Der Auftragnehmer liefert monatliche Statusberichte (Ansprechpartner, Fahrzeugbeschaffung, Personal, Betriebsstandorte, ODS-Stand, Leitstelle, Schulungen, Risiken) sowie monatliche Betriebsberichte bis zum 10. Werktag des Folgemonats. Beschwerden sind innerhalb von 10 Werktagen qualifiziert zu beantworten. Geplante Leistungsänderungen sind mindestens 2 Wochen vor Umsetzung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung / Ausschlussgründe
Bieter dürfen nicht von der Teilnahme ausgeschlossen sein. Hierzu ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben, insbesondere:
Handelsregister / rechtliche Stellung
Nachweis der Eintragung im Handelsregister durch aktuellen Auszug (nicht vor dem 15.06.2026 datiert; bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist gegeben, wenn nach Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen – einschließlich des hiesigen Auftrags – erfüllen wird. Der Auftraggeber kann ergänzende Nachweise anfordern.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die wirtschaftliche und finanzielle Eignung nachzuweisen.
Fachliche / technische Leistungsfähigkeit
Nachgewiesen wird die fachliche Eignung über Referenzen zu in den letzten drei Jahren erbrachten Nahverkehrsleistungen (bevorzugt On-Demand- bzw. Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG, ersatzweise Linienverkehr, Schülerbeförderung oder vergleichbare Geschäftsfelder). Zusätzlich sind Erfahrung und Sachkenntnis zur ÖPNV-Leistungserbringung sowie die Führung eines Fuhrunternehmens nach Personenbeförderungsvorschriften darzulegen.
Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Referenzen erbringen.
Personelle Anforderungen (Fahr- und Leitstellenpersonal)
Fahrpersonal: gültiger Führerschein für das eingesetzte Fahrzeug, gültige Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung (P-Schein), nachweislich fließende Deutschkenntnisse (mind. B1), gute Ortskenntnisse, Smartphone-/Tablet-Kenntnisse, angemessenes Erscheinungsbild und freundliches Verhalten.
Leitstellenpersonal: fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. C1, nachweislich), gute Ortskenntnisse sowie Kenntnisse des örtlichen ÖPNV (Liniennetz, Fahrpläne, Tarife) und der eingesetzten Technik.
Genehmigung und Versicherung
Erforderlich ist eine personenbeförderungsrechtliche Genehmigung nach § 13 PBefG oder eine einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG. Die Laufzeit der Genehmigung endet spätestens mit dem Vertragsende.
Zusätzlich ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 100 Mio. € Gesamtdeckung und mindestens 7,5 Mio. € je geschädigter Person nachzuweisen.
Tariftreue und weitere Erklärungen
Verpflichtung zur Zahlung des repräsentativen Tarifentgelts nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) sowie Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen (EU-Verordnung 833/2014).
Nachunternehmer
Der Auftragnehmer darf maximal 50 % der Verkehrsleistung durch Nachunternehmer erbringen lassen. Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Eine Berufung auf Kapazitäten Dritter ist nur mit entsprechender Verpflichtungs- und ggf. Haftungserklärung zulässig.
KMU-Eignung
Die Ausschreibung ist ausdrücklich auch für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Es sind keine besonderen Vorbehalte für bestimmte Unternehmensformen (z. B. Werkstätten) vorgesehen.
Mindestens eine Referenz über erbrachte Nahverkehrsleistungen – bevorzugt Linienbedarfsverkehre / On-Demand-Verkehre nach § 44 PBefG, ansonsten artverwandte Geschäftsfelder wie Linienverkehr oder Schülerbeförderung
Nachweis als Genehmigungsinhaber/Betriebsführer, als Auftragnehmer im Linienbedarfsverkehr oder in artverwandten Geschäftsfeldern; Angabe von Raum, Zeitraum und jährlicher Nutz-km-Leistung über Anlage 02 Vordruck 3. Bei Bietergemeinschaften reicht es, wenn ein Mitglied die Referenz vorlegt; bei Berufung auf Dritte sind Verpflichtungserklärungen erforderlich.