Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Gemeinde Kall schreibt im EU-weiten offenen Verfahren Versicherungsschutz für alle ihre kommunalen Gebäude und das darin befindliche Inventar aus.
Was versichert werden soll:
Es handelt sich um eine gebündelte Pauschalversicherung – Gebäude- und Inventarschutz kommen aus einer Hand. Eine Aufteilung in Lose wurde aus wirtschaftlichen und technischen Gründen ausdrücklich ausgeschlossen.
Wer bieten darf: Nur zugelassene Versicherungsunternehmen (keine Versicherungsmakler) mit BaFin-Erlaubnis oder EWR-Notifikation. Bieter müssen u. a. eine bestimmte Bonität, ein Risikomanagementsystem und mindestens 3 vergleichbare Referenzen nachweisen.
Vertragslaufzeit: 3 Jahre (01.01.2027 – 31.12.2029) mit stillschweigender jährlicher Verlängerung. Kündigung jeweils 4 Monate vor Jahresende.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis60%
Vergleichsgesamtpreis = jährlicher Gesamtbeitrag brutto × 3 Jahre Mindestlaufzeit. Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichsgesamtpreis erhält 60 Punkte; übrige Angebote erhalten Punkte nach umgekehrt proportionaler Formel.
- Service-Leistungen40%
Oberkriterium Service-Leistungen, setzt sich zusammen aus Servicequalität/Kundennähe/Vor-Ort-Betreuung, Schadensverhütung/Risikomanagement und Unwetter-Frühwarnsystem. Die Summe der Unterkriterien (max. 40 Punkte) fließt als Leistungspunktzahl (L) in die Gesamtpunktzahl ein.
Preispunkte = (niedrigster Gesamtpreis / Gesamtpreis des jeweiligen Angebots) × 60. Gesamtpunktzahl Z = P-Punkte (max. 60) + L-Punkte (max. 40). Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Bei Gleichstand: niedrigerer Vergleichsgesamtpreis, dann Los.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGebäudeversicherung
Versicherungsschutz für alle im Eigentum der Gemeinde Kall stehenden Gebäude (Feuerwehrgerätehäuser, Schulen, Kindergärten, Bürgerhäuser, Sportstätten, Friedhofskapellen, Rathaus, Verwaltungsgebäude, Lagerhallen, Wanderhütten, Asylunterkünfte, Tinyhäuser u. a.).
Versicherte Gefahren:
Höchstentschädigungen (auf erstes Risiko, d. h. keine Unterversicherungsprüfung):
Selbstbeteiligungen: je nach Gefahr 250 € bis 1.000 € je Schadenfall.
Inventar- (Inhalts-) Versicherung
Versicherungsschutz für alle beweglichen Sachen, Betriebseinrichtungen und Gebrauchsgegenstände in den Gebäuden der Gemeinde.
Versicherte Gefahren:
Höchstentschädigungen (auf erstes Risiko):
Deckungserweiterungen und Besonderheiten
Über die Standardgefahren hinaus sind u. a. folgende Risiken eingeschlossen (im Rahmen der vereinbarten Höchstentschädigungen, z. B. 5.000.000 € für innere Unruhen):
Besondere Regelungen:
Vertragslaufzeit und Werteanpassung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis (§ 44 VgV)
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich zugelassene Versicherungsunternehmen – Versicherungsmakler sind nicht zugelassen.
Zulassung über einen der folgenden Wege:
Akzeptierte Rechtsformen:
Vertreterregelung: Ein Versicherungsvertreter (§ 59 Abs. 2 VVG) kann im Namen und mit Abschlussvollmacht des Versicherers bieten; die Vollmacht ist dem Angebot beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
Bonität / Finanzkraft – wahlweise Variante A oder B:
Rückversicherungsschutz:
Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied, das einen Haftungsanteil übernimmt, muss Bonität und Rückversicherungsschutz selbst erfüllen – keine kumulative Zusammenfassung.
Berufliche und technische Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB)
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus dem Bereich Sachversicherung, die nach Art, Größe, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
Bezieht sich eine Referenz auf Risikoübernahme oder Rückversicherung, muss sie vom Mitglied stammen, das als Risikoträger (Mitversicherer) vorgesehen ist. Nichterfüllung führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Mindestens 1 Referenz mit Absicherung im Rahmen eines Gebäudeversicherungsvertrags von mindestens 60 Liegenschaften, der mindestens die Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel abdeckt
Pflicht-Referenz 1
Mindestens 1 Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB) oder Sektorenauftraggeber (§ 100 GWB)
Pflicht-Referenz 2