B19 Kupferbrücke Ausgleichsmaßnahme Bepflanzung
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird hier beschafft?
Landschaftsbauarbeiten rund um den Ersatzneubau der Kupferbrücke an der Bundesstraße B19 bei Kupferzell (Hohenlohekreis).
Was ist konkret zu tun?
Wer schreibt aus?
Regierungspräsidium Stuttgart, Außenstelle Heilbronn, Referat 47.1 – Baureferat Nord, im Auftrag des Landes Baden-Württemberg.
Wie und bis wann abgeben?
Angebotsabgabe bis 21.10.2026, 10:30 Uhr – die Einreichung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform vergabe.landbw.de.
Ausführungszeitraum: voraussichtlich 30.11.2026 bis 29.01.2027 (zzgl. anschließende mehrjährige Pflege bis Ende 2029).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H. bei der Berechnung der Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜberblick und Baustelleneinrichtung
Die Maßnahme dient als landschaftspflegerischer Ausgleich für den Ersatzneubau der Kupferbrücke an der B19 bei Kupferzell. Auszuführen sind u.a.:
Vorarbeiten und Erdbau
Vor Beginn der Pflanz- und Saatarbeiten sind folgende Vorarbeiten erforderlich:
Pflanz- und Saatgut – Lieferung
Zu liefern sind ausschließlich gebietseigene Pflanzen und zertifiziertes Saatgut. Herkunftsnachweise sind rechtzeitig vorzulegen.
Hochstämme (33 Stück, Güte mind. 3xv, mDb, StU 10–12 cm):
Forstpflanzen (141 Stück, 3-jährig verpflanzt, 80–120 cm, wurzelnackt):
Sträucher (ca. 549 Stück, vStr, 100–150 cm):
Saatgut:
Gebietseigenheit: Gehölze aus Vorkommensgebiet 5.1 (Süddeutsches Hügel- und Bergland); Saatgut mit Zertifikat Ursprungsgebiet 11. Für Forstvermehrungsgutgesetz-pflichtige Arten Herkunftsgebietsnachweise gem. FoVHgV; Kulturobstsorten mit Sortenechtheitsnachweis.
Saat- und Pflanzarbeiten
Die Pflanz- und Saatarbeiten umfassen:
Pflanzraster Feldhecken: 1,5 × 1,5 m. Pflanzabstand Hochstämme: 10–12 m.
Mehrjährige Pflege
Die Fertigstellungspflege beginnt nach Herstellung und endet am 31.12.2027. Daran schließen sich zwei Jahre Entwicklungspflege an (01.01.2028–31.12.2028 und 01.01.2029–31.12.2029). Mäh- und Pflegegänge sind mind. 5 Werktage vorher schriftlich bei der Bauüberwachung anzuzeigen und arbeitstäglich zu dokumentieren.
Fertigstellungspflege:
Entwicklungspflege 1. Jahr:
Entwicklungspflege 2. Jahr:
Mahdtermine Wiese: abgestimmt auf den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Auf Fläche 15 ist Brombeeraufwuchs bodennah zurückzuschneiden.
Ausfallkontrollen und Aufmaße sind gemeinsam mit dem Auftraggeber durchzuführen (mind. 5 Werktage Vorlauf); Aufmaß mit GPS im Beisein des Auftraggebers.
Nachweise, Dokumentation und Qualitätssicherung
Vom Auftragnehmer sind u.a. zu erbringen:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Eignungsnachweise (keine Ausschlussgründe, Befähigung, Zuverlässigkeit)
Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit
Weitere Anforderungen und Präqualifikation
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren
Vergleichbar sind Landschaftsbauarbeiten mit Gehölz- und/oder Baumpflanzungen sowie Ansaat- und Pflegearbeiten auf Grün-, Ausgleichs- oder Kompensationsflächen. Pflichtangaben je Referenz: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert (eigener Anteil), Ausführungszeitraum, Auftraggeber. Referenzbescheinigungen auf gesondertes Verlangen.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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