Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein schreibt Baugrunduntersuchungsleistungen für den Ausbau der Bundesstraße B 5 (Ortsumgehung Geesthacht) als offenes Verfahren nach VOB/A aus.
Gefragt sind Kleinbohrungen, Drucksondierungen (CPT) und alle dazu nötigen Hilfsleistungen (Leitungserkundung, Vorschachtung, Verkehrssicherung, Probenentnahme und Laboruntersuchungen). Die Ergebnisse liefern die Grundlage für die späteren Tiefbauarbeiten an mehreren Brückenbauwerken, Überflughilfen und einer Stützwand.
Das Angebot muss ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes eingereicht werden. Angebotsfrist ist der 08.10.2026 um 09:05 Uhr. Geeignet ist das Vorhaben auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis
Zuschlagskriterium Preis; ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes (nachgerechnete Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eventueller Nachlässe ohne Bedingungen). Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H. auf die Wertungssumme.
- Beschleunigungsregelung
Bieter gibt das verbindliche Ende der Bauzeit an und reicht einen Bauzeitenplan (Balkenplan) ein. Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen.
- Technischer Wert
Im Vertrag vereinbart als Zuschlagskriterium mit Sanktionierung bei Nichterfüllung (HVA B-StB Sanktionierung Nichterfüllung Technischer Wert). Details und Gewichtung siehe gesonderter Vordruck.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGesamtumfang und Anwendungsbereich
Baugrunduntersuchung für die Bundesstraße B 5, Ortsumgehung Geesthacht (Projekt B005SH000327). Geltungsbereich: Regelwerke der ZTV Baugrund, ergänzt um das HVA B-StB (Straßenbau). Es handelt sich um eine einheitliche, nicht in Lose aufgeteilte Leistung.
Baugrundsituation: überwiegend Sand und Kies; keine Kampfmittelverdachtsflächen im Ausschreibungsbereich.
Ergebnisverwendung: Ergebnisse dienen als Grundlage für die späteren Tiefbauarbeiten an Brückenbauwerken, Überflughilfen und einer Stützwand.
Hilfsleistungen (Kap. 00.00)
Leitungserkundung (Kabelpläne, Einweisung Leitungsträger), Vorschachtung für Leitungssuche bis 1,25 m Tiefe, Durchörtern befestigter Flächen (z. B. Asphalt bis 20 cm), Bohrlochverschluss in Verkehrsflächen, zeichnerische Darstellung der Bohrprofile nach DIN 4023 (PDF + SEP3), Bohranzeige beim LBEG, Bohrkolonne einsetzen, Gerätestillstand für Kleinbohrgerät und Drucksonde.
Verkehrssicherung (Kap. 00.01)
Verkehrssicherung längere Dauer (2 bis 7 Tage), Aufbau einer transportablen Lichtsignalanlage Typ B (Entfernung 100 bis 150 m), Verkehrssicherung kürzerer Dauer (bis 4 Std.), Auf- und Abbau von Verkehrsschildern (Größe 2, RA1, Höhe 1,50 m) sowie Anordnung einer Arbeitsstelle im öffentlichen Straßenraum (gebührenpflichtig, 100 € je Anordnung). Ziel: Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs während der Bohrarbeiten.
Kleinbohrungen (Kap. 00.02 – BS)
Baustelleneinrichtung und -räumung, Geräteumsetzen mit dem Kleinbohrgerät, Kleinrammbohrungen mit Endtiefen bis 5 m, 5–10 m und 10–15 m.
Probenahme nach DIN EN ISO 22475-1, Kategorie B:
Laboruntersuchungen:
Drucksondierungen (Kap. 00.03 – DS / CPT)
Baustelleneinrichtung und -räumung, Geräteumsetzen mit der Drucksonde.
CPT-Messungen mit Spitzendruck qc und lokaler Mantelreibung fs, Mindestkraft 200 kN, Endtiefen bis 10 m, 10–20 m und 20–30 m. Ergebnisse sind kontinuierlich zu messen, digital zu speichern und tiefenabhängig inkl. Rf-Wert darzustellen.
Übergeordnete Anforderungen für alle Leistungsteile
Mengengerüst (Übersicht)
Übersicht über die vorgesehenen Bohransatzpunkte laut Baubeschreibung (B02):
| Bauwerk / Örtlichkeit | Bohrungen (BS) | Tiefe BS | Drucksondierungen (DS) | Tiefe DS |
|---|---|---|---|---|
| Bw 8-1.5 + ÜFH 6.1 / 6.2 | 6× | 10–15 m | 2× | 25 m |
| Bw 9-1.5 + ÜFH 7.1 / 7.2 | 6× | 10–15 m | – | – |
| Bw 10-1.5 + ÜFH 8.1, 8.2, 18.1, 18.2 | 7× | 10–15 m | – | – |
| Bw 11.5 + ÜFH 9.1 / 9.2 | 4× | 10–15 m | 2× | 20 m |
| ÜFH 10.1 + 10.2 | 6× | 10 m | – | – |
| Stützwand an der K67 | 2× | 10 m | – | – |
Vermessung der Bohransatzpunkte erfolgt durch den Auftraggeber (Absteckung); die Pflöcke gehen nachfolgend in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Berichts- und Dokumentationspflichten
Führung von Schichtenverzeichnissen inkl. graphischer Darstellung des Bohrprofils (an LBV-SH Lübeck). Bodenproben sind zusammen mit Feld-Schichtenverzeichnissen an LBV-SH Kiel zu liefern. Tägliche schriftliche Dokumentation per E-Mail an den Auftraggeber.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe (zwingend)
Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB und § 6e VOB/A-EU vorliegen, insbesondere:
Zusätzlich: Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß EU-VO 2022/576 (kein Bezug zu russischen Staatsangehörigen, Niederlassungen oder mittelbar über Nachunternehmer/Lieferanten >10 % des Auftragswerts ohne anwendbare Ausnahme).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestjahresumsatz: ein konkreter Betrag war im vorliegenden Eignungsformular vom Auftraggeber nicht beziffert; beim Bieter verbleibt die Eintragung dieser Anforderung.
Fachliche und technische Leistungsfähigkeit
Qualifikationsnachweise (nur falls im LV enthalten oder gesondert verlangt):
Eignungsleihe und Bietergemeinschaft
Ergänzende Eignungsnachweise
Laut Eigenerklärung Eignung sind im vorliegenden Verfahren keine über die Pflichtnachweise hinausgehenden Eignungsnachweise gefordert.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bauleistungen, insbesondere Kleinbohrungen und Drucksondierungen (Baugrunduntersuchungen, Aufschlussbohrungen, Baugrundgutachten-Vorarbeiten)
Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung; Bescheinigungen über ordnungsgemäße Ausführung und Ergebnis vom Auftraggeber des Referenzprojekts (auf Verlangen vorzulegen)