Baumkontrollen für die Landeshauptstadt Potsdam
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Landeshauptstadt Potsdam schreibt Baumkontrollen zur Beurteilung der Verkehrssicherheit ihrer öffentlichen Bäume im Stadtgebiet aus. Insgesamt sind ca. 107.400 Bäume zu prüfen (45.200 Straßenbäume, 57.200 Flächenbäume, 5.000 Friedhofsbäume + 65 Bäume auf dem Jüdischen Friedhof).
Die Leistung ist in 6 Lose aufgeteilt (Los 1–5 nach Stadtgebieten + Los Friedhöfe). Bieter müssen u.a. qualifiziertes Personal mit FLL-Zertifizierung einsetzen, eine Referenz über vergleichbare Baumkontrollen vorlegen und eine Eigenerklärung zu EU-Sanktionen abgeben.
Angebote müssen bis spätestens 13.10.2026, 08:00 Uhr elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Preiswertung mit 100 %. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot, das nach dem Preis ermittelt wird.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenMethode und Umfang der Kontrolle
Jeder verkehrssicherungspflichtige Baum ist mindestens einmal jährlich mittels visueller Sichtkontrolle vom Boden aus zu begutachten (VTA-Methode). Geprüft werden Krone, Stamm, Stammfuß/Wurzelbereich und Baumumfeld – jeder Baum einzeln und von allen Seiten. Eingesetzt werden dürfen nur baumschonende Werkzeuge (Schonhammer, Fernglas, Sondierstab); diese sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Die zu prüfenden Bäume werden in drei Lebensphasen unterschieden: Jugendphase (ca. 30 %), Reifephase (ca. 35 %), Alterungsphase (ca. 35 %).
Dokumentation und Übergabe an den Auftraggeber
Alle Ergebnisse sind in Excel-Tabellen zu dokumentieren und digital an den Auftraggeber zu übergeben. Bäume ohne Handlungsbedarf werden nur summarisch (erste und letzte Baumnummer je Straße/Fläche) erfasst; Bäume mit Handlungsbedarf einzeln mit:
Gefährdete Bäume sind zusätzlich am Stammfuß mit Sprühfarbe zu markieren (max. 40 cm über Boden). Bei unmittelbarer Gefahr für Personen/Sachen ist der Auftraggeber sofort telefonisch zu benachrichtigen (Kennzeichnung XXX).
Havarie- und Schadensfallmanagement (für alle Lose)
Im Havariefall (unmittelbare Gefahr für Leib/Leben oder bereits eingetretene Schäden) muss der Auftragnehmer innerhalb von max. 4 Stunden nach Abruf am Leistungsort sein.
Im Schadensfall (Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ohne Havarie) gilt eine Reaktionszeit von max. 24 Stunden nach Abruf.
Bestätigung des Abrufs durch den Auftragnehmer: innerhalb von 14 Werktagen. Regelkontrollen werden jährlich bis spätestens 12.12. für das Folgejahr abgerufen (mit Kartenmaterial).
Qualitätssicherung und Mitwirkung
Vom Auftragnehmer sind Name und Erreichbarkeitsdaten eines Ansprechpartners mitzuteilen; bei Abwesenheit (Urlaub/Krankheit) ist ein Vertreter zu benennen. Servicezeiten Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr, Havarie-/Schadensfallbereitschaft darüber hinaus.
Bei Unstimmigkeiten und bei Flächenzuwachs (Widmungen/Verkäufe) ist eine gemeinsame Vor-Ort-Begehung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Beginn einzelner Arbeitsgänge, längere Unterbrechungen, witterungsbedingte Verzögerungen oder Schwierigkeiten sind unverzüglich mitzuteilen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Zuverlässigkeit / Ausschlussgründe
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt 4.1 EU) einzureichen. Es dürfen weder Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB noch nach § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 19 MiLoG oder §§ 22, 24 LkSG vorliegen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied beizubringen.
Zusätzlich ist die Erklärung zu restriktiven Maßnahmen (EU-Sanktionen Russland, VO (EU) 2022/576, Formblatt 4.12) abzugeben.
Fachliche Qualifikation – Personal
Das ausführende Personal (Baumkontrolleur/innen) muss eine aktuelle FLL-Zertifizierung 'Baumkontrolleur/in' oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen. Die Originale bzw. beglaubigten Kopien der Nachweise sind zur Auftaktbesprechung sowie auf Verlangen während der Vertragsdurchführung vorzulegen.
Fachliche Qualifikation – Sachverständiger
Der Bieter muss eine gültige Urkunde über die öffentliche Bestellung als Sachverständiger (öBSv) im Sachgebiet Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau mit Schwerpunkt Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung besitzen – oder ein gleichwertiges aktuelles Zertifikat. Die Urkunde ist erst nach Aufforderung über den Vergabemarktplatz Brandenburg nachzureichen.
Referenzen
Mindestens eine (1) vergleichbare unternehmensbezogene Referenz über Baumkontrollarbeiten nach VTA bzw. FLL-Baumkontrollrichtlinie aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist). Auch nicht abgeschlossene Referenzen werden gewertet, sofern mindestens ein vollständiger Jahreszyklus belegt ist. Pflichtangaben je Referenz: Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum, Nettoauftrags-/-abrufwert pro Jahr, Leistungsbeschreibung, Auftraggeber + Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Vorgangsnummer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit / Vertragspflichten
Indirekt belegt durch die geforderten Referenzen (Mindestauftragswert). Zusätzlich: Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG, Formblätter 5.3 und ggf. 5.4) mit Mindestlohn 13,00 €/Std. brutto (gilt ab Angebote ab 01.05.2021); Nachweise über die Mindestlohnzahlung sind mit der ersten Teilabrechnung vorzulegen. Eine Betriebs-/Haftpflichtversicherung in üblicher, vertragstypische Risiken umfassender Höhe ist für die Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Nachunternehmer dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers eingesetzt werden; der Auftraggeber kann die Zustimmung bei Zweifeln an Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder Erfahrung verweigern.
Bietergemeinschaften und Eignungsleihe
Sprache / Form / Fristen
Angebote sind in deutscher Sprache, elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Zulässige elektronische Formen: Textform, fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur/Siegel.
Angebotsfrist: 13.10.2026, 08:00 Uhr. Bieterfragen bis spätestens 06.10.2026. Es werden keine Unterlagen durch den Auftraggeber nachgefordert (§ 56 Abs. 2 VgV).
Mindestens 1 unternehmensbezogene vergleichbare Referenz über Baumkontrollarbeiten nach VTA (Visual Tree Assessment) bzw. FLL-Baumkontrollrichtlinie an Straßen und/oder auf öffentlichen Grünflächen, aus den letzten 3 Jahren rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist
Vergleichbare Leistung (Baumkontrollen nach VTA/FLL); Pflichtangaben je Referenz: Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum, Nettoauftrags-/-abrufwert pro Jahr (ca.), Leistungsbeschreibung, Name Auftraggeber inkl. Abteilung/Ansprechpartner + E-Mail/Telefon, Vorgangsnummer; nicht abgeschlossene Referenzen werden gewertet, sofern mindestens ein vollständiger Jahreszyklus belegt ist
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenVerlauf dieser Vergabe
2 Bekanntmachungen- 11.10.2026Ausschreibungauf dieser Seite
- Abgabefrist: 13.10.2026 → 26.10.2026
- 13.09.2026Ausschreibung
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