Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Der Landkreis Ansbach sucht Verkehrsunternehmen, die ab dem 15.09.2026 Schülerinnen und Schüler im freigestellten Schülerverkehr befördern. Das bedeutet: kein normaler Linienbus, sondern Fahrten, die speziell für den Schulbedarf organisiert sind – z. B. einzelne Kinder vom Wohnort zur Schule oder Kleinbuslinien mit Rollstuhlplatz.
Die Leistung ist in 3 Lose aufgeteilt:
Wichtige Eckdaten:
Was Sie mit dem Angebot einreichen müssen: Angebotsschreiben, Kalkulationsblatt (Preis je Besetztkilometer), Referenzen über Nahverkehrsleistungen der letzten 3 Jahre, Eigenerklärung zur Eignung und ggf. Subunternehmererklärung.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBeförderungsumfang und Qualitätsanforderungen
Fahrzeuge und Fahrpersonal
Mögliche Fahrzeugtypen je nach Los/Anforderung:
Fahrzeuge – Anforderungen:
Fahrpersonal – Anforderungen:
Ansprechpartner/Betriebsleiter:
Planung und Organisation
Vergütung und Vertragslaufzeit
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage – Ausschlussgründe
Der Bieter darf keiner der folgenden Ausschlussgründe vorliegen haben (anzugeben über Vordruck 5 oder EEE):
1. Keine Verurteilung wegen Straftaten gem. § 123 Abs. 1 GWB (letzte 5 Jahre); keine Geldbuße nach § 30 OWiG
2. Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (letzte 5 Jahre)
3. Beachtung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen (letzte 3 Jahre)
4. Keine Zahlungsunfähigkeit; kein Insolvenzverfahren (aktuell + letzte 3 Jahre)
5. Nicht in Liquidation oder Tätigkeit eingestellt (aktuell + letzte 3 Jahre)
6. Keine schwere, die Integrität infrage stellende Verfehlung (letzte 3 Jahre)
7. Keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen (letzte 3 Jahre)
8. Kein Interessenkonflikt im Vergabeverfahren (aktuell)
9. Keine wesentlichen Mängel bei früheren öffentlichen Aufträgen (letzte 3 Jahre)
10. Kein Verstoß nach MiLoG oder AEntG mit Geldbuße ≥ 2.500 €
11. Keine Verurteilung/Belastung nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III oder §§ 10, 10a, 11 SchwarzArbG (letzte 5 Jahre)
12. Keine Verstöße nach § 1 Abs. 2 PBZugV
13. Ausreichende wirtschaftliche Mittel zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen (Nachweis auf Anforderung gem. § 45 Abs. 4–5 VgV)
14. Kein Verstoß nach § 24 Abs. 1 LkSG mit Geldbuße nach § 22 Abs. 2 LkSG (letzte 3 Jahre)
Hinweis: Bei Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB können Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen und erläutert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Gewerberechtliche Voraussetzungen
Hinweise zu Bietergemeinschaften
Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen (freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr nach § 42 PBefG oder Reise-/Gelegenheitsverkehr nach §§ 47, 49 PBefG), vergleichbar in Art und Umfang
Mit Angaben zu Raum (Staat/Landkreis/Stadt), Zeitraum (von/bis) und jährlicher km-Leistung (Besetzt-km, Fahrplan-km oder Nutz-km). Einzureichen über Vordruck 4 der Anlage 1; alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Bietergemeinschaften genügt Nachweis für mindestens ein Mitglied. Berufung auf Kapazitäten Dritter möglich (mit Verpflichtungserklärung).