Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Landshut beschafft feuerwehrtechnische Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr. Die Lieferung ist in 5 Lose aufgeteilt: Schläuche, Atemschutz I, Atemschutz II, Schutzausrüstung und Feuerwehrtechnische Ausstattung. Bieter können für ein oder mehrere Lose anbieten. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Preis). Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Niedrigster Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Es gilt das Zuschlagskriterium 'Niedrigster Preis'.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLieferadresse für alle Lose
Alle Lieferungen gehen an:
Stadt Landshut, Ordnungsamt, SG Feuerwehr
Niedermayerstr. 6
84028 Landshut
Allgemeine Bedingungen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe (§ 31 UVgO i.V.m. § 123 GWB)
Bieter dürfen nicht rechtskräftig verurteilt oder mit einer Geldbuße belegt worden sein wegen Straftaten nach § 123 GWB (z.B. Bestechung, Betrug, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel). Außerdem dürfen keine unbezahlten Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge vorliegen.
Ausschlussgründe (§ 31 UVgO i.V.m. § 124 GWB)
Es dürfen keine Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, keine Insolvenzverfahren, keine schweren Verfehlungen, keine Wettbewerbsbeschränkungen und keine Täuschung oder irreführende Informationen vorliegen. Gegebenenfalls ist ein Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB (Selbstreinigung: Schadensausgleich, Aufklärung, Vermeidungsmaßnahmen) möglich.
Rechtstreue und gewerbliche Voraussetzungen
Angaben zum Unternehmen
Folgende Angaben sind zu machen:
Präqualifikation
Es werden Präqualifikationsnachweise (PQ-Nummer) akzeptiert. Alternativ kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht werden.