Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Münster (citeq) beschafft 450 Jabra Evolve2 50 MS Stereo Headsets (Microsoft Teams-zertifiziert) zur Erweiterung der bestehenden IT-Ausstattung. Die Lieferung muss innerhalb von 14 Tagen nach Beauftragung erfolgen. Es handelt sich um eine Öffentliche Ausschreibung nach UVgO mit nur einem Los und keiner Los-Teilung. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Preis).
Wichtigste Frist: Angebote müssen bis zum 27.08.2026 um 07:30 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDDYY9NB403) eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenVereinfachte Leistungs-/Preismethode nach UfAB (Z = L/P), wobei die Leistung nicht weiter bewertet wird, da Mindestanforderungen zu erfüllen sind
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand
Lieferung und Logistik
Zweck und Integration
Die Headsets dienen als Erweiterung der bestehenden Hardware-Infrastruktur der Stadt Münster. Auswahl und Herstellerbindung (Jabra) erfolgen zur standardisierten Integration in die bestehende Microsoft-365-Umgebung, zur Vermeidung von Kompatibilitätsproblemen und zur Minimierung des Support- und Verwaltungsaufwands. Produkte anderer Hersteller und Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter müssen erklären, dass
Nachweismethode: Eigenerklärung (Formular 2026-0587-18_UVgO Eigenerklärung zur Eignung). Bei Zuschlag in enger Wahl sind auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkasse (sofern beitragspflichtig) und des Finanzamts (sofern ausgestellt) nachzureichen.
Möglichkeit der Eignungsleihe: Kapazitäten Dritter können gemäß § 34 UVgO herangezogen werden (Formulare 534a/534b).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Im vorliegenden Verfahren sind keine konkreten technischen Eignungsanforderungen (z. B. Referenzen, Mindestumsatz, Zertifizierungen) genannt. Auch hier können Kapazitäten Dritter über Eignungsleihe (§ 34 UVgO) eingebracht werden.
Ausschlussgründe und Sanktionsrecht
Die Erklärung muss während der gesamten Vertragslaufzeit fortlaufend sichergestellt werden.