Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Gemeinde Attenweiler verpachtet in drei Losen ein passives Gigabit-Glasfasernetz an einen oder mehrere Netzbetreiber. Diese rüsten das Netz mit aktiver Technik aus, betreiben es als öffentliches Telekommunikationsnetz und bieten privaten und gewerblichen Endkunden Internet, Telefonie und gegebenenfalls weitere Dienste an.
Zum Umfang gehören außerdem die Netzebene 4 bis in die Nutzungseinheiten, Wartung und Entstörung, die vollständige GIS-gerechte Dokumentation, der offene Netzzugang für andere Betreiber sowie die Bereitstellung aktiver und passiver Vorleistungsprodukte. Angebote können für ein, mehrere oder alle drei Lose abgegeben werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenPacht und Betrieb des passiven Netzes
Der Betreiber pachtet das passive Glasfasernetz mit Leerrohren, Glasfaserkabeln, Schächten, Verteilern, Schaltpunkten und Muffen einschließlich vorhandener Reservekapazitäten. Das passive Netz verbleibt im Eigentum der Gemeinde. Der Betreiber übernimmt den Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung und die Instandsetzung dieser Infrastruktur.
Aktive Technik und Inbetriebnahme
Der Betreiber rüstet das Netz mit aktiver Technik aus, installiert erforderliche aktive Komponenten und stellt gegebenenfalls einen ONT beim Kunden bereit. Nach Überlassung des passiven Netzes ist es innerhalb von zwölf Wochen vollständig in Betrieb zu nehmen.
Telekommunikationsdienste für Endkunden
Der Betreiber bietet Internet, Telefonie und gegebenenfalls Rundfunk beziehungsweise Fernsehen an. Die Dienste sind auch als Bündel und für private sowie gewerbliche Endkunden vorzusehen. Als Zielbandbreite gelten mindestens 1 Gbit/s symmetrisch am Abschlusspunkt; für gewerbliche Anschlüsse sowie Schulen und Krankenhäuser werden ebenfalls mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gefordert.
Netzebene 4 und Kundenanschlüsse
Der Betreiber unterstützt beziehungsweise übernimmt die Errichtung der Netzebene 4 bis in die Nutzungseinheit der Endkunden und richtet Hausanschlüsse im Rahmen der jeweils vorhandenen Zustimmung ein.
Kundenservice und Entstörung
Der Betreiber stellt eine Kundenhotline für Privat- und Geschäftskunden bereit, übernimmt die Kundenbetreuung sowie die Störungsannahme und Störungsbeseitigung. Die Leistungen sind an den vereinbarten Service-Level-Vorgaben auszurichten.
Offener Netzzugang und Vorleistungsprodukte
Der Betreiber gewährt offenen und diskriminierungsfreien Netzzugang auf Vorleistungsebene. Er bietet aktive und passive Vorleistungsprodukte an, darunter Dark Fiber und Leerrohre, und stellt Vorleistungsprodukte sowie Vorleistungspreise bereit. Open-Access-Anfragen sind zu beantworten und beteiligte Netzbetreiber entsprechend zu informieren.
Backbone-Anschluss
Der Betreiber stellt auf eigene Verantwortung einen redundanten Anschluss an mindestens einem Konnektierungspunkt her. Die Nutzung der Backbone-Infrastruktur der NetCom BW erfolgt auf eigenes Risiko.
Dokumentation und Auskünfte
Der Betreiber übernimmt die vollständige, lagegenaue und GIS-konforme Dokumentation der passiven und aktiven Infrastruktur. Die Daten sind fortlaufend zu aktualisieren, der Gemeinde jährlich zum 30. April in dem festgelegten Format zu übergeben und dauerhaft lesbar bereitzustellen. Außerdem sind Netzauskünfte und Trassenauskünfte zu erteilen.
Planung und Projektsteuerung
Der Betreiber wirkt an der Netzplanung und den Spleißplanungen mit, benennt nach Vergabe der Planung mindestens eine Projektleitung mit Vertretung, prüft die Netzplanung auf Kollisionen und stellt ein kostenloses FTTX-spezifisches Projektmanagement-Tool für Bau- und Netzübergabekoordination bereit.
Betriebsunterstützung und Fördervorgaben
Der Betreiber unterstützt die Gemeinde bei Melde-, Nachweis- und Dokumentationspflichten gegenüber Förder- und Bewilligungsbehörden. Er gewährt Zugangs- und Prüfrechte und hält die im Vertrag beziehungsweise in den Vergabeunterlagen genannten technischen und förderbezogenen Vorgaben ein.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBetreiberstatus und technische Fähigkeit
Der Bieter muss Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem TKG sein und die technische sowie wirtschaftliche Fähigkeit zum Betrieb des Gigabit-Netzes und zur Bereitstellung der geforderten Endkundendienste besitzen.
Versicherungsnachweis
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen oder bei Zuschlag abzuschließen. Je Schadensfall werden mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für Sachschäden gefordert.
Umsatz
Der Mindestjahresumsatz für vergleichbare Leistungen aus dem Telekommunikationsnetzbetrieb ist für die letzten drei Geschäftsjahre nachzuweisen. Die losbezogenen Mindestbeträge sind in den jeweiligen Losabschnitten aufgeführt.
Referenzen
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren einzureichen. Vergleichbar sind Leistungen zum Aufbau und Betrieb aktiver Technik in Telekommunikationsnetzen mit angeschlossenen Endkunden sowie zur Erbringung von Internet-, Telefon- und Fernsehdiensten. Mehr als 30 % des Referenznetzes muss mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet gewesen sein.
Register und berufliche Voraussetzungen
Je nach Rechtsform ist eine aktuelle Eintragung im Handels- oder Berufsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK nachzuweisen. Besteht keine Eintragungspflicht, ist dies zu erklären.
Ausschlusserklärungen
Der Teilnahmeantrag enthält Erklärungen zu Insolvenzverfahren, schweren Verfehlungen, Strafen und Geldbußen, zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowie zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Arbeitsbedingungen und Sanktionen
Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Jahren
Aufbau und Betrieb aktiver Technik in einem Telekommunikationsnetz mit angeschlossenen Endkunden sowie Erbringung von Internet-, Telefon- und Fernsehdiensten. Je Referenz sind Auftraggeber und Ansprechpartner, Haushalte oder Unternehmensstandorte, Auftragshöhe, Ausführungszeitraum, Open Access, FTTB- oder FTTC-Technik, Förderstatus, erbrachte Eigenleistungen, Drittleistungen, aktiver Technikanteil, erschlossenes Endkundenpotenzial und versorgte Kunden anzugeben. Es dürfen nur eigene Leistungen als Referenz herangezogen werden.