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Betrieb Gigabit-Netz in Attenweiler

Gemeinde Attenweiler | Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe | iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Attenweiler, Baden-WürttembergVeröffentlicht:
Angebotsfrist:

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Die Gemeinde Attenweiler verpachtet in drei Losen ein passives Gigabit-Glasfasernetz an einen oder mehrere Netzbetreiber. Diese rüsten das Netz mit aktiver Technik aus, betreiben es als öffentliches Telekommunikationsnetz und bieten privaten und gewerblichen Endkunden Internet, Telefonie und gegebenenfalls weitere Dienste an.

Zum Umfang gehören außerdem die Netzebene 4 bis in die Nutzungseinheiten, Wartung und Entstörung, die vollständige GIS-gerechte Dokumentation, der offene Netzzugang für andere Betreiber sowie die Bereitstellung aktiver und passiver Vorleistungsprodukte. Angebote können für ein, mehrere oder alle drei Lose abgegeben werden.

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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Aktive Ausschreibung
HEUTE
Termin / FristSEP2026 MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR
Veröffentlichung7. Sep. 2026
Bauabschluss (voraussichtlich)ca. 1. Okt. 2026 – 31. März 2027
Bieterfragen-Frist5. Okt. 2026
Teilnahmefrist12. Okt. 2026
Nachforderungsfrist12. Okt. – 19. Okt. 2026
Aufforderung Erstangebote19. Okt. 2026
Angebotsfrist19. Nov. 2026
Verhandlungsgespräche27. Nov. 2026
Aufforderung finales Angebot30. Nov. 2026
Angebotsfrist finales Angebot17. Dez. 2026
Bindefrist19. Jan. 2027
Bindefrist17. Feb. 2027
Vertragsbeginnca. 17. Feb. 2027
Vertragslaufzeitca. 17. Feb. 2027 – 30. Juni 2040
Frist Anforderungsliste PoPsca. 17. Feb. – 17. März 2027
Frist Beschreibung Infrastrukturca. 17. Feb. – 14. Apr. 2027
Frist Widerspruch Netzplanungca. 17. Feb. – 17. März 2027
Streitbeilegung Netzzugangca. 17. Feb. – 17. Apr. 2027
Abschlagszahlungen Pachtca. 15. März 2027
Netzübergabe / Inbetriebnahme (voraussichtlich)ca. 1. Apr. – 30. Sep. 2027
Inbetriebnahmefristca. 1. Apr. – 30. Juni 2027
Widerspruchsfrist Übergabeprotokollca. 1. Apr. – 3. Mai 2027
Frist Mängelbeseitigungsbestätigungca. 1. Apr. – 22. Apr. 2027
Vertragsstrafe Inbetriebnahmeca. 30. Juni 2027
Meldung Zugangsnachfragenca. 31. Jan. 2028
Pachtnachweis Datenlieferungca. 28. Feb. 2028
Jahresabschlussrechnung Pachtca. 28. Feb. – 28. März 2028
Dokumentationsübergabe (jährlich)ca. 30. Apr. 2028
Verlängerung 1ca. 1. Juli 2040 – 30. Juni 2045
Nachvertragliche Betriebspflichtca. 1. Juli 2040 – 30. Juni 2042
Rückgabe Dokumentationca. 1. Juli – 29. Juli 2040
Verlängerung 2ca. 1. Juli 2045 – 30. Juni 2050bis 2050
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Pacht und Betrieb des passiven Netzes

Der Betreiber pachtet das passive Glasfasernetz mit Leerrohren, Glasfaserkabeln, Schächten, Verteilern, Schaltpunkten und Muffen einschließlich vorhandener Reservekapazitäten. Das passive Netz verbleibt im Eigentum der Gemeinde. Der Betreiber übernimmt den Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung und die Instandsetzung dieser Infrastruktur.

Aktive Technik und Inbetriebnahme

Der Betreiber rüstet das Netz mit aktiver Technik aus, installiert erforderliche aktive Komponenten und stellt gegebenenfalls einen ONT beim Kunden bereit. Nach Überlassung des passiven Netzes ist es innerhalb von zwölf Wochen vollständig in Betrieb zu nehmen.

Telekommunikationsdienste für Endkunden

Der Betreiber bietet Internet, Telefonie und gegebenenfalls Rundfunk beziehungsweise Fernsehen an. Die Dienste sind auch als Bündel und für private sowie gewerbliche Endkunden vorzusehen. Als Zielbandbreite gelten mindestens 1 Gbit/s symmetrisch am Abschlusspunkt; für gewerbliche Anschlüsse sowie Schulen und Krankenhäuser werden ebenfalls mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gefordert.

Netzebene 4 und Kundenanschlüsse

Der Betreiber unterstützt beziehungsweise übernimmt die Errichtung der Netzebene 4 bis in die Nutzungseinheit der Endkunden und richtet Hausanschlüsse im Rahmen der jeweils vorhandenen Zustimmung ein.

Kundenservice und Entstörung

Der Betreiber stellt eine Kundenhotline für Privat- und Geschäftskunden bereit, übernimmt die Kundenbetreuung sowie die Störungsannahme und Störungsbeseitigung. Die Leistungen sind an den vereinbarten Service-Level-Vorgaben auszurichten.

Offener Netzzugang und Vorleistungsprodukte

Der Betreiber gewährt offenen und diskriminierungsfreien Netzzugang auf Vorleistungsebene. Er bietet aktive und passive Vorleistungsprodukte an, darunter Dark Fiber und Leerrohre, und stellt Vorleistungsprodukte sowie Vorleistungspreise bereit. Open-Access-Anfragen sind zu beantworten und beteiligte Netzbetreiber entsprechend zu informieren.

Backbone-Anschluss

Der Betreiber stellt auf eigene Verantwortung einen redundanten Anschluss an mindestens einem Konnektierungspunkt her. Die Nutzung der Backbone-Infrastruktur der NetCom BW erfolgt auf eigenes Risiko.

Dokumentation und Auskünfte

Der Betreiber übernimmt die vollständige, lagegenaue und GIS-konforme Dokumentation der passiven und aktiven Infrastruktur. Die Daten sind fortlaufend zu aktualisieren, der Gemeinde jährlich zum 30. April in dem festgelegten Format zu übergeben und dauerhaft lesbar bereitzustellen. Außerdem sind Netzauskünfte und Trassenauskünfte zu erteilen.

Planung und Projektsteuerung

Der Betreiber wirkt an der Netzplanung und den Spleißplanungen mit, benennt nach Vergabe der Planung mindestens eine Projektleitung mit Vertretung, prüft die Netzplanung auf Kollisionen und stellt ein kostenloses FTTX-spezifisches Projektmanagement-Tool für Bau- und Netzübergabekoordination bereit.

Betriebsunterstützung und Fördervorgaben

Der Betreiber unterstützt die Gemeinde bei Melde-, Nachweis- und Dokumentationspflichten gegenüber Förder- und Bewilligungsbehörden. Er gewährt Zugangs- und Prüfrechte und hält die im Vertrag beziehungsweise in den Vergabeunterlagen genannten technischen und förderbezogenen Vorgaben ein.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Betreiberstatus und technische Fähigkeit

Der Bieter muss Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem TKG sein und die technische sowie wirtschaftliche Fähigkeit zum Betrieb des Gigabit-Netzes und zur Bereitstellung der geforderten Endkundendienste besitzen.

Versicherungsnachweis

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen oder bei Zuschlag abzuschließen. Je Schadensfall werden mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für Sachschäden gefordert.

Umsatz

Der Mindestjahresumsatz für vergleichbare Leistungen aus dem Telekommunikationsnetzbetrieb ist für die letzten drei Geschäftsjahre nachzuweisen. Die losbezogenen Mindestbeträge sind in den jeweiligen Losabschnitten aufgeführt.

Referenzen

Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren einzureichen. Vergleichbar sind Leistungen zum Aufbau und Betrieb aktiver Technik in Telekommunikationsnetzen mit angeschlossenen Endkunden sowie zur Erbringung von Internet-, Telefon- und Fernsehdiensten. Mehr als 30 % des Referenznetzes muss mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet gewesen sein.

Register und berufliche Voraussetzungen

Je nach Rechtsform ist eine aktuelle Eintragung im Handels- oder Berufsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK nachzuweisen. Besteht keine Eintragungspflicht, ist dies zu erklären.

Ausschlusserklärungen

Der Teilnahmeantrag enthält Erklärungen zu Insolvenzverfahren, schweren Verfehlungen, Strafen und Geldbußen, zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowie zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.

Arbeitsbedingungen und Sanktionen

Referenzprojekte
3 ReferenzenZeitraum: Letzte fünf Jahre; die Leistungen müssen in diesem Zeitraum in wesentlichen Teilen erbracht worden seinVolumen: Mehr als 30 % des jeweiligen Telekommunikationsnetzes muss mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet gewesen sein

Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Jahren

Aufbau und Betrieb aktiver Technik in einem Telekommunikationsnetz mit angeschlossenen Endkunden sowie Erbringung von Internet-, Telefon- und Fernsehdiensten. Je Referenz sind Auftraggeber und Ansprechpartner, Haushalte oder Unternehmensstandorte, Auftragshöhe, Ausführungszeitraum, Open Access, FTTB- oder FTTC-Technik, Förderstatus, erbrachte Eigenleistungen, Drittleistungen, aktiver Technikanteil, erschlossenes Endkundenpotenzial und versorgte Kunden anzugeben. Es dürfen nur eigene Leistungen als Referenz herangezogen werden.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
4–10Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 6 Angebote
Mittlere Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 36%4–10 · 48%11+ · 16%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 20 erledigt
Teilnahmeantrag und Formulare
Eignungsnachweise
Erklärungen zum Bewerberstatus
Sprache und Vollständigkeit
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Gemeinde Attenweiler | Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe | iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Anschrift
88448 Attenweiler
Ort
88448 Attenweiler
Kategorie
Baden-Wuerttemberg
Zuschlagskriterium
Preis
Auftragsvolumen
1,2 Mio €
Veröffentlicht
Angebotsfrist
Auftraggeber-Website
www.attenweiler.de

Erfüllungsort

Ort der Leistung
88448 Attenweiler
Baden-Württemberg

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