Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Jobcenter München sucht einen externen Dienstleister, der ein „BewerbungsZentrum" durchführt. Ziel ist es, erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Bürgergeld-Empfänger) durch individuelle Coachings und Gruppenworkshops so zu unterstützen, dass sie sich erfolgreicher bewerben und dauerhaft in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden.
Die Leistung ist in drei Module gegliedert (Aktiv, Aktiv+, Fokus), die je nach Qualifikation und Bedarf der Teilnehmenden zum Einsatz kommen. Über eine Clearingstelle wird geprüft, welches Modul passt. Zum Angebot gehören u.a. Einzelcoachings, Gruppenworkshops, ein Bewerberbüro mit PC-Arbeitsplätzen, Bewerbungsfotos und (im Modul Aktiv+) Bewerbungskarten. Im Modul Fokus gibt es zudem intensives Einzelcoaching und eine Erfolgsvergütung pro Vermittlung.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2027, die Laufzeit beträgt zunächst 12 Monate und kann bis zu fünfmal um jeweils 12 Monate verlängert werden (maximal 6 Jahre).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenClearing und Zuordnung der Teilnehmenden
Zu Beginn steht eine Clearingstelle des Auftragnehmers: Sie analysiert den Unterstützungsbedarf und die Integrationschancen, ordnet die Person einem der drei Module (Aktiv, Aktiv+, Fokus) zu, erstellt einen individuellen Buchungsplan und benennt eine feste Betreuungsperson.
Es ist mit bis zu 90 Personen pro Monat im Clearing zu rechnen.
Bewerberbüro und Gruppenräume
Während der Öffnungszeiten (Mo–Mi 08:30–17:00, Do 09:30–18:00, Fr 08:00–13:30) ist das Bewerberbüro durchgehend mit Personal besetzt. Hier können die Teilnehmenden gemeinsam Stellen suchen und sich über Jobmessen informieren.
Zusätzlich gibt es einen Gruppenraum zur freien Nutzung mit 12 PC-Arbeitsplätzen in der Nähe des Coach-Arbeitsplatzes – für eigene Recherche und Bewerbungen, nicht für Workshops.
Bewerbungsfotos und Erreichbarkeit
Für alle Teilnehmenden sind semiprofessionelle Bewerbungsfotos zu erstellen.
Der Träger muss per Festnetz, E-Mail und postalisch erreichbar sein und Anfragen spätestens am nächsten Arbeitstag beantworten.
Monatliche Pauschale und Vertragslaufzeit
Die Vergütung erfolgt als monatliche Pauschale (Pauschalbetrag pro Monat = Angebotspreis), die im Folgemonat ausgezahlt wird.
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab dem 01.01.2027 und kann bis zu fünfmal um jeweils 12 Monate verlängert werden (maximal bis 31.12.2032). Die Leistung ist gemäß § 4 Nr. 15b UStG umsatzsteuerbefrei.
Was die Pauschale abdeckt (nicht einzeln abrechenbar)
In der monatlichen Pauschale sind u.a. enthalten:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage und Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Die Angaben sind im Fragebogen zur Eignung (zwingend) zu machen.
Haftpflichtversicherung
Firmenhaftpflicht mit folgendem Mindestumfang:
Fachliche Leistungsfähigkeit – Referenzen
Mindestens eine vergleichbare Referenz über ein Projekt nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III zur dauerhaften Arbeitsmarkintegration erwerbsfähiger Leistungsberechtigter; Projektlaufzeit mindestens 2 Jahre. Der Auftraggeber kann den Referenzgeber kontaktieren.
Fachliche Leistungsfähigkeit – Personal
Mindestens eine Projektleitung sowie eine stellvertretende Projektleitung (namentlich zu benennen), dazu eine Verwaltungskraft für die Maßnahmeorganisation.
Jobcoaches benötigen einen abgeschlossenen Berufs- oder Studienabschluss plus mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung (Praktika während Ausbildung/Studium zählen nicht). Erwartet werden:
Räumlichkeiten
Technische Ausstattung
Datenschutz und IT-Sicherheit
Versicherungen und Diversität
Neben der Haftpflichtversicherung ist eine Unfallversicherung erforderlich; zudem eine Haftpflicht für Schäden durch Teilnehmende (außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit).
Pflicht sind Diversity Management (Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) sowie der Schutz vor Gewalt und Missbrauch, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.
Steuerbefreiung und Vertragsbedingungen
Damit die Leistungen gemäß § 4 Nr. 15b UStG umsatzsteuerfrei bleiben, braucht der Auftragnehmer eine Zulassung nach § 178 SGB III oder einen Vertrag mit einem Jobcenter bzw. einem vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Träger. AGB des Auftragnehmers gelten ausdrücklich nicht.
Konzeption und Durchführung eines Projekts nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III zur dauerhaften Arbeitsmarkintegration erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (eLb)
Vergleichbare Referenz mit Beschreibung; Referenzgeber kann vom Auftraggeber überprüft werden