Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzfassung
Der Landkreis Ansbach schreibt die interimistische Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel 7 öffentlich aus. Die Leistung umfasst den kompletten Linienverkehr mit vorgegebenen Fahrplänen auf insgesamt 8 VGN-Buslinien sowie ergänzenden Rufbusleistungen.
Zwei Lose:
Bieter können Einzelangebote pro Los oder ein Kombinationsangebot für beide Lose abgeben.
Vertragslaufzeit: 13.12.2026 – 31.07.2036 (ca. 9,5 Jahre).
Fristen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wertungspreis100%
Gesamtkostenpreis laut Kalkulationsblatt zuzüglich 12% Aufschlag auf die Summe der Preisbestandteile C (Fahrpersonalkosten) und B2 (variable Fahrzeugkosten) als Erwartungswert für Preissteigerungen über die Vertragslaufzeit (12/2026–07/2036).
Wertungspreis W = Gesamtkostenpreis + 0,12 * (Preisbestandteil C + Preisbestandteil B2). Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis je Los.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Betriebsbeginn
Erfüllung aller in den Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung Anlage 10) festgelegten Anforderungen an den ÖPNV-Linienverkehr im Linienbündel 7. Die Leistung umfasst sowohl den Festverkehr (Linienverkehr) als auch den Bedarfsverkehr (Rufbus, Kennzeichnung RBu).
Vertragslaufzeit: Betriebsaufnahme 13.12.2026, Vertragsende 31.07.2036 (ca. 9 Jahre 7 Monate).
Normjahr-Basis: 249 Werktage (186 Schultage, 63 Ferientage), 53 Samstage, 63 Sonn-/Feiertage.
Hinweis auf Reaktivierung der Bahnstrecke „Nördliche Romantische Schiene": Voraussichtlich zum 09.12.2029, mögliche Umplanung der Linien 802 und 804.
Fahrzeuge und Barrierefreiheit
Einsatz von Low-Entry-/Niederflur-Fahrzeugen (mind. Kategorien A und B), Gelenkbussen sowie Midibussen und Klein-/Minibussen gemäß Anlage 2. Vereinzelt 15-m-Busse auf den Linien 736, 737, 739, 802, 803 und 804.
Barrierefreiheit ist im Festverkehr durchgängig sicherzustellen. Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz: mindestens 65 % saubere schwere Nutzfahrzeuge, davon 50 % emissionsfrei für Busse der Klasse M3.
Fahrpersonal
Qualifiziertes Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis und mindestens Sprachniveau B1 in Deutsch. Branchenübliche Kleidung, regelmäßige Schulungen mindestens 1× jährlich. Einhaltung des allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrags Nr. 31 (LBO/Verdi) für Omnibusfahrer der Lohngruppen 2a–2ad.
Betriebsstätte und Betriebsleitstelle
Betriebsstätte maximal 50 km Fahrstrecke im Streckennetz von der nächstgelegenen Haltestelle des Linienbündels entfernt. Bestellung eines Betriebsleiters gem. § 4 BOKraft (oder vergleichbare Fach-, Entscheidungs- und Handlungskompetenz).
Die Betriebsleitstelle muss während der gesamten Betriebszeit sowie 30 Minuten vor Betriebsbeginn ständig erreichbar sein. Teilnahme am rechnergestützten Betriebsleitsystem (ITCS/RBL) im Rahmen von DEFAS Bayern ist verpflichtend.
Tarif, Vertrieb und E-Ticketing
Verpflichtende Anwendung des VGN-Verbundtarifs für die ausgeschriebenen Linien. Verkauf des vollständigen VGN-Fahrausweissortiments.
Elektronisches Ticketing (E-Ticketing) gemäß VDV-KA mit erfolgreicher Zertifizierung im VGN. Druck und Vertrieb von Papier-Fahrscheinen gemäß Anlage 6 (fälschungssicheres Papier mit Sicherheitsuntergrund CIT©1996/2012, weitere Sicherheitsmerkmale).
Hinweis: Im vorliegenden Ausschnitt nicht enthalten; in Anlage 6 näher spezifiziert.
Haltestellen und Fahrgastinformation
Haltestellenausstattung gemäß Anlage 4: Haltestellenschilder (Durchmesser 350 mm, RAL 6024/1023/9017), Fahrplanvitrinen (DIN A3/A4, mittlere Sichthöhe ca. 1,40 m), Aushangfahrpläne. Neues VGN-Logo ab 01.09.2026 verwenden; Anbringung an Haltestellen spätestens 3 Monate nach Betriebsbeginn (bis ca. 13.03.2027).
Fahrplandatenlieferung: an VGN GmbH bis 15.10. und an DEFAS Bayern bis 31.10. vor dem jeweiligen Jahresfahrplanwechsel.
Qualitätsmanagement und Berichtspflichten
Beschwerdemanagement mit qualifizierter Servicestelle. Qualitätsberichte monatlich bis zum 10. des Folgemonats. Fahrgastzählungen quartalsweise in 4 Erhebungsperioden. Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung der Standards.
Einnahmen, Daten und DEFAS-Anbindung
Einnahmenaufteilung nachfrageorientiert im VGN sowie Beförderungserlöse, Tarifeinnahmen, Ausgleichszahlungen (§§ 228 ff. SGB IX) und Deutsch-landticket.
Datenlieferung an DEFAS Bayern:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe (Zwingend und Fakultativ)
Es dürfen weder zwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB) noch fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB) vorliegen. Gefordert sind unter anderem:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann. Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen mit mindestens 100 Mio. € Gesamtddeckung und 7,5 Mio. € je geschädigter Person. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anzufordern.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kapazitäten Dritter / Subunternehmer: Berufung möglich, sofern nachgewiesen wird, dass die Mittel während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Verpflichtungserklärung des Dritten erforderlich; bei finanzieller Kapazität zusätzliche Haftungserklärung zugunsten des Auftraggebers.
Russlandsanktionen und internationale Sanktionen
Einhaltung der EU-Sanktionsvorschriften (Verordnungen (EU) 833/2014, geändert durch 2023/2878, sowie (EU) 269/2014): keine Beteiligung russischer natürlicher oder juristischer Personen, keine einschlägigen EU-Sanktionen. Gilt aktuell und während der gesamten Vertragslaufzeit, auch für Subunternehmer mit mehr als 10 % des Auftragswerts.
Genehmigungen und Versicherungen
Unverzügliche Beantragung der Genehmigungen nach § 42 PBefG nach Zuschlag; ggf. einstweilige Erlaubnisse nach § 20 PBefG. Betrieb im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung. Nachweis der qualifizierten Personalerfahrung gemäß der vorgelegten Referenzen (vgl. § 3 Abs. 4 Verkehrsvertrag).
Bietergemeinschaften und Projektgesellschaft
Bei Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder die Anforderungen (Unterschriften, Eigenerklärungen, Referenzen – zumindest für ein Mitglied) erfüllen, sofern nicht das bevollmächtigte Mitglied handelt. Unbeschränkte Gesamthaftung aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft ist Voraussetzung.
Übertragung auf eine Projektgesellschaft nur mit Zustimmung des Auftraggebers, unter 100 % Eigentum des beauftragten Unternehmens, unbeschränktem Zugang zu finanziellen Ressourcen sowie unwiderruflicher/unbeschränkter Haftung neben der Projektgesellschaft.
Eignungsnachweise und Nachforderung
Vorzulegen sind die Eigenerklärungen gem. Vordruck 4 und 5 oder alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV. Der Auftraggeber kann jederzeit Nachforderungen verlangen. Vor Zuschlagserteilung müssen die Nachweise zwingend vorgelegt werden.
Sonstige Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung
Nahverkehrsleistungen (Linienverkehr nach § 42 PBefG oder vergleichbare öffentliche Verkehrsdienste)
Zulässig: Betreiber nach § 42 PBefG als Genehmigungsinhaber/Betriebsführer, Auftragnehmer im Linienverkehr oder artverwandte Geschäftsfelder (z. B. Schülerbeförderung). Nachweis gem. Vordruck 4 mit Angabe von Region (Staat/Landkreis/Stadt), Laufzeit (von-bis) und jährlicher Nutzkm-Leistung.