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Busverkehrsleistungen im Linienbündel 7 Landkreis Ansbach

Landratsamt Ansbach | Vergabekammer Nordbayern | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Ansbach, BayernVeröffentlicht:
Angebotsfrist: noch 19 Tage

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Kurzfassung

Der Landkreis Ansbach schreibt die interimistische Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel 7 öffentlich aus. Die Leistung umfasst den kompletten Linienverkehr mit vorgegebenen Fahrplänen auf insgesamt 8 VGN-Buslinien sowie ergänzenden Rufbusleistungen.

Zwei Lose:

Los 1 „Wassertrüdingen – Bechhofen – Ansbach" (Linien 736, 737, 738, 739)Los 2 „Herrieden – Feuchtwangen" (Linien 802, 803, 804, 822)

Bieter können Einzelangebote pro Los oder ein Kombinationsangebot für beide Lose abgeben.

Vertragslaufzeit: 13.12.2026 – 31.07.2036 (ca. 9,5 Jahre).

Fristen:

Rückfragen bis 25.08.2026Angebotsfrist 04.09.2026
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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Noch 19 Tage bis zur Angebotsfrist — 04. September 2026
HEUTE
Termin / FristAUG2026 FEB AUG FEB AUG FEB AUG
Bieterfragen-Frist25. Aug. 2026
Einführung neues VGN-Logo1. Sep. 2026
Angebotsfrist4. Sep. 2026
Bindefrist4. Sep. – 10. Okt. 2026
Datenlieferung an VGN GmbH (Jahresfahrplan)15. Okt. 2026
Datenlieferung an DEFAS Bayern (Jahresfahrplan)31. Okt. 2026
Fahrzeugförderanträge1. Dez. 2026
Vertragsbeginn13. Dez. 2026
Anbringung neues VGN-Logo an Haltestellenca. 13. Dez. 2026 – 13. März 2027
Vertragslaufzeit13. Dez. 2026 – 31. Juli 2036bis 2036
Reaktivierung Bahnstrecke Nördliche Romantische Schiene9. Dez. 2029
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Niedrigster Preis1 Kriterium
Preis 100%Qualität 0%
  • Wertungspreis100%

    Gesamtkostenpreis laut Kalkulationsblatt zuzüglich 12% Aufschlag auf die Summe der Preisbestandteile C (Fahrpersonalkosten) und B2 (variable Fahrzeugkosten) als Erwartungswert für Preissteigerungen über die Vertragslaufzeit (12/2026–07/2036).

Wertungspreis W = Gesamtkostenpreis + 0,12 * (Preisbestandteil C + Preisbestandteil B2). Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis je Los.

KI-Hinweis: Zuschlagskriterium und Bewertungsformel sind vollständig im Dokument beschrieben (Punkt 9.4).

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Gegenstand und Betriebsbeginn

Erfüllung aller in den Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung Anlage 10) festgelegten Anforderungen an den ÖPNV-Linienverkehr im Linienbündel 7. Die Leistung umfasst sowohl den Festverkehr (Linienverkehr) als auch den Bedarfsverkehr (Rufbus, Kennzeichnung RBu).

Vertragslaufzeit: Betriebsaufnahme 13.12.2026, Vertragsende 31.07.2036 (ca. 9 Jahre 7 Monate).

Normjahr-Basis: 249 Werktage (186 Schultage, 63 Ferientage), 53 Samstage, 63 Sonn-/Feiertage.

Hinweis auf Reaktivierung der Bahnstrecke „Nördliche Romantische Schiene": Voraussichtlich zum 09.12.2029, mögliche Umplanung der Linien 802 und 804.

Fahrzeuge und Barrierefreiheit

Einsatz von Low-Entry-/Niederflur-Fahrzeugen (mind. Kategorien A und B), Gelenkbussen sowie Midibussen und Klein-/Minibussen gemäß Anlage 2. Vereinzelt 15-m-Busse auf den Linien 736, 737, 739, 802, 803 und 804.

Barrierefreiheit ist im Festverkehr durchgängig sicherzustellen. Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz: mindestens 65 % saubere schwere Nutzfahrzeuge, davon 50 % emissionsfrei für Busse der Klasse M3.

Fahrpersonal

Qualifiziertes Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis und mindestens Sprachniveau B1 in Deutsch. Branchenübliche Kleidung, regelmäßige Schulungen mindestens 1× jährlich. Einhaltung des allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrags Nr. 31 (LBO/Verdi) für Omnibusfahrer der Lohngruppen 2a–2ad.

Betriebsstätte und Betriebsleitstelle

Betriebsstätte maximal 50 km Fahrstrecke im Streckennetz von der nächstgelegenen Haltestelle des Linienbündels entfernt. Bestellung eines Betriebsleiters gem. § 4 BOKraft (oder vergleichbare Fach-, Entscheidungs- und Handlungskompetenz).

Die Betriebsleitstelle muss während der gesamten Betriebszeit sowie 30 Minuten vor Betriebsbeginn ständig erreichbar sein. Teilnahme am rechnergestützten Betriebsleitsystem (ITCS/RBL) im Rahmen von DEFAS Bayern ist verpflichtend.

Tarif, Vertrieb und E-Ticketing

Verpflichtende Anwendung des VGN-Verbundtarifs für die ausgeschriebenen Linien. Verkauf des vollständigen VGN-Fahrausweissortiments.

Elektronisches Ticketing (E-Ticketing) gemäß VDV-KA mit erfolgreicher Zertifizierung im VGN. Druck und Vertrieb von Papier-Fahrscheinen gemäß Anlage 6 (fälschungssicheres Papier mit Sicherheitsuntergrund CIT©1996/2012, weitere Sicherheitsmerkmale).

Hinweis: Im vorliegenden Ausschnitt nicht enthalten; in Anlage 6 näher spezifiziert.

Haltestellen und Fahrgastinformation

Haltestellenausstattung gemäß Anlage 4: Haltestellenschilder (Durchmesser 350 mm, RAL 6024/1023/9017), Fahrplanvitrinen (DIN A3/A4, mittlere Sichthöhe ca. 1,40 m), Aushangfahrpläne. Neues VGN-Logo ab 01.09.2026 verwenden; Anbringung an Haltestellen spätestens 3 Monate nach Betriebsbeginn (bis ca. 13.03.2027).

Fahrplandatenlieferung: an VGN GmbH bis 15.10. und an DEFAS Bayern bis 31.10. vor dem jeweiligen Jahresfahrplanwechsel.

Qualitätsmanagement und Berichtspflichten

Beschwerdemanagement mit qualifizierter Servicestelle. Qualitätsberichte monatlich bis zum 10. des Folgemonats. Fahrgastzählungen quartalsweise in 4 Erhebungsperioden. Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung der Standards.

Einnahmen, Daten und DEFAS-Anbindung

Einnahmenaufteilung nachfrageorientiert im VGN sowie Beförderungserlöse, Tarifeinnahmen, Ausgleichszahlungen (§§ 228 ff. SGB IX) und Deutsch-landticket.

Datenlieferung an DEFAS Bayern:

Solldaten Jahresfahrplan: 3 Monate vor FahrplanwechselSolldaten Periodenfahrplan: 6 Wochen vor GültigkeitMittelfristig planbare Änderungen: 18 Tage vor GültigkeitKurzfristig planbare Änderungen: tagesgenauEchtzeitdaten (Betriebsstörungen): unverzüglichSchnittstellen: VDV 453/454 (alternativ HAFAS-Rohdatenformat, DIVA, VDV 452, RailML)

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Ausschlussgründe (Zwingend und Fakultativ)

Es dürfen weder zwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB) noch fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB) vorliegen. Gefordert sind unter anderem:

Keine Verurteilung wegen in § 123 Abs. 1 GWB genannter Straftaten; keine Geldbuße nach § 30 OWiG (letzte 5 Jahre)Steuer-, Abgaben- und Sozialversicherungspflichten stets ordnungsgemäß erfüllt (letzte 5 Jahre)Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Vorschriften (letzte 3 Jahre)Keine Zahlungsunfähigkeit / kein Insolvenzverfahren (aktuell + letzte 3 Jahre)Keine Liquidation oder Tätigkeitseinstellung (aktuell + letzte 3 Jahre)Keine schwere, das Ansehen beeinträchtigende Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (letzte 3 Jahre)Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit anderen Unternehmen (letzte 3 Jahre)Keine Interessenkonflikte bei der Durchführung des VergabeverfahrensKeine erheblichen oder fortdauernden Mängel bei früheren öffentlichen Aufträgen, die zu vorzeitiger Beendigung, Schadenersatz o. Ä. führten (letzte 3 Jahre)Keine Geldbuße ≥ 2.500 € wegen Verstößen nach MiLoG oder AEntG (aktuell)Keine Geldbuße ≥ 2.500 € oder Freiheitsstrafe > 3 Monate nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III bzw. §§ 10, 10a, 11 SchwarzArbG (letzte 5 Jahre)Keine Verstöße gemäß § 1 Abs. 2 PBZugVKeine Sanktionen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (letzte 3 Jahre)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann. Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen mit mindestens 100 Mio. € Gesamtddeckung und 7,5 Mio. € je geschädigter Person. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anzufordern.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Spezielle Sachkenntnisse und Erfahrungen zur Durchführung von ÖPNV-LeistungenFähigkeit, ein Busunternehmen unter Beachtung der Personenbeförderungsvorschriften zu führenFähigkeit, die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren zu bewahrenBeachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften (PBefG, StVZO, BOKraft, Arbeits- und Sozialrecht)Vorlage der Eigenerklärung Vordruck 5 oder alternativ der EEE gem. § 50 VgVVorlage von Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen (Vordruck 4)

Kapazitäten Dritter / Subunternehmer: Berufung möglich, sofern nachgewiesen wird, dass die Mittel während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Verpflichtungserklärung des Dritten erforderlich; bei finanzieller Kapazität zusätzliche Haftungserklärung zugunsten des Auftraggebers.

Russlandsanktionen und internationale Sanktionen

Einhaltung der EU-Sanktionsvorschriften (Verordnungen (EU) 833/2014, geändert durch 2023/2878, sowie (EU) 269/2014): keine Beteiligung russischer natürlicher oder juristischer Personen, keine einschlägigen EU-Sanktionen. Gilt aktuell und während der gesamten Vertragslaufzeit, auch für Subunternehmer mit mehr als 10 % des Auftragswerts.

Genehmigungen und Versicherungen

Unverzügliche Beantragung der Genehmigungen nach § 42 PBefG nach Zuschlag; ggf. einstweilige Erlaubnisse nach § 20 PBefG. Betrieb im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung. Nachweis der qualifizierten Personalerfahrung gemäß der vorgelegten Referenzen (vgl. § 3 Abs. 4 Verkehrsvertrag).

Bietergemeinschaften und Projektgesellschaft

Bei Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder die Anforderungen (Unterschriften, Eigenerklärungen, Referenzen – zumindest für ein Mitglied) erfüllen, sofern nicht das bevollmächtigte Mitglied handelt. Unbeschränkte Gesamthaftung aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft ist Voraussetzung.

Übertragung auf eine Projektgesellschaft nur mit Zustimmung des Auftraggebers, unter 100 % Eigentum des beauftragten Unternehmens, unbeschränktem Zugang zu finanziellen Ressourcen sowie unwiderruflicher/unbeschränkter Haftung neben der Projektgesellschaft.

Eignungsnachweise und Nachforderung

Vorzulegen sind die Eigenerklärungen gem. Vordruck 4 und 5 oder alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV. Der Auftraggeber kann jederzeit Nachforderungen verlangen. Vor Zuschlagserteilung müssen die Nachweise zwingend vorgelegt werden.

Sonstige Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung

Betriebsstätte: max. 50 km von der nächsten Haltestelle des LinienbündelsErreichbarkeit Betriebsleitstelle: ständig während und 30 Min. vor der BetriebszeitE-Ticketing-Zertifizierung gem. VDV-KATeilnahme an DEFAS Bayern mit geeignetem ITCS/RBL-SystemSaubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz einhaltenBestellung eines Betriebsleiters gem. § 4 BOKraft oder vergleichbare Fachkompetenz
Referenzprojekte
nicht näher beziffert; mindestens eine Referenz, bei Bietergemeinschaft für mindestens ein Mitglied ReferenzenZeitraum: in den letzten 3 Jahren erbrachtVolumen: Angabe der jährlichen Nutzkm-Leistung (ungefähr); keine Mindestmenge spezifiziert

Nahverkehrsleistungen (Linienverkehr nach § 42 PBefG oder vergleichbare öffentliche Verkehrsdienste)

Zulässig: Betreiber nach § 42 PBefG als Genehmigungsinhaber/Betriebsführer, Auftragnehmer im Linienverkehr oder artverwandte Geschäftsfelder (z. B. Schülerbeförderung). Nachweis gem. Vordruck 4 mit Angabe von Region (Staat/Landkreis/Stadt), Laufzeit (von-bis) und jährlicher Nutzkm-Leistung.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
1–3Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 2 Angebote
Geringe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 41%4–10 · 33%11+ · 25%
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Landratsamt Ansbach | Vergabekammer Nordbayern | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Anschrift
91522 Ansbach
Ort
91522 Ansbach
Kategorie
Bayern
Veröffentlicht
Angebotsfrist
Auftraggeber-Website
www.deutsche-evergabe.de

Erfüllungsort

Ort der Leistung
91522 Ansbach
Bayern

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