Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Der Landkreis Main-Spessart schreibt den Betrieb des Stadtbusverkehrs in Marktheidenfeld auf der Linie 681 für fünf Jahre (01.08.2027 bis 31.07.2032) europaweit aus.
Es geht darum, dass ein Busunternehmen den öffentlichen Linienverkehr in Marktheidenfeld übernimmt – also Busse, Fahrpersonal und die dazugehörigen Leistungen stellt und nach einem festen Fahrplan fährt.
Bieter müssen ihre Eignung nachweisen, ein Preisangebot abgeben und alle geforderten Eigenerklärungen (z. B. zu Ausschlussgründen und Russland-Sanktionen) einreichen.
Wichtige Frist: Angebote müssen bis zum 21.09.2026, 11:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden. Zuschlag erhält, wer den niedrigsten Preis bietet.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Wertungspreis)100%
Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. Der Wertungspreis ergibt sich aus dem Vollkostenpreis VP (Summe der Preisbestandteile P1 Fahrzeugabhängige Kosten, P2 Zeitabhängige Kosten, P3 Fahrleistungsabhängige Kosten, P4 Regiekosten) zuzüglich eines Aufschlags für die zu erwartende Preissteigerung von jährlich 1,5% auf die zeit- und fahrleistungsbezogenen Kosten P2 und P3 über die Vertragslaufzeit.
Wertungspreis = Vollkostenpreis VP + Steigerungsprozentsatz * (P2 + P3), wobei Steigerungsprozentsatz = 0,5 * (Vertragslaufzeit in Monaten/12) * 1,5%
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVerkehrsleistung auf der Linie 681 (Stadtbus Marktheidenfeld)
Drei Richtungen – eine Linie 681:
Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer übernimmt:
Erfüllungsort und Laufzeit
Fahrzeuge und technische Anforderungen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) – 14 Punkte
Der Bieter darf keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB aufweisen. Über die Eigenerklärung (Vordruck 5) ist insbesondere zu erklären:
1. Keine Verurteilung wegen einschlägiger Straftaten in den letzten 5 Jahren; keine Geldbuße nach § 30 OWiG.
2. Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen in den letzten 5 Jahren.
3. Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen in den letzten 3 Jahren.
4. Keine Zahlungsunfähigkeit, kein Insolvenzverfahren in den letzten 3 Jahren.
5. Nicht in Liquidation oder Tätigkeit eingestellt.
6. Keine schwere Verfehlung in den letzten 3 Jahren.
7. Keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen in den letzten 3 Jahren.
8. Kein Interessenkonflikt im Vergabeverfahren.
9. Keine wesentlichen Mängel bei früheren öffentlichen Aufträgen (vorzeitige Beendigung, Schadensersatz).
10. Kein Verstoß nach § 21 MiLoG oder § 23 AEntG mit Geldbuße ≥ 2.500 €.
11. Keine Verurteilung nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III oder Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
12. Kein Verstoß gemäß § 1 Abs. 2 PBZugV.
13. Ausreichende wirtschaftliche Mittel für laufende finanzielle Verpflichtungen inkl. dieses Auftrags.
14. Kein Verstoß nach § 24 Abs. 1 LkSG in den letzten 3 Jahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss seine Eignung für die Durchführung von ÖPNV-Leistungen belegen:
Besondere Anforderungen
Russland-Sanktionen (Vordruck 6):
Der Bieter, Subunternehmer (> 10 % Auftragswert) und alle eingebundenen Dritten dürfen nicht zu den in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 (i. d. F. VO (EU) 2023/2878) genannten sanktionierten Personen/Unternehmen gehören.
Bietergemeinschaften:
Berufung auf Kapazitäten Dritter
Berufung auf Dritte ist möglich, sofern:
Referenz über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen mit Angabe von Raum/Gebiet, Zeitraum und jährlicher Nutz-km-Leistung
Linienverkehr nach § 42 PBefG oder vergleichbare Nahverkehrsleistung