Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) beschafft im offenen Verfahren ein wissenschaftliches Lasersystem für die Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Institut für Physikalische und Theoretische Chemie).
Was geliefert werden soll:
Gleichwertige Alternativen, die alle Spezifikationen erfüllen, sind zugelassen. Der Zuschlag erfolgt nach dem niedrigsten Preis.
Wichtig für die Angebotsabgabe:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Technischer Wert der Geräte50%
Bewertung der technischen Spezifikationen des Femtosekunden-Laserverstärkersystems und des OPA anhand einer detaillierten Bewertungsmatrix. Spezifikationen umfassen Pulsenergie, Pulsdauer, Repetitionsrate, Stabilitätswerte, M2, Strahlparameter, Wellenlängen-Durchstimmbarkeit, Kompatibilität, Fernsteuerung und weitere technische Anforderungen. Bewertet wird über Gewichtungsfaktoren (1-3) multipliziert mit Bewertungsfaktoren (0-3). Fundamental gekennzeichnete Spezifikationen führen bei Nichterfüllung zum Ausschluss.
- Preis50%
Gesamtpreis des Angebots (netto und brutto in EURO). Niedrigster Preis erhält die beste Bewertung.
Technischer Wert (50%): Bewertung der spezifischen Leistungsmerkmale anhand einer Bewertungsmatrix. Jede Spezifikation erhält einen Gewichtungsfaktor (1=optional, 2=wichtig, 3=fundamental) und einen Bewertungsfaktor (0=nicht erfüllt, 1=mit Einschränkungen, 2=erfüllt, 3=übertroffen). Die Gesamt-Bewertungspunkte ergeben sich aus der Summe der Produkte (Gewichtungsfaktor × Bewertungsfaktor) aller Spezifikationen. Die technische Bewertung wird mit 50% und der Preis mit 50% gewichtet. Eine genaue mathematische Formel (z.B. UfAB-Preisformel) ist nicht angegeben.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenSystemlieferung und Inbetriebnahme
Vollständig integriertes Lasersystem aus Femtosekunden-Laserverstärker und OPA, betriebsbereit geliefert inklusive Installation, Inbetriebnahme und Einweisung vor Ort an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Institut für Physikalische und Theoretische Chemie. CE-Konformität des Gesamtgerätesystems ist verpflichtend. Fernwartungsmöglichkeit ist wünschenswert, vollständige technische Dokumentation ist mitzuliefern.
Femtosekunden-Laserverstärker (Yb:KGW)
Verstärktes Yb:KGW-Lasersystem mit folgenden Kern-Spezifikationen:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPflichtformular und Angebotsformalitäten
Verwendung des Pflichtformulars „Unternehmerbogen" der DFG ist zwingend. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und muss rechtsverbindlich unterschrieben sein. Änderungen an den Vertragsunterlagen führen zum Ausschluss. Die AGB der DFG für Lieferungen und Leistungen sind verbindlich zu akzeptieren.
Ausschlussgründe
Bieter müssen erklären, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB (z. B. einschlägige Verurteilungen, Verstöße gegen Steuer- oder Sozialversicherungspflichten) und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB (z. B. Arbeitsrechtsverstöße, Insolvenz, schwere Verfehlungen, Wettbewerbsverstöße, Interessenkonflikte, Täuschung) vorliegen. Gegebenenfalls sind Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB darzulegen.
Fundamentale Leistungsmerkmale, die als Pflicht-Anforderungen gekennzeichnet sind, müssen erfüllt werden – andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Sanktionen und Compliance
Eigenerklärung zu Art. 5k VO (EU) 833/2014 (Russland-Sanktionen): keine russische Staatsangehörigkeit/Niederlassung, keine >50%-Beteiligung durch Russland-verbundene Personen, kein Handeln auf deren Anweisung.
Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (Mindestlohn): keine Verstöße.
Eigenerklärung zur CE-Zertifizierung: ausschließlich CE-konforme Gesamtgerätesysteme.
Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit
Angabe des Gesamtumsatzes und des Umsatzes im Tätigkeitsbereich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bereitschaft zur Vorlage einer marktüblichen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bei Zuschlag mit Angabe der Deckungssumme. Nachweise zu vergleichbaren Lieferaufträgen (Referenzen) der letzten 3 Jahre sind vorzubereiten, konkrete Mindestanzahl gemäß Verfahrensinformationen.
Unterauftragnehmer und Eignungsleihe
Geplante Unterauftragnehmer sind zu benennen und nachzuweisen. Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV) ist nachzuweisen, dass die Mittel des Nachunternehmers tatsächlich zur Verfügung stehen; der Nachunternehmer muss sich zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) erklären. Bei zwingenden Ausschlussgründen muss der Nachunternehmer ersetzt werden; bei fakultativen Ausschlussgründen kann der Auftraggeber den Ersatz verlangen. Bei reiner Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe (§ 36 Abs. 1 VgV) gelten Benennungs- und Erklärungspflichten vor Zuschlag.
Vergleichbare Lieferaufträge der letzten 3 Jahre (z. B. Lieferung von Lasersystemen, OPA, vergleichbare Forschungsgeräte); genaue Mindestanzahl wird in den Verfahrensinformationen definiert
Auftragsgegenstand, Wert, Erbringungszeitpunkt, Auftraggeber mit Funktions-E-Mail, Bemerkungen; keine Pflichtangabe, aber vorzubereiten