Digitale Tafelsysteme für zwei Grundschulen der Stadt Mittenwalde
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenFür die Grundschule Mittenwalde und die Grundschule Töpchin werden insgesamt 13 digitale Tafelsysteme mit Zubehör, Software und Montage beschafft. Das Angebot ist getrennt je Schule einzureichen; Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind ausgeschlossen. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch bis zum 19.11.2026 um 10:00 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot mit einer Preisfindung zu 100 Prozent erteilt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenSysteme und Standorte
Die Lieferung umfasst 13 neue digitale Tafelsysteme für die Grundschule Mittenwalde und die Grundschule Töpchin. Je System sind ein betriebssystemoffenes interaktives 86-Zoll-Display, ein OPS-PC, didaktische Flipchart-/Whiteboard-Software mit Schullizenz, zwei Whiteboard-Flügel rechts und links, Zubehör und Stifte vorgesehen. Die Angebote sind getrennt je Schule einzureichen.
Displayanforderungen
Jedes Display muss mindestens 86 Zoll beziehungsweise 217 cm Diagonale, 4K Ultra-HD mit 3840 × 2160 Pixeln bei mindestens 60 Hz, Infrarot-Touchtechnologie mit integriertem Touchrahmen, optisch geklebtes Glas, QLED-Hintergrundbeleuchtung und Full Array Local Dimming haben. Ein integriertes Achtfach-Array-Mikrofon, ein Soundsystem mit 2 × 25 W, ein 20-W-Subwoofer, ein Annäherungssensor mit Instant-On-Funktion, ein Umgebungslichtsensor und ein abschaltbarer Blaulichtfilter sind gefordert.
Bedienung und Zubehör
Zur Ausstattung gehören eine integrierte Stiftablageschale, zwei seitlich verbaute Zubehörfächer, die Ladefunktion für den aktiven Stift in mindestens einem Zubehörfach, zwei passive ergonomische Eingabestifte sowie ein aktiver Stift mit Mausfunktion, drucksensitiver Spitze, Laserpointer und Seitenblättern. Eine Fernbedienung mit Batterien und vollständiger Displaysteuerung sowie Fronttasten für Ein/Aus, Lautstärke, Quellenauswahl, Home, Touch-Sperre und Freeze-Funktion sind erforderlich.
Anschlüsse und Steuerung
Ohne Adapter sind 2 × HDMI In, 1 × HDMI Out, USB-C-Anschlüsse mit mindestens 100 W und 65 W sowie weitere USB-C- und USB-A-Anschlüsse, USB-B-Touchanschlüsse, 3,5-mm-Audioausgang, S/PDIF, Gigabit-Ethernet In und Out und Wake on LAN vorzusehen. Eine vorbereitete Montagehalterung für einen Mini-PC mit VESA 75 × 75 und 100 × 100 muss vorhanden sein. Die Steuerung muss über identische Befehle per RS232 und Netzwerk möglich sein.
Whiteboard- und Bildungssoftware
Die Whiteboard-Software muss eine unbegrenzt erweiterbare Fläche, unbegrenzt viele Seiten, mindestens 160 Themenvorlagen und mindestens 20 Sprachen einschließlich Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch, Dänisch, Russisch und Ukrainisch bieten. Sie muss personenbezogene Profile, individualisierbare Werkzeugleisten, mindestens 50 Undo- und Redo-Schritte, Raster, Bildersuche, eingebetteten Browser, YouTube-Einbindung, Cloud- und Netzwerkspeicherung, Export als PDF und PNG sowie Touch- und Stiftdifferenzierung und Multitouch unterstützen.
Drahtlose Spiegelung
Die Software muss die direkte drahtlose Spiegelung von Windows-, iPadOS-, Android- und Chromebook-Geräten ermöglichen. Gefordert sind ein Warteraum für mindestens 40 Teilnehmende, bis zu vier gleichzeitig wartende Personen, Miracast, AirPlay, Spiegelung über Entfernung beziehungsweise außerhalb desselben Netzwerks, Tonübertragung und ein Rückkanal zur Bedienung mindestens von Windows- und macOS-Geräten. Die Umsetzung soll in einer einzigen vom Display-Hersteller entwickelten Empfänger-App erfolgen.
Weitere Softwarefunktionen
Die Whiteboard-App muss Annotationsfunktionen mit integrierter Screenshot-App, einen Spinner mit bis zu vier gleichzeitig nutzbaren Zufallsgeneratoren und CSV-Import, einen Timer mit bis zu vier gleichzeitig nutzbaren Zeitmessern, mindestens zwei Android-Apps gleichzeitig nebeneinander sowie Whiteboard-, Timer- und Spinner-Anwendungen für Android, iOS und browserbasiert bereitstellen. Die Software muss vom selben Hersteller wie das Display stammen.
Didaktische Flipchart-Software
Die vollständig offline nutzbare Software muss eine Schullizenz für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler ohne Folgekosten bieten und Windows, macOS und Linux unterstützen. Gefordert sind unter anderem Stift, Textmarker, Radierer, Spotlight, Leinwand, Handschrift- und Formenerkennung, Zeitstempel, skalierbare Werkzeuge, Video- und Animationseinbettung, Screenshot-Funktion, Drag-and-drop-Import, eine Ressourcenbibliothek mit mindestens 50.000 Inhalten, Mindmapping, Desktop-Annotationen, benutzerdefinierte Schaltflächen und Export als PDF, JPG, PNG, TIF und BMP. Die Kompatibilität mit vorhandenen ActivInspire-Dokumenten einschließlich interaktiver Funktionen ist nachzuweisen.
OPS-PC
Jeder OPS-PC muss einen Intel Core i5 der 12. Generation oder besser, Intel Iris Xe Graphics oder besser, 8 GB RAM in DDR4 mit 3.200 MHz, eine 256-GB-NVMe-SSD, HDMI-Ein- und -Ausgang bis 4K, vier USB-Anschlüsse, darunter mindestens zwei USB-A-3.0-Anschlüsse, zwei USB-C-4.0-/Thunderbolt-Anschlüsse mit DisplayPort Alt Mode, einen 3,5-mm-AV-Eingang, Wi-Fi 6E und Bluetooth 5.3 besitzen. Eine dreijährige Herstellergarantie ist gefordert. OPS-PC und Display müssen vom selben Hersteller stammen.
Schulung und Unterstützung
Der Bieter muss ein kostenfreies, umfangreiches Schulungs- und Trainingskonzept vorlegen. Kostenfreie deutschsprachige Hersteller-Lernmaterialien müssen ohne Registrierung verfügbar sein. Regelmäßige Live-Webinare des Herstellers sind mindestens alle vier Wochen außerhalb der Schulferien vorgesehen; außerdem wird eine Lernplattform mit Lernvideos für Lehrkräfte gefordert. Die Whiteboard-Software muss mindestens fünf Jahre mit vorhandener Lernsoftware kompatibel bleiben.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenUnternehmens- und Präqualifikationsnachweis
Präqualifizierte Unternehmen müssen eine Kopie des AVPQ- oder ULV-Zertifikats beifügen. Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen die vorgesehenen unterschriebenen Eigenerklärungen mittels Vordruck einreichen. Zusätzlich ist der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder ein sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung zu erbringen.
Herstellerbindung und technische Konformität
Das anbietende Unternehmen muss autorisierter Vertriebs-, Montage- und Schulungspartner des Display-Herstellers sein. Aktuelle Hersteller-Jahreszertifikate sind beizulegen. Display, OPS-PC, Whiteboard-/Flipchart-Software und Empfänger-App müssen vom selben Hersteller stammen. Die Software muss vom selben Hersteller durch Updates und Upgrades weiterentwickelt beziehungsweise gesichert werden. Display, OPS-PC und Software müssen sämtliche Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllen.
Zertifizierung und Schulungsfähigkeit
Für das Display ist die EnergyStar-8.0-Zertifizierung nachzuweisen. Der Bieter muss das kostenfreie Schulungs- und Trainingskonzept sowie die deutschsprachigen Hersteller-Lernmaterialien und regelmäßigen Live-Webinare bereitstellen oder nachweisen.
Ausschlussgründe und weitere Anforderungen
Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründe nach Formular 4.1 ist einzureichen. Vereinbarungen nach den Formularen 5.3 und gegebenenfalls 5.4 sind zu unterzeichnen. Bei Bietergemeinschaften, Unteraufträgen oder Eignungsleihe gelten die jeweils vorgesehenen Erklärungs- und Nachweisverfahren.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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