Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sucht Berufsgeheimnisträger:innen (Rechtsanwält:innen oder psychologische Psychotherapeut:innen) als natürliche Personen, die als Anhörungsbeauftragte vertrauliche Anhörungen mit Betroffenen sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie mit Zeitzeug:innen durchführen.
Die Anhörungen erfolgen dezentral in 14 Regionen (verteilt auf 9 Lose) im gesamten Bundesgebiet. Insgesamt sollen ca. 400 Anhörungen pro Jahr stattfinden, mindestens 2 pro Monat und Anhörungsbeauftragtem.
Die Erstvertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027, mit Option auf bis zu 3 jährliche Verlängerungen (max. bis 31.12.2030).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Anhörungen
Durchführung vertraulicher Anhörungen mit Personen, die in Kindheit und Jugend sexuellen Missbrauch erlebt haben (Betroffene), sowie mit Zeitzeug:innen (z.B. Angehörige, Lehrkräfte).
Vorbereitung und Organisation
Räumlichkeiten und Durchführung
Dokumentation und Übermittlung
Datenschutz und Vertraulichkeit
Reisekosten und Abrechnung
Schulungen und Supervision
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung / Ausschlussgründe
Bieterform und berufliche Qualifikation
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Vertragliche Zusicherungen
Wünschenswerte Qualifikationen
Einschlägige Tätigkeiten/Aktivitäten aus den letzten 3 Jahren mit Bezug zu Gesprächsführung mit Betroffenen, Themenfeld sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Aufarbeitung oder vergleichbare sensible Tätigkeitsbereiche
Pro Referenz: Kurztitel, Name des Auftraggebers (mit Organisationseinheit und Ansprechperson + Kontaktdaten), Beschreibung des Projektauftrags und der wesentlichen erbrachten Leistungen, Auftragswert, Leistungszeitraum. Ergänzende Anlagen (Whitepaper, Projektberichte) möglich.
Wie allgemein – gilt für alle Lose gleichermaßen
Wie allgemein
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