Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Justizvollzugsanstalt Erlangen vergibt für die Jahre 2027 bis 2032 den Einkauf der Gefangenen als Dienstleistungskonzession.
Ein Händler übernimmt es, alle 14 Tage (zweimal im Monat) einen Bestelleinkauf für die Gefangenen durchzuführen: Bereitstellung von Sortimentslisten und Bestellscheinen, Entgegennahme der Bestellungen, Kommissionierung der Waren, Lieferung in die JVA und bargeldlose Abrechnung über ein IT-System.
Verkauft werden dürfen Nahrungs- und Genussmittel, Körperpflegemittel, Sportartikel, CDs und andere zugelassene Waren – ohne Alkohol und Tiefkühlkost. Der Konzessionsnehmer trägt das wirtschaftliche Risiko, ein Mindestumsatz wird nicht garantiert.
Angebote sind elektronisch bis zum 14.09.2026, 10:00 Uhr einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis50%
Preis (Warenkorb): Artikelliste mit Preisangaben. Der Musterwarenkorb hat exemplarischen Charakter und dient der Vergleichbarkeit der Angebote in preislicher Hinsicht.
- Leistung50%
Leistung setzt sich zusammen aus Konzepten (80%) und Sortimentsliste/Umfang des Warenangebots (20%). Bewertet werden die qualitative Leistung/Ausführung, Schlüssigkeit, fachliche und technische Abwicklung sowie Sicherungsmaßnahmen.
Wirtschaftlichstes Angebot nach einfacher Richtwertmethode (UfAB 2018). Zuschlag auf das Angebot mit dem günstigsten Verhältnis zwischen Leistung (Qualität) und Preis. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit den günstigeren Preisen des Warenkorbs den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBestellabwicklung & Termine
Der Einkauf findet zweimal monatlich (an festen, von der JVA vorgegebenen Terminen – z. B. im Januar 2027 am 13.01. und 27.01., jeweils 15:30–16:45 Uhr) statt.
Der Konzessionsnehmer stellt mindestens eine Woche vor jedem Termin Sortimentslisten und Bestellscheine bereit. Die Gefangenen geben ihre Bestellungen auf, der Händler nimmt sie entgegen, kommissioniert die Ware und liefert sie an einen von der JVA bestimmten Übergabepunkt in der Anstalt. Beim Übergabetermin wird die Lieferung mit der Bestellung abgeglichen und jeder Gefangene erhält einen Kassenbon/Lieferschein in Klartext.
Reklamationen werden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, bearbeitet.
Preisänderungen sind mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich mitzuteilen (ausgenommen Sonderangebote).
Sortiment
Zum Verkauf stehen Nahrungs- und Genussmittel, Mittel zur Körperpflege, Sportartikel, CDs sowie andere zugelassene Waren und Gegenstände.
Ausgeschlossen sind Alkohol, Tiefkühlkost und sicherheitsgefährdende Artikel. Das Mindestwarensortiment umfasst 1.000 Artikel – ein größeres Sortiment wird positiv bewertet. Es besteht keine Verpflichtung zu Markenprodukten; im Vordergrund stehen günstige Bezugspreise. Eine hohe Nachfrage besteht bei Tabak und Kaffee.
Zusätzlich sind Sportartikel und Haushaltswäsche im unteren bis mittleren Preissegment bereitzustellen. Auf Anforderung der JVA ist das Sortiment zu erweitern; saisonale Angebote sind zu berücksichtigen. Für Getränke ist ein Pfandsystem einzurichten.
Die JVA behält sich vor, Güte und Preis mindestens einmal jährlich zu überprüfen.
Logistik & Infrastruktur
Der Konzessionsnehmer liefert die Waren an die JVA und übergibt sie dort an die Gefangenen. In der JVA stehen keine Lagerräume zur Verfügung – alle für die Abwicklung erforderlichen Gegenstände (Tische, Körbe, Boxen etc.) werden vom Händler gestellt.
Die bargeldlose Abrechnung erfolgt über ein IT-gestütztes System, das der Händler auf eigene Kosten in Abstimmung mit der IT-Leitstelle der Bayerischen Justizvollzugsakademie vor dem ersten Einkauf einrichtet.
Die JVA überweist den Gesamtbetrag binnen 10 Tagen nach dem Einkaufstermin. Auf Verlangen der JVA sind monatliche Verkaufslisten (sortiert nach Warengruppen, mit Auswertung nach Warenwert und -mengen) zu übermitteln; nach Jahresabschluss ist eine Jahresübersicht unaufgefordert an die Wirtschaftsverwaltung zu übergeben (absteigend sortiert nach Verkaufsvolumen, mit Artikelnummer und Verpackungsinhalt).
Personal & Sicherheit
Der Konzessionsnehmer setzt eigenes, zuverlässiges Personal für die fachgerechte und zügige Durchführung ein. Vor Tätigkeitsaufnahme sind der JVA Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse der eingesetzten Personen zu übermitteln. Die JVA kann ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen.
Das Personal muss sich vor Tätigkeitsaufnahme auf das Datengeheimnis nach DSGVO und BayDSG verpflichten. Eine Sicherheitsüberprüfung für den Zutritt zum JVA-Gelände ist erforderlich. Das Betreten der JVA erfolgt auf eigene Gefahr des Händlers. Weder der Händler noch seine Mitarbeiter dürfen die Sicherheit oder Ordnung der JVA gefährden; bei Verstößen kann der Händler von der JVA ausgeschlossen werden.
Rahmenbedingungen
Rechtsgrundlage: Art. 24 Bayerisches Strafvollzugsgesetz (BayStVollzG). Vertragsform: Dienstleistungskonzession – der Konzessionsnehmer trägt das wirtschaftliche Risiko, ein Mindestumsatz wird nicht garantiert.
Geschlossener Vollzug mit 35 Haftplätzen für männliche Gefangene (Stand Juli 2026: 29 Gefangene). Richtwert Umsatz: ca. 5.800 Euro netto pro Monat, ca. 70.000 Euro netto pro Jahr – unverbindlich, keine Abnahmeverpflichtung.
Vertragslaufzeit: 01.01.2027 bis 31.12.2032 (6 Jahre). Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis 31.12.2033 bei gegenseitigem Einverständnis, spätestens 3 Monate vor Vertragsende zu vereinbaren.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jahresumsatz (Ausschlusskriterium): Mindestens 100.000 Euro netto pro Jahr im Tätigkeitsbereich des Auftrags, je Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Liegt der Geschäftsjahresabschluss 2025 noch nicht vor, ersatzweise 2022.
Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium): Mindestens 1 Mio. Euro Deckungssumme für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr. Der Nachweis (bzw. die Verpflichtung zum Abschluss) muss spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen (Ausschlusskriterium): Mindestens zwei Referenzleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar bedeutet:
Die Leistungen müssen in den letzten drei Jahren erbracht worden sein (beginnend ab August 2026). Pro Referenz sind Auftraggeber, Ansprechpartner (deutschsprachig), Leistungsbeschreibung, Zeitraum und durchschnittlicher Monatswert (inkl. USt.) anzugeben.
Persönliche Eignung / Ausschlussgründe
Per Eigenerklärung zu bestätigen:
Der Nachweis aus dem Wettbewerbsregister wird vom Auftraggeber selbst eingeholt.
Zusätzliche Anforderungen
Mindestens 2 vergleichbare Referenzleistungen: Lieferung kundenspezifisch kommissionierter Waren aus Supermarktsortiment, auf Basis eines Bestellsystems, mit mehr als 30 Abnehmern/Einzelkunden je Referenz und elektronischer Zahlungsabwicklung.
Je Referenz: Name/Anschrift Auftraggeber, deutschsprachiger Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Leistungsbeschreibung (Auftragsgegenstand, Modalitäten, Anzahl Abnehmer), Zeitraum (Monat/Jahr), durchschnittlicher Monatswert inkl. USt.