Erbringung von Fluggastkontrolldienstleistungen an den Verkehrsflughäfen in Mecklenburg-Vorpommern
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Land Mecklenburg-Vorpommern schreibt die Erbringung von Fluggastkontrolldienstleistungen gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz an zwei Flughäfen in zwei Losen aus:
Bieter können für ein oder beide Lose Angebote abgeben. Pro Los müssen alle Positionen angeboten werden. Die Leistung umfasst die Kontrolle von Personen, Handgepäck, aufgegebenem Gepäck und Aufsichtspersonal an den Kontrollstellen.
Wichtigste Fristen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- KHG A - Erfüllung der Leistungsbeschreibung100%
Erfüllung sämtlicher Forderungen der Leistungsbeschreibung (Vertragsentwurf inkl. Anlagen). Volle 10 Bewertungspunkte bei vollständiger Erfüllung, 0 Punkte (Ausschluss) bei Nichterfüllung einer oder mehrerer Forderungen. Kriterium A - B1: 100 GP / 1.000 MP.
- KHG B - Wertung des Konzepts100%
Wertung des einzureichenden Konzepts (Maßnahmebeschreibung gemäß Nr. 8 Bewerbungsbedingungen). Kriterienhauptgruppe B mit 100 GP und 200 Mindestpunkten (MP). Unterschreitung der MP führt zum Ausschluss.
Einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018: Leistungspunkte (Summe aus Bewertungspunkte 0-10 x Gewichtungspunkte je Kriterium, max. 2.000 Leistungspunkte) geteilt durch Angebotspreis (Bruttosumme inkl. Skonto), multipliziert mit Skalierungsfaktor 100.000. Höchster Wert = wirtschaftlichstes Angebot. Bei Gleichstand erhält das preisgünstigste Angebot den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLeistungsrahmen und Rechtsgrundlage
Erbringung von Fluggastkontrolldienstleistungen gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz an den Verkehrsflughäfen in Mecklenburg-Vorpommern. Der Auftragnehmer stellt eigene Kontrollpersonen, die durch die Bedarfsstelle (Luftsicherheitsbehörde MV) beliehen werden müssen. Bedarfsstelle ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Referat 630.
Kontrollinhalte
Kontrolle von Fluggästen und deren Handgepäck (gemäß Ziffer 4.1 VO (EU) 2015/1998) sowie Kontrolle anderer Personen als Fluggäste und deren mitgeführter Gegenstände (gemäß Ziffer 1.3 VO (EU) 2015/1998). Zusätzlich lückenlose Überprüfung aufgegebenen Gepäcks vor Abflug.
Organisation und Personal'
Konzepte und Qualitätssicherung
Meldungen und Berichte durch Aufsichtspersonal/Schichtleiter
Jährliche Abstimmung und Verspätungsregelung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenMindestanforderung Referenzen (gilt für beide Lose)
Mindestens 2 gleichartige Aufträge in den letzten 3 Jahren vor Bekanntmachung. Als gleichwertig gelten:
Nachweis: Liste mit Benennung von Auftraggeber (inkl. Kontaktdaten), Ausführungszeitraum und kurzer Beschreibung des Auftragsgegenstandes.
Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB)
Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen eine Eigenerklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) vorliegen. Dazu zählen u. a.:
Bei Ausschlussgründen: Benennung des Grundes und Maßnahmen nach § 125 GWB (Selbstreinigung) inkl. Nachweise.
Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall:
Qualitätsmanagement
Nachweis der Einführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen. Zertifizierung erforderlich (z. B. DIN EN ISO 9001 ff.). Präqualifizierungssysteme werden akzeptiert (mit Zugangsdaten).
Tariftreue und Mindestlohn
Sprache und Gerichtsstand
Alle Unterlagen in deutscher Sprache. Gerichtsstand: Schwerin.
Ausschlusskriterien Wertung (KHG A und B)
Folgende Punkte führen zum Ausschluss des Angebots:
Mindestpunktzahlen Wertungskriterien (B2–B5)
Personalnachweise Kontrollkräfte (bis spätestens 3 Wochen vor Vertragsbeginn)
Für jede Kontrollkraft vorzulegen:
Mindestens 2 gleichartige Aufträge in den letzten 3 Jahren vor Bekanntmachung
Flughafenbezogene Kontrolldienstleistungen (Kontrolle von Personen, Handgepäck, mitgeführten Gegenständen und aufgegebenem Gepäck auf verbotene Gegenstände gem. §§ 5/8 LuftSiG oder Ziffern 1/4 sowie Ziffer 5 des Anhangs zur VO (EU) 2015/1998) – alternativ: Großbewachungen/Separatwachdienst mit stoßweiser Durchsuchung größerer Menschenmengen (auch unter Einsatz von Handsonden, Torsonden, Durchleuchtungsgeräten). Nachweis: Liste mit Auftraggeber (inkl. Kontaktdaten), Ausführungszeitraum und kurzer Beschreibung des Auftragsgegenstands.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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