Beschreibung
Die Gemeinde Stephanskirchen | Regierung von Oberbayern schreibt „Ersatzneubau Gerhart-Hauptmann-Straße 21 und 23 - Objektplanung Gebäude und Innenräume" als öffentlichen Auftrag aus in Stephanskirchen. Es handelt sich um eine Dienstleistung. Das Verfahren wird als Offenes Verfahren (EU) durchgeführt.
Ausschreibung ansehen ↗Zeitplan & Fristen
Die wichtigsten Termine im Überblick- Veröffentlicht13. September 2026
Bekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen.
- Angebotsfrist—
Letzter Termin für die elektronische Angebotsabgabe.
Zuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Honorar40%
Wertungspreis auf Basis Honorar (Zu-/Abschlag auf Grundhonorar, Pauschalhonorare für Besondere Leistungen, Stundensätze x Faktor 50, Nebenkostenpauschale). Ermittlung mit fiktiven anrechenbaren Kosten von 4 Mio. € netto.
- Personalkonzept30%
Benennung der für die Leistungserbringung zuständigen Personen, deren Berufserfahrung, persönliche Qualifikation und persönliche Referenzprojekte sowie Angabe der Aufgabenbereiche im Projekt. Hohe Qualifikation und Erfahrung (insbesondere vergleichbare persönliche Referenzen) erforderlich.
- Aufgabeneinschätzung Planungsaufgabe10%
Darstellung der Aufgabeneinschätzung unter Berücksichtigung der konkreten Projektvoraussetzungen (max. 2 Seiten DIN A4). Benennung der wesentlichen Herausforderungen in Planung und Realisierung sowie Ausrichtung der Leistungen und Sicherstellung der hochwertigen Gestaltung.
- Projektabwicklung20%
Darstellung der Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und anderen fachlich Beteiligten sowie der Präsenz vor Ort, insbesondere in der Ausführungsphase (max. 2 Seiten DIN A4). Zielgerichtete Einbeziehung des Auftraggebers und der Fachplaner sowie hohe Präsenz vor Ort, insbesondere in LP 8.
Beim Kriterium Honorar: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis, 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertungspreises. Dazwischen lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma. Bei den Kriterien 2-4 vergleichende Bewertung mit 0-5 Punkten je Kriterium, wobei mindestens 50% der möglichen Punkte (= mindestens 150 Punkte) bei Kriterien 2-4 erreicht werden müssen, sonst Ausschluss.