Evaluation Landesprogramm Gemeindeschwesterplus
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend Rheinland-Pfalz beauftragt die Evaluation des Landesprogramms Gemeindeschwesterplus.
Geboten wird ein partizipatives Konzept zur Untersuchung von Arbeitsabläufen, Organisation, Entbürokratisierung, Verwaltungsvereinfachung und bedarfs- und zielgerechter Erreichung der Zielgruppe. Das Angebot umfasst das Konzept zur Leistungserstellung, geeignete Erhebungsinstrumente, die Einbindung der relevanten Akteure, einen Zwischenbericht und einen Abschlussbericht mit Empfehlungen.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bis zum 23.11.2026 um 23:59 Uhr einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Konzept zur Leistungsausführung70%
Leistungspunkte (max. 700) aus Referenzen des Projektteams, Erhebungskonzept, partizipativen Methoden und analoger bzw. digitaler Umsetzung der Evaluation
- Angebotspreis (Nettopreis insgesamt)30%
Preispunkte (max. 300) auf Basis des Nettopreises insgesamt im Verhältnis zum Preis-Minimum. Höchstbetrag laut Bewerbungsbedingungen: 205.000 Euro brutto
Preispunkte (max. 300) werden anhand des Nettopreises in Relation zum Preis-Minimum ermittelt. Die genaue Formel ist im Dokument nicht angegeben. Leistungspunkte (LP) = Bewertungspunkte (BP) x Gewichtungspunkte (GP). Das Angebot mit der größten Gesamtpunktzahl (LP plus PP) erhält den Zuschlag. Bei gleicher Gesamtpunktzahl erhält das preisgünstigere Angebot den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenUntersuchungsgegenstand und Evaluationsdimensionen
Das Landesprogramm Gemeindeschwesterplus soll auf Umsetzung, Arbeitsabläufe und Organisation sowie daraufhin untersucht werden, ob die Zielgruppe bedarfs- und zielgerecht erreicht wird. Dabei sind auch Entbürokratisierung, Verwaltungsvereinfachung, positive Auswirkungen und festgestellter Verbesserungsbedarf zu berücksichtigen.
Partizipative Evaluation und Erhebungsdesign
Für die Evaluation ist ein Erhebungskonzept einschließlich geeigneter Erhebungsinstrumentarien zu entwickeln. Partizipative Methoden sind darzustellen und analog sowie digital umzusetzen. Vorgesehen ist unter anderem eine methodische Vorbereitung mit Dialoggruppen und Beteiligungsformaten sowie eine Status-quo-Erhebung zur Analyse der Regelungsbedarfe und der Anforderungen aus dem Landesprogramm mit Stand 08.10.2024.
Einbezug der Zielgruppen und Akteure
Die Beteiligung umfasst Fachkräfte Gemeindeschwesterplus, kommunale Verantwortliche, ältere Menschen ohne Pflegegrad auch ohne Kenntnis des Programms, Non-Responder, Senioren mit Inanspruchnahme, Angehörige, Pflegestützpunkte sowie Hausärztinnen und Hausärzte. Die Evaluation soll Erkenntnisse darüber liefern, wie mehr Menschen aus der Zielgruppe erreicht werden können.
Projektphasen und Steuerung
Zu Beginn sind eine Steuerungsgruppe, Kommunikationswege, ein Projektfahrplan für eineinhalb Jahre und Meilensteine festzulegen. Im ersten Jahr erfolgt die Vorplanung, die methodische Vorbereitung, die Status-quo-Erhebung und die Analyse der Regelungsbedarfe. Im zweiten Jahr werden der Prozess fortgeführt, Empfehlungen zur Verbesserung der Zielgruppenerreichung sowie Vorschläge zu Arbeitsabläufen und Entbürokratisierung erarbeitet. Die Steuerungsgruppe tritt zu Auftakt, Abschluss und Meilensteinen zusammen und kann bei Bedarf jederzeit einberufen werden. Die fachliche Steuerung liegt beim Ministerium, Abteilung 64.
Berichte, Abstimmung und Projektdokumentation
Die Leistung umfasst eine fortlaufende Prozess- und Ergebnisdokumentation sowie eine agile Abstimmung mit dem Auftraggeber. Im dritten Quartal 2027 ist ein Zwischenbericht zu erstellen. Zum 30.06.2028 ist ein Abschlussbericht mit Empfehlungen in digitaler Form vorzulegen. Konzeptionelle Schritte, organisatorische Eckpunkte und Veranstaltungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche und methodische Kompetenz
Erwartet werden umfassendes Fachwissen im sozialwirtschaftlichen, sozialwissenschaftlichen und/oder pflegerischen Umfeld von Ländern und Kommunen, insbesondere Expertise im präventiven Hausbesuch bei Seniorinnen und Senioren. Das Projektteam muss zudem agile Planungsprozesse, wissenschaftliche Forschungsmethodik sowie Konzeption, Durchführung und Evaluation von Befragungen beherrschen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Das Unternehmen muss über ausreichendes Personal für die fach- und fristgerechte Ausführung verfügen und Verbindlichkeiten erfüllen können. Für die Auftragszeit sind Sach- und Haftpflichtversicherung beziehungsweise eine verbindliche Versicherungserklärung nachzuweisen. In der Eigenerklärung sind außerdem der durchschnittliche Jahresumsatz und die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Schwellenwerte für Umsatz und Auftragswert werden nicht genannt.
Referenzen und alternative Eignungsnachweise
Es sind drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren mit Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonnummer, Auftragsbeschreibung, Auftragswert und Zeitraum vorzulegen. Falls dies nicht möglich ist, ist eine gleichwertige Eignung über die Qualifikation der Beschäftigten oder Zertifikate nachzuweisen.
Projektteam
Für das voraussichtliche Projektteam sind mindestens zwei und höchstens fünf einschlägige Mitarbeiterprofile einzureichen. Die Profile enthalten unter anderem Qualifikation, Ausbildung, Fortbildungen, Kenntnisse und Erfahrungen, Einsatzbereich sowie thematisch umrissene vergleichbare Projekte. Die Angaben müssen vollständig und richtig sein; auf Anforderung können Nachweise verlangt werden.
Technische Leistungsfähigkeit
Die für den Auftrag vorhandene technische Ausstattung, Ausrüstung und Geräte sind in der Eigenerklärung zu beschreiben.
Zuverlässigkeit und gesetzliche Voraussetzungen
Der Bieter muss die gesetzlichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung erfüllen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erklären. Vorsätzlich unzutreffende Angaben zu Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit sowie schwere Pflichtverletzungen können zum Ausschluss führen. Falls Ausschlussgründe bestanden haben, können nachgewiesene Selbstreinigungsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Erklärungen, Versicherung und Beschäftigungsbedingungen
Eigenerklärung zur Eignung, Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Scientology-Schutzerklärung, Tariftreue- und Mindestentgelterklärung sowie Mitarbeiterprofile sind auszufüllen und zu unterschreiben. Für Nachunternehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die jeweils vorgesehenen eigenen Erklärungen. Nachunternehmer müssen ihre Verfügbarkeit nachweisen. Die Mindestdeckungssummen der Sach- und Haftpflichtversicherung betragen 3 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.
Für den Eignungsnachweis sind drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren anzugeben. Alternativ kann eine gleichwertige Eignung über Qualifikation der Beschäftigten oder Zertifikate nachgewiesen werden.
Je Referenz sind Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Beschreibung des Auftrags, Auftragswert und Zeitraum anzugeben.
Für die Bewertung einschlägiger Referenzen des Projektteams werden mindestens zwei Referenzen mit Schwerpunkt im sozialwirtschaftlichen, sozialwissenschaftlichen oder pflegerischen Umfeld von Bund, Ländern und Kommunen erwartet. Geeignet sind unter anderem Befragungen, sozialwissenschaftliche Methoden, pflegewissenschaftliche Expertise in Gesundheitsprävention, präventive Hausbesuche bei Senioren sowie Präsentations- und Evaluationsberichte.
Identische Referenzprojekte einzelner Mitglieder des Projektteams werden nur einmal berücksichtigt.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
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