Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Rheinland sucht einen externen Dienstleister, der das Nachtragsmanagement für Bauverträge der Außenstelle Euskirchen übernimmt.
Aufgabe ist die fachliche und baubetriebliche Prüfung sowie Bearbeitung von Nachträgen, das Erstellen von Nachtragsvereinbarungen und Leistungsverzeichnissen (GAEB-Dateien), die Vorbereitung und Durchführung von Nachtragsverhandlungen samt Protokollierung sowie die Mitwirkung an Verfahren nach § 18 Abs. 2 VOB/B.
Die Beauftragung erfolgt auf Abruf über ca. zwei Jahre; die Leistungen werden in Euskirchen, Würselen oder im Baubüro vor Ort erbracht.
Verfahren: Offenes Verfahren, Zuschlag nach Preis, geeignet auch für KMU.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Honorar/Preis100%
Wertungssumme (in €, netto) aus der nachgerechneten Angebotssumme; Normierung in Punkteskala 0–5 über lineare Interpolation, wobei der niedrigste Preis 5 Punkte und das 2,0-fache des niedrigsten Preises 0 Punkte erhält.
Lineare Interpolation: 5 Punkte = niedrigster Preis, 0 Punkte = 2,0-facher niedrigster Preis (oder darüber), dazwischen lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme (in € netto) den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenTechnische und baubetriebliche Nachtragsbearbeitung
Der Auftragnehmer bearbeitet Nachträge zu Bauverträgen der Außenstelle Euskirchen – sowohl vor als auch nach Abnahme – nach HVA B-StB und den Technischen Vertragsbedingungen für die Prüfung und Bearbeitung von Nachträgen (TVB-NA).
Dazu gehören insbesondere:
Verhandlungen, Termine und Protokollführung
Der Auftragnehmer bereitet Nachtragsverhandlungen und sonstige Besprechungstermine vor, führt sie durch und protokolliert sie. Tagesordnungen sind spätestens 5 Werktage vor dem Termin zu versenden, Protokolle spätestens 2 Werktage nach dem Termin. Bei Ausfall (Krankheit/Urlaub) muss Ersatzpersonal kurzfristig – innerhalb einer Woche – verfügbar sein; Einarbeitung erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers. Sicherheitsbestimmungen zum Betreten und Befahren der Baumaßnahmen sind zu beachten; vor Betreten der Baustelle ist eine Genehmigung des Auftraggebers erforderlich.
Unterlagen, Datenformate und Übergabe
Alle überarbeiteten Unterlagen werden digital übergeben (PDF, DOCX, XLSX), eindeutig bezeichnet mit Vertragsnummer, Nachtragsvereinbarungsnummer und Datum; sie sind als „Verfasser" zu unterzeichnen. Nachtragsleistungsverzeichnisse werden als GAEB-Datei in den Datenarten D81/D84/D86 erstellt (Format GAEB 90); eine iTWO-Projektsicherungsdatei (RPA) ist erwünscht. Auf Verlangen sind Urkalkulationen sowie Aufgliederungen wichtiger Einheitspreise vorzulegen.
Erfüllungsorte
Die Leistungen werden vor Ort an folgenden Standorten erbracht:
Nachtragsbearbeitung, die als Videokonferenz stattfindet, wird über die Stundenposition abgerechnet; Präsenztermine sind über die Positionen für Abstimmungstermine (bis 4 Stunden bzw. bis 8 Stunden, inkl. Vor-/Nachbereitung, An-/Abfahrt, Personalkosten und Spesen pauschal) abzurechnen.
Zu bearbeitende Gewerke und Regelwerke
Zu bearbeiten sind Nachträge u. a. zu folgenden Gewerken: Lärmschutzwände, Verkehrszeichenbrücken/Ausleger, Fahrbahnmarkierung, Beschilderung, passive Schutzeinrichtungen aus Beton und Stahl, Verkehrssicherungen/-führungen, Brückenbauwerke, Stützwände, Erd-/Grund-/Spezialtiefbau, Straßen-/Verkehrswege-/Kanalbau, Spannbeton-, Stahlbeton-/Stahlverbund-, Verbundanker- und Stahlbau, Betonbau, Wasser-/Brunnenbau/Grundwasserabsenkungen, Hilfsbauten (Gerüste/Traggerüste).
Anzuwenden sind insbesondere VOB/B, HVA B-StB, TVB-NA, GWB, BGB, einschlägige ZTV'en sowie europäische und DIN-Normen.
Menge und Leistungspositionen
Das Leistungsverzeichnis enthält folgende Positionen:
Zeitnachweise/Aufwandsdokumentationen sind monatlich zur Genehmigung vorzulegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit
Vom Bieter werden u. a. folgende Erklärungen verlangt (Eigenerklärung zur Eignung):
Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis/Zusicherung einer Berufshaftpflichtversicherung mit:
Bezug: § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe des Gesamtumsatzes (brutto) und des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags (brutto) der letzten 3 Geschäftsjahre. Bezug: § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Technische Fachkräfte und Projektverantwortliche
Es ist mindestens eine technische Fachkraft plus Stellvertretung zu benennen mit:
Zusätzlich ist eine Liste der Projektverantwortlichen (Koordinator der Gesamtmaßnahme + Stellvertretung, bis zu 3 Projektverantwortliche mit Stellvertretung) mit Firmen-/Kontaktdaten und Unterschrift/Stempel einzureichen. Personelle Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers; Ersatzpersonen müssen mindestens gleichwertig qualifiziert sein.
Bezug: § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV.
Technische Ausstattung und Qualitätssicherung
Nachweis der technischen Ausstattung (Hardware/Software) sowie der Qualitätssicherungsmaßnahmen. Erforderlich ist insbesondere eine Ausschreibungssoftware mit GAEB-Schnittstelle (z. B. iTWO).
Bezug: § 46 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 9 VgV.
Weitere formale Anforderungen
Handelsregisterauszug bzw. Erklärung über Nicht-Verpflichtung. Angabe der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 Geschäftsjahre, gegliedert nach Berufs-/Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Führungskräften. Eigenerklärung Bezug zu Russland gemäß Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014. Verpflichtung der Mitarbeiter nach Verpflichtungsgesetz (Nachweis nicht älter als 3 Jahre). Angebotsabgabe in deutscher Sprache; Preise in Euro mit max. 2 Nachkommastellen ohne USt.
Vergleichbare Leistungen im Nachtragsmanagement für Baumaßnahmen aus dem Bereich Autobahnen, Bundes- und/oder Landesstraßen (oder vergleichbar)
Eintrag zwingend in 44-26-5019_Referenzliste; Referenzen sollen mit Auftraggeber-Bestätigung (Projektbeschreibung, erbrachte Leistungen, Ansprechpartner, Leistungszeitraum) eingereicht werden; öffentlicher Auftraggeber bevorzugt
Referenz je benannter technischer Fachkraft (Fachkraft 1 und Stellvertretung) im Nachtragsmanagement
formloses Referenzblatt plus AG-Bestätigung; dieselbe Referenz wie bei den Unternehmensreferenzen darf verwendet werden