Fällung u. Rodung
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung (VOB/A, national) der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West, für Fäll- und Rodungsarbeiten an der Autobahn A661, Anschlussstelle Bad Homburg (Überführungsast A 661 + Ww).
Im Zuge des Ersatzneubaus eines Brückenbauwerks wird die Baufeldfreimachung auf 7 räumlich getrennten Teilflächen ausgeschrieben: Abholzen von Strauch- und waldähnlichen Flächen, Roden von Wurzelstöcken, Hecken-/Totholzrückschnitt, Räumung der Arbeitsflächen, fachgerechte Entsorgung sowie Verkehrssicherung für Arbeitsstellen kürzerer Dauer auf der Autobahn.
Angebotsabgabe bis 29.10.2026, 10:00 Uhr. Ausführungszeitraum ca. 01.12.2026 bis 26.02.2027.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜbersicht und Umfang
Gegenstand der Losung ist die Baufeldfreimachung für den Ersatzneubau (ENB) des Brückenbauwerks an der BAB 661, Anschlussstelle Bad Homburg (Überführungsart A 661 + WW).
Die Leistung umfasst die Fällung und Rodung von Gehölzbeständen innerhalb der Verkehrsnebenflächen der A 661 und angrenzender Rampenbereiche auf 7 räumlich getrennten Teilflächen. Insgesamt sind ca. 14.410 m² Strauch-/Waldfläche abzuholzen und ca. 5.100 m² Wurzelstöcke zu roden (in Ebenen; in Böschungen wegen Böschungssicherung keine Rodung).
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Arbeiten nach Teilflächen (Fällung und Rodung)
Übersicht der Teilflächen (LV-Positionen 01.00 ff.):
Stämme sind max. 0,25 m über Erdboden abzusägen; bodennaher Bewuchs, Hecken und Buschwerk sind abzuschneiden; die Flächen sind von Astwerk, Totholz und Holzresten zu räumen.
Entsorgung und Nachweise
Schlagabraum und Holz sind vollständig zu entsorgen (Abfallschlüssel 20 02 01, nicht gefährlicher Siedlungsabfall). Förderweg max. 200 m. Der Auftragnehmer hat Nachweise zu führen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Hinweis: Auf allen Flächen besteht das Risiko des Eichenprozessionsspinners und der Russrindenkrankheit.
Verkehrssicherung auf der Autobahn
Verkehrssicherung für Arbeitsstellen kürzerer Dauer auf der A 661:
Einsatz von fahrbaren Absperrtafeln mit DORA-System (dynamische Ortung); Testschaltung vor erstmaligem Arbeitsbeginn. Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 2 StVO ist mind. eine Woche vorab einzuholen (gebührenfrei). Verkehrszeichenplan gemäß RSA 21 ist mit dem Antrag vorzulegen.
Allgemeine Baustellenleistungen und Regiearbeiten
Baustelleneinrichtung (Position 00.00): Baustelle einrichten und räumen, je 1 Pauschale.
Entsorgung (Position 00.01): 1 m³ nicht gefährlicher Siedlungsabfall (Abfallschlüssel 20 02 01).
Regiearbeiten/Stundenlohn (Position 00.02): Facharbeiter 8 h, Helfer 8 h, Bagger 4 h, Radlader 4 h, Kehrmaschine 4 h.
Zusätzlich gefordert: Hecken- und Buschwerk auf Stock setzen, liegendes Totholz und Reisighaufen abräumen, Gräben nach Astschnitt räumen und säubern, Wege nach Abschluss in ursprünglichen Zustand zurückversetzen.
Kabelschutz (Pflichten aus der KSA)
Die Kabelschutzanweisung (KSA, Version 1.1) der Autobahn GmbH ist verbindlich. Vor Baubeginn sind das Bauvorhaben (Anlage 1) und Lagepläne bei der zuständigen Organisationseinheit einzureichen, eine Kabelortung/Markierung zu beauftragen sowie der Nachweis der Kabelortung (Anlage 3) und der unterschriebene Abnahmenachweis der Kabelmarkierung vorzulegen. Das Ortungsprotokoll ist nur 14 Kalendertage gültig. Eigene Arbeitskräfte (inkl. NU) sind in die KSA einzuweisen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignung (keine Ausschlussgründe)
Keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A; insbesondere keine Verfehlungen mit Freiheitsstrafe >3 Monate oder Geldbuße >2.500 € und kein Eintrag im Gewerbezentralregister in den letzten 2 Jahren. Ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlungspflichten (Steuern, Abgaben, Sozialversicherung). Kein eröffnetes/beantragtes Insolvenzverfahren; keine Liquidation.
Fachliche Eignung (Register/Organisation)
Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK (bzw. keine Pflicht zur Eintragung). Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft. Erklärung, dass die für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestjahresumsatz (gesamt): 180.000 € brutto.
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich: 180.000 € brutto.
Angabe der Jahresumsätze der letzten 3 Jahre; auf Verlangen Bestätigung durch Wirtschaftsprüfer/Steuerberater oder testierte Jahresabschlüsse.
Ab Auftragssumme ≥ 30.000 € netto: Abfrage des Wettbewerbsregisters durch den Auftraggeber.
Technische/fachliche Eignung (Referenzen)
Mindestens 1 Referenz für Holzfällarbeiten (Fällung) und mindestens 1 Referenz für Rodungsarbeiten. Ausführung in den letzten 5 Kalenderjahren (ältere Referenzen werden ebenfalls akzeptiert). Eine Referenz kann beide Anforderungen abdecken. Je Referenz: Leistungsbezeichnung, Auftragswert des eigenen Anteils, Ausführungszeitraum, Auftraggeber; auf Verlangen Referenzbescheinigung. Präqualifizierte Bieter müssen in PQ-LB 215_01 Landschaftsbauarbeiten präqualifiziert sein.
Qualifikationsanforderungen für die Baudurchführung
Verantwortlicher für Verkehrssicherung an Arbeitsstellen gemäß RSA mit Qualifikationsnachweis nach MVAS 99 (ZTV SA 97). Bei Fällarbeiten mindestens 2 Personen pro Arbeitsgruppe, davon mindestens 1 Mitglied mit hinreichenden deutschen Sprachkenntnissen. Einsatz von Arbeitskräften mit notwendiger Sachkenntnis und Eignung; Motorsägen und Geräte mindestens KWF-Standard geprüft; Verwendung von Alkylat-Sonderkraftstoffen und biologisch schnell abbaubaren Kettenschmiermitteln. Ausreichender Versicherungsschutz (Haftpflicht, Unfallschäden).
Nachunternehmer und Tariftreue (BTTG)
Vorgesehene Teilleistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen, sind im Vordruck HVA B-StB 103 zu benennen. Auf gesondertes Verlangen sind Namen und ggf. PQ-Nummern der NU zu nennen.
Für Aufträge ab 50.000 € netto: Bindung an die Regelungen des Bundestariftreuegesetzes (BTTG); auf Verlangen Tariftreueverpflichtung; Vorlage gültiger BTTG-Zertifikate der NU/Verleiher nach § 10 Abs. 1 BTTG; Anzeige von NU/Verleihern vor Leistungsbeginn (Name, Kontaktdaten, gesetzliche Vertreter); Aufbewahrung der Kontrollunterlagen für Vertragsdauer + 3 Jahre.
Mindestens 1 Referenz über Holzfällarbeiten (Fällung)
Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des eigenen Anteils, Ausführungszeitraum, Auftraggeber; auf Verlangen Referenzbescheinigung (HVA-B Vorlage). Präqualifizierte Bieter müssen in PQ-LB 215_01 Landschaftsbauarbeiten eingetragen sein.
Mindestens 1 Referenz über Rodungsarbeiten
Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des eigenen Anteils, Ausführungszeitraum, Auftraggeber; auf Verlangen Referenzbescheinigung. Eine Referenz kann beide Anforderungen (Holzfällung + Rodung) abdecken.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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