VE-27 Wasser, Abwasser Heizung u. Kälte - Lüftungsgerät L001
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Fraport AG vergibt die Sanierung der Wasser-, Abwasser-, Heizungs- und Kälteanlagen in der Technikzentrale LZ10 im Terminal 1, Gebäude 203, einschließlich PTS-Bahnhof. Die Arbeiten erfolgen unter laufendem Betrieb und umfassen Demontage, Montage, Prüfung, Inbetriebnahme, Dokumentation sowie anschließend Wartung und Störungsmanagement.
Der Teilnahmeantrag ist bis zum 23.11.2026 um 14:00 Uhr elektronisch über https://xvergabe.de/ einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Niedrigster Preis100%
Zuschlag erfolgt auf den niedrigsten Preis. Die Bekanntmachung nennt den Preis mit 100 % Gewicht.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArbeitsumfang und Bauabschnitte
Die Arbeiten erfolgen unter laufendem Terminal- und Passagierbetrieb in zwei Bauabschnitten an den Gebäuden 202, 200 und 203, den Ebenen U2 bis E04.
Bauabschnitt 1 umfasst die Gebäude 202 beziehungsweise 200 auf den Ebenen U2 bis 03 einschließlich des öffentlich zugänglichen Hofs auf Ebene 01 und des sicherheitskontrollierten Bereichs auf Ebene 03. Bauabschnitt 2 umfasst Gebäude 203 auf Ebene 04, die Lüftungszentrale LZ10, angrenzende Technikräume sowie den PTS-Bahnhof einschließlich Bahnsteigen und Tunnelröhren. Die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen werden vorausgesetzt.
Die Arbeiten sind kleinteilig und mit unterschiedlicher Arbeitsintensität auszuführen. Lärm- und emissionsintensive Arbeiten sind im laufenden Terminalbetrieb in der Regel zwischen 05:00 und 22:00 Uhr nicht zulässig.
Sanitär-, Wasser- und Abwasseranlagen
Bestehende Regenwasser-, Schmutzwasser-, Kondensat-, Trinkwasser- und Brauchwasserleitungen sowie Sanitärobjekte, Boden- und Dachabläufe werden zurückgebaut. Im Leistungsverzeichnis sind unter anderem rund 250 m Leitungen sowie 20 Boden- und Dachabläufe zum Demontageumfang ausgewiesen.
Neue Regenwasserleitungen werden muffenlos aus Guss hergestellt; im sichtbaren LV-Ausschnitt sind 60 m SML-Regenwasserleitungen und 40 m SML-Schmutzwasserleitungen enthalten. Erneuert werden außerdem Bodenabläufe, Bodenrinnen, Dachabläufe, Kondensatableitung, Siphons, ein Zwischenbehälter mit Kondensatpumpe, Sanitärobjekte, Formstücke und Armaturen.
Regen- und Schmutzwasserleitungen werden nach DIN EN 1610 auf Dichtheit geprüft. Die Regenwasserleitungen DN 100 und DN 150 erhalten eine 30 mm starke alukaschierte Dämmung.
Heizungs- und Kälteanlagen
Bestehende Heizungs- und Kälteleitungen, Verteiler, Pumpen, Armaturen und Dämmungen werden demontiert. Der im LV ausgewiesene Demontageumfang umfasst unter anderem 260 m Heizungsleitung und 230 m Kälteleitung sowie je einen Heizungs- und Kälteverteiler.
Neu montiert werden Heizungs- und Kälteleitungen, Formstücke, Befestigungen, Armaturen, Verteiler, Pumpen, Dämmung und Oberflächenschutz. Der Umfang umfasst rund 180 m Heizungsleitung und 300 m Kälteleitung. Vorgesehen sind ein Heizungsverteiler mit etwa 500 kW, zwei Heizkreisen und einem Reserveheizkreis sowie ein Kälteverteiler mit etwa 600 kW, einem Kältekreis und einem Reservekältekreis. Die Wärme- und Kälteversorgung wird an die neuen RLT-Anlagen angeschlossen.
Heizung und Kälte umfassen außerdem Heizwandflächen, Wand- und Deckendurchführungen, Brandschottungen, Korrosionsschutz und Anschlüsse an Bestandsanlagen. Schweißarbeiten sind von geprüften Schweißern auszuführen. Schweißverbindungen sind zu prüfen; für das Heißwassernetz und die Kälteleitungen sind ergänzende Prüfungen und Bewertungen vorgesehen.
Planung, Koordination und Baustellenorganisation
Erforderlich sind eine Detailterminplanung, Werk- und Montageplanung sowie die Koordination mit der Auftraggeberin, der Projektsteuerung, dem LCM, dem Betrieb und parallel ausführenden Gewerken. Die Planung umfasst Befestigungs- und Dimensionierungsangaben, Funktions-, Regel- und Strangschemata, Stromlaufpläne, Brandschutzangaben sowie Gewerkeschnittstellen.
Für Befestigungs- und Haltesysteme sind vor Montagebeginn erdbebensichere Planungs- und rechnerische Nachweise vorzulegen. Werk- und Montagepläne sind CAD-gerecht in den vorgegebenen Formaten und Maßstäben zu erstellen. Die Ergebnisse sind elektronisch über AWARO bereitzustellen.
Die Baustelleneinrichtung, Bauzwischenreinigung, Abdeckungen, Kantenschutz, Containerstellung, Abfallmanagement und erschwerte Montagebedingungen im Altbestand sind einzuplanen. Abweichungen und Störungsfälle sind über Bautagesberichte zu dokumentieren.
Prüfung, Inbetriebnahme und Übergabe
Die Anlagen werden gespült, geprüft, eingereguliert, befüllt und in fünf Phasen in Betrieb genommen: Planen und Bauen, Inbetriebsetzung, Funktions- und Integrationstests, Wirkprinzipprüfungen und Verbundtests sowie Objekt- und Systemübergabe. Je Gewerk ist ein Inbetriebnahme-Verantwortlicher zu benennen.
Je nach Anlage sind Druck- und Dichtheitsprüfungen, Hygieneprüfungen, Desinfektion, Funktionsmessungen und monatliche Spülungen durchzuführen. Die Protokolle, Messergebnisse, Abnahmebescheinigungen und Funktionsdokumentation sind bereitzustellen. Das Bedienungspersonal ist durch qualifiziertes Personal einzuweisen und die Einweisung schriftlich zu bestätigen.
Bei der technischen Übergabe sind Funktions- und Betriebsfähigkeit, Mängel- und Schadensliste, Fotodokumentation, Schlüssel, Zugangskarten, Vollmachten, Lizenzen, Bestände und offene Tätigkeiten zu übergeben. Endreinigung, Abschlussbericht und Schulung des Instandhaltungspersonals gehören ebenfalls zum Leistungsumfang.
Dokumentation
Die Dokumentation ist frühzeitig und baubegleitend fortlaufend zu erstellen und spätestens zur Abnahme beziehungsweise Ingebrauchnahme bereitzustellen. Sie umfasst Installationspläne, Bestands- und Revisionspläne, Leitungs- und Anlagenschemas, Dämmpläne, Brandschottpläne und -listen, Stücklisten, Kennzeichnungs- und Schilderlisten, Fotodokumentation, Prüfprotokolle, Inbetriebnahmeprotokolle, Wartungsunterlagen und elektronische Planaufmaße.
Brandschottunterlagen einschließlich Übereinstimmungserklärungen und Fotodokumentation sind für die TÜV-Abnahme in zweifacher Papierfassung vorzubereiten. Digitale Unterlagen werden nach der vorgegebenen Dateicodierung im Awaro-Projektraum abgelegt.
Wartung, Betrieb und Störungsmanagement
Nach der Inbetriebnahme sind Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen und Stillstandswartung für die betroffenen Gewerke zu erbringen. Der Maßnahmenkatalog nach DIN 31051 ist erstmalig zur Inbetriebnahmephase vorzulegen, fortzuschreiben und vier Wochen vor Beginn des nächsten Wartungsjahres zu aktualisieren. Wartungsarbeiten sind mindestens zwei Wochen vorher anzumelden.
Störungen sind über eine rund um die Uhr besetzte qualifizierte Annahme zu bearbeiten. Während der Betriebszeit wird eine Reaktion vor Ort von weniger als 60 Minuten und eine Störungsbehebung von weniger als 240 Minuten verlangt. Eingesetzte Komponenten und Verschleißmaterialien sind zu bevorraten; Originalteile oder herstellerfreigegebene Teile sind zu verwenden.
Auf Anforderung sind Komponenten außer Betrieb zu nehmen, sicher zu stilllegen und fachgerecht wieder in Betrieb zu nehmen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFormale Eignung
Zusammen mit dem Teilnahmeantrag sind die Eignungsnachweise aus dem Dokument FM-2026-0208-EU_Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag vorzulegen. Das Kriterium slc-abil-ref-work weist auf Referenzen für Bauleistungen hin; die konkreten Referenzanforderungen sind im vorliegenden Ausschnitt jedoch nicht enthalten.
Das Verfahren ist als nicht für KMU geeignet gekennzeichnet. Für die zweite Stufe sind mindestens drei Bewerber mit sukzessiver Reduzierung vorgesehen; der Zuschlag erfolgt nach dem niedrigsten Preis.
Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Die Bewerber müssen die vorgesehenen Eigenerklärungen abgeben. Erwartet werden unter anderem Aussagen zu straf- und wettbewerbsrechtlichen sowie finanziellen Anforderungen, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, zu umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Pflichten, zu schweren beruflichen Fehlern, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Interessenkonflikten, Vorbefassung und mangelhafter Ausführung früherer öffentlicher Aufträge.
Das Verfahren enthält außerdem Ausschluss- und Erklärungspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Lieferanten und Unterauftragnehmer sind mit zu erfassen; dies betrifft insbesondere Beteiligungen mit einem Anteil von mehr als 10 % des Auftragswerts.
Bewerbergemeinschaften
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist das Formblatt A1 Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Darin sind die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, sämtliche Mitglieder, der bevollmächtigte Vertreter und die gesamtschuldnerische Haftung zu erklären. Der Vertreter muss die Mitglieder in allen Verfahrensphasen und bei der Auftragsdurchführung rechtsverbindlich vertreten können.
Jedes Mitglied muss die Erklärungen zur Zuverlässigkeit, zu Artikel 5k, zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und zur Vertraulichkeit bestätigen. Die erforderlichen Unterauftragnehmer-Erklärungen sind vor Vertragsschluss vorzulegen.
Eignungsleihe und Unterauftragnehmer
Werden Nachweise eines anderen Unternehmens verwendet, ist das zutreffende Formblatt B2 oder B3 vollständig auszufüllen und vom anderen Unternehmen mit Ort und Datum zu unterzeichnen. Das andere Unternehmen verpflichtet sich zur Zuverlässigkeit, zur Bereitstellung eigener Mittel und Kapazitäten, zur gesamtschuldnerischen Haftung und zur Verschwiegenheit. Selbstreinigungsnachweise sind gegebenenfalls beizufügen.
Bei vorgesehenen Unterauftragnehmern ist B1 auszufüllen. Das Unternehmen muss die ihm übertragenen Teilleistungen mit eigenen Mitteln und Kapazitäten ausführen. Zuverlässigkeits-, Lieferkettensorgfalt- und Artikel-5k-Erklärungen der Unterauftragnehmer sind vor Vertragsschluss vorzulegen.
Fachliche Ausführungsfähigkeit
Das eingesetzte Personal muss die Arbeiten in den Bereichen Sanitärinstallation, Heizung, Kälte, Messtechnik, Gebäudeautomation, CAD-Planung, Dokumentation, Inbetriebnahme und Wartung fachlich qualifiziert ausführen können. Schweißarbeiten sind von geprüften Schweißern zu erbringen.
Für Inbetriebnahme, Prüfung, Einweisung und Störungsbehebung ist geeignetes anlagenkundiges Personal bereitzustellen. Bei nicht deutschsprachigen Mitarbeitern muss ständig eine deutschsprachige, fachlich geeignete und weisungsbefugte Ansprechperson vor Ort verfügbar sein. Für Arbeitssicherheit, Flughafenzutritt, Brandschutz und gewerkeübergreifende Koordination ist geeignete Fachkraft vorzuhalten.
Für Bauleistungen sind grundsätzlich Referenzen nach dem Kriterium slc-abil-ref-work vorgesehen. Anzahl, Umfang, Zeitraum und Vergleichbarkeitsanforderungen sind im vorliegenden Ausschnitt nicht enthalten und stehen im nicht enthaltenen Dokument FM-2026-0208-EU_Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag.
Die konkreten Anforderungen und Nachweise sind dem Eignungsnachweise-Dokument zu entnehmen; im Leistungsverzeichnis selbst werden keine Referenzen, Mindestumsätze oder Mindestauftragswerte genannt.
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