Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Thüga AG führt ein Präqualifikationsverfahren durch, um Lieferanten für die Lieferung von Formstücken und Anbohrarmaturen aus Polyethylen (PE 100 und PE 100-RC) für die Gas- und Wasserversorgung zu qualifizieren.
Wer erfolgreich aufgenommen wird, kann künftig an Ausschreibungen der Thüga-Gruppe (kommunale Energieversorger) für diese Produkte teilnehmen.
Das Verfahren ist mehrstufig: Registrierung → Fragebogen ausfüllen → Technische Spezifikation anerkennen → Systemaudit vor Ort → Probelieferung. Eine Antragsfrist gibt es nicht; Präqualifikationsanträge können jederzeit eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand
Geliefert werden Formstücke und Anbohrarmaturen aus Polyethylen PE 100 und PE 100-RC für die Gas- und Trinkwasserversorgung. Die Fertigung muss auf Basis der technischen Spezifikation der Thüga AG (Anlage 2, Stand 13.10.2022) erfolgen. Das Material muss als schwarz eingefärbtes Neumaterial eingesetzt und vom Fachverband der Kunststoffrohr-Industrie gelistet sein.
Drei Produktgruppen
Produktgruppe 1 – Formstücke mit Schweißenden: für Heizelementstumpfschweißung und Heizwendelschweißung (u.a. Winkel, T-Stücke, Reduzierstücke, Vorschweißböcke, Endkappen, Bögen), in SDR 11 und SDR 17.
Produktgruppe 2 – Formstücke für Heizwendelschweißung: Muffen, Langmuffen, Reduzierstücke, Winkel/Bögen (22,5°–90°), T-Stücke – überwiegend SDR 11, d32–d355.
Produktgruppe 3 – Sattelformstücke für Heizwendelschweißung: Stutzenschellen, Anbohrarmaturen, Druckanbohrventile, Sperrblasenschellen – mit starren oder drehbaren Abgängen in diversen Nennweiten-Kombinationen.
Einsatzbereiche und besondere Eignungen
Die Produkte müssen sowohl für Gasleitungen (inkl. Nachweis der Wasserstofftauglichkeit bis 100 Vol.-% nach DVGW-Prüfgrundlage) als auch für Trinkwasserleitungen (Nachweis nach DVGW W 270, KTW-BWGL, Metall-BWGL) geeignet sein. Optional sind Übergangsstücke PE/Stahl sowie Schweißkappen und drehbare Abgänge.
Qualitätssicherung, Prüfung und Dokumentation
Pro Lieferung ist ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 beizufügen; alle Prüfzeugnisse sind mindestens 10 Jahre zu archivieren. Es gelten fortlaufende Qualitätsprüfungen während der Fertigung sowie produktionsbegleitende Prüfungen.
Für die Produktzulassung verlangt die Thüga unter anderem:
Rückverfolgbarkeit, Audits und Meldepflichten
Rückverfolgbarkeit muss über mindestens 10 Jahre sichergestellt sein. Die Thüga bzw. der Mandatsführer ist berechtigt, unangekündigte Audits beim Hersteller durchzuführen. Bei Produktionsverlagerung sowie bei Produktmängeln ist der Mandatsführer unverzüglich zu informieren. Auf Verlangen sind technische Kundenbetreuung und Schulungen anzubieten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFormale Voraussetzungen und Rechtstreue
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Technische und organisatorische Leistungsfähigkeit
Produktspezifische technische Eignung (gemäß Anlage 2)
Verfahrensschritte und Nachweise
Das Präqualifikationsverfahren ist mehrstufig. Jede Stufe wird mit einem Bescheid abgeschlossen; ein Überspringen ist nicht möglich:
1. Registrierung in der Lieferantendatenbank
2. Vollständig ausgefüllter Lieferantenfragebogen (Anlage 1)
3. Anerkennung der Technischen Spezifikation (Anlage 2) – Abweichungen sind zu benennen
4. Systemaudit vor Ort beim Lieferanten – positive Bewertung
5. Probelieferung – positive Bewertung
Nachunternehmer sind zulässig (Bewerber haftet wie für eigene Mitarbeiter); Bewerbergemeinschaften sind zulässig mit gesamtschuldnerischer Haftung und Einzelnachweisen je Mitglied.
Detaillierte Referenzliste für das angefragte Produkt (PE-Formstücke/Anbohrarmaturen): wichtigste bisherige Lieferungen mit Mengen, Bearbeitungszeiten und Namen der Referenzkunden.
Vorzugsweise vergleichbare Lieferungen an Energieversorger; ggf. Kopien von Zulassungsschreiben anderer Energieversorgungsunternehmen beifügen.