Freigestellter Schülerverkehr 2026 - Los 3 (18 Teillose)
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenAusschreibung für die Beförderung von Schülern im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Los 3 umfasst 18 Touren beziehungsweise Teillose mit insgesamt 83 Schülern und 1.525 ausgewiesenen Tour-km. Die Leistung beginnt im 2. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 und endet mit dem letzten Schultag des Schuljahres 2030/2031. Je Tour sind 8 Sitzplätze erforderlich; einzelne Touren benötigen Rollstuhlbeförderung oder eine Begleitperson.
Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Die Angebotsfrist endet am 20.11.2026 um 08:30 Uhr. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und enthalten unter anderem Preisblätter für alle 18 Teillose, Eignungserklärungen, das ausgefüllte Referenzformular und – bei Bedarf – Unterlagen zu Nachunternehmern oder Bietergemeinschaften.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBeförderungsumfang und Grundlaufzeit
Das Los umfasst 18 Teillose/Touren. Die Leistung beginnt im 2. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 und endet mit dem letzten Schultag des Schuljahres 2030/2031. Die Übersicht weist für die fünf ausgewiesenen Schuljahre insgesamt 81 Schultage je Jahr, 14.544 km und 83 Schüler aus. Die einmalige Verlängerungsoption um zwei weitere Schuljahre 2031/2032 und 2032/2033 ist im Vertrag vorgesehen.
Allgemeine Beförderungsanforderungen
Die Beförderung erfolgt gemäß den für jede Tour geltenden Anlagen 2 und 2a. Je Tour ist eine Platzkapazität von 8 Sitzplätzen vorzuhalten. Die Touren werden nach den jeweils angegebenen Fahrstrecken, Schulstandorten, Schülerwohnorten und Beförderungszeiten erbracht. Bei Betriebsstörungen ist eine Ersatzbeförderung sicherzustellen. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen den vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen und für die besondere Beförderung geeignet sein.
Preisermittlung
Für die angebotenen Touren ist der jeweilige Preis je Kilometer und je Fahrt zu ermitteln. Mehrwertsteuer und Brutto-Tagesbetrag sind auszuweisen. Die Preisunterlagen weisen darauf hin, dass Leerkilometer im ermittelten Preis zu berücksichtigen sind; bei abweichender Kilometerzahl nach der ersten Fahrt ist eine Korrektur des Kilometeransatzes vorzusehen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignung und regelmäßige Berufsausübung
Die Bewerber müssen die Eignung und die regelmäßige Berufsausübung erfüllen. Das Verfahren ist ausdrücklich für kleine und mittlere Unternehmen geeignet.
Unternehmensangaben und Umsatzangaben
Je Bewerber beziehungsweise Mitglied einer Bietergemeinschaft sind Unternehmensdaten, Anschrift, Bestehensdauer, Hauptsitz, Niederlassungen, Jahresgesamtumsatz und Umsatz für die ausgeschriebene Leistung für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 anzugeben. Umsätze sind netto anzugeben und beziehen sich auf das jeweilige Unternehmen, nicht auf Konzerngruppen. Für 2025 sind vorläufige Zahlen mit entsprechendem Hinweis zulässig. Ein Mindestumsatz ist nicht festgelegt.
Ausschlussgründe und Eigenerklärungen
Die vorgesehenen Erklärungen zu Straftaten, Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen, Berufsgenossenschaften, AEntG, AufenthG, MiLoG, SchwarzArbG, LkSG, Insolvenz oder Liquidation, schwerwiegenden Ausschlussgründen nach § 124 GWB sowie Russland-Sanktionen sind abzugeben. Bestehende Gründe und gegebenenfalls Selbstreinigungsmaßnahmen sind offenzulegen. Bei Bietergemeinschaften sowie Nachunternehmern oder Dritten mit Eignungsleihe ist das jeweilige Formblatt je beteiligtem Unternehmen einzureichen.
Tariftreue und Mindestlohn
Das Unternehmen muss sich zur Gewährung der vom Auftraggeber ausgewählten Mindestarbeitsbedingungen verpflichten. Im Formblatt ist der Branchentarifbereich Baugewerbe angekreuzt. Falls keine tarifvertraglichen Mindestarbeitsbedingungen bestehen, ist ein vergaberechtlicher Mindestlohn von 13,98 Euro brutto je Stunde zu erklären. Die Pflichten sind Nachunternehmern aufzuerlegen und deren Einhaltung zu überwachen. Entgelt- und Meldeunterlagen müssen prüffähig bereitgehalten werden.
ILO-Kernarbeitsnormen
Bei der Auftragsausführung sind dieILO-Kernarbeitsnormen einzuhalten. Zulässig ist einer von drei gleichwertigen Nachweisen: ein anerkanntes Siegel, Label, Zertifikat oder eine Mitgliedschaft in einer genannten Initiative; ein anderer gleichwertiger unabhängiger Nachweis oder eine Erklärung eines Dritten; oder eine eigene Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen mit regelmäßiger Überprüfung der Arbeitsbedingungen und Gegenmaßnahmen bei Verstößen. Die Auswahl des Nachweises hat keinen Einfluss auf die Wertung.
Erklärung zur künftigen Einhaltung
Das Unternehmen muss sich verpflichten, während der gesamten Vertragslaufzeit die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Leistungsbeschreibung oder im Leistungsverzeichnis, genannten Voraussetzungen zu erfüllen. Die Erklärung ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied einzureichen.
Das Formblatt sieht drei Referenzprojekte vor. Je Projekt sind Bezeichnung, Art und Umfang der vergleichbaren Leistung, Zeitraum, Name des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Wertumfang anzugeben. Ein Mindestwert für den Wertumfang ist nicht ausdrücklich festgelegt.
Vergleichbarkeit sollte durch Art und Umfang der jeweils angegebenen Leistung gegeben sein; der Auftraggeber kann die Angaben überprüfen und Nachweise anfordern.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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