Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenGebäudereinigung für das Hauptgebäude und zwei Nebenstellen des Amtsgerichts Obernburg a. Main.
Der Auftrag umfasst die regelmäßige Unterhaltsreinigung sowie auf Anforderung zu erbringende Sonderreinigungen. Die Reinigungsarbeiten sind in den ausgeschriebenen Objekten, Flächen und Zeitfenstern durchzuführen.
Abgabefrist: 15.10.2026, 10:00 Uhr
Einreichungsweg: ausschließlich elektronisch über eVergabe beziehungsweise https://www.auftraege.bayern.de
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Mitarbeiterzufriedenheit5%
Maßnahmen zur Gewährleistung zuverlässiger und motivierter Reinigungskräfte während der gesamten Vertragslaufzeit, inkl. monetärer und nichtmonetärer Anreize
- Qualitätskontrolle5%
Darstellung der Objektbetreuung, Implementierung, Organisation der Reinigungskontrolle und Anzahl der unproduktiven Stunden der Objektleitung vor Ort
- Reklamationsmanagement5%
Beschreibung des Umgangs mit Reklamationen und Beschwerden im konkreten Objekt
- Umweltschutz/Nachhaltigkeit5%
Nachhaltige Auftragsausführung nach Umweltgesichtspunkten, inkl. konkret einzusetzender Produkte
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenReinigungsumfang
Die regelmäßige Unterhaltsreinigung umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Räume, Flächen, Bodenbeläge und Reinigungsarbeiten. Die Summe der monatlich zu reinigenden Fläche beträgt 21.060,12 m².
Reinigungsleistungen
Zu den Reinigungsarbeiten gehören unter anderem das Sammeln und Entleeren von Abfall- und Papierkörben einschließlich Mülltrennung, das Nasswischen von Böden, die Reinigung von Aufzügen, Eingangsbereichen, Fensterbänken, Türen, Griffspuren, Heizkörpern, technischen Geräten, Treppen, Geländern, Mobiliar, Sanitärbereichen, Wänden und Fliesen, das Absaugen von Polstermöbeln, das Entfernen von Spinnweben, das Entleeren und Säubern von Außen-Aschenbechern sowie die Reinigung von Beleuchtungskörpern.
Reinigungshäufigkeit
Die Reinigungshäufigkeit richtet sich nach den einzelnen Raumgruppen und umfasst fünfmal wöchentlich, zweimal wöchentlich, einmal wöchentlich, monatlich, zweimal jährlich, einmal jährlich und bei Bedarf.
Reinigungszeiten
Die Reinigungszeiten sind montags bis donnerstags von 16:00 bis 20:00 Uhr und freitags von 13:00 bis 20:00 Uhr.
Sonderreinigung
Zusätzliche Einzelreinigungsleistungen werden auf Anforderung erbracht. Als Richtwert sind 15 Stunden pro Jahr angegeben; die Abrechnung erfolgt nach dem Stundenverrechnungssatz.
Objekte
Die Leistung ist in folgenden Gebäuden zu erbringen:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachkundigkeit und gesetzestreue Zuverlässigkeit
Der Auftrag darf nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden. Es sind die geforderten Erklärungen zu Ausschlussgründen, zur Einhaltung von Steuer-, Abgaben- und Sozialversicherungspflichten sowie zu umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzureichen.
Berufliche und technische Leistungsfähigkeit
Mindestens ein Gebäudereinigermeister muss beschäftigt werden. Zusätzlich sind ein Objektleiter oder eine Objektleiterin mit Qualifikation als Geselle oder vergleichbar, die Anzahl der Reinigungskräfte, die im Objekt eingesetzten elektrischen Geräte und die vorgesehenen Reinigungsmittel anzugeben.
Objektbesichtigung
Die Teilnahme an der Objektbesichtigung vom 8. bis 11. September 2026 war verpflichtend und muss nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorhanden sein müssen Angaben zum Gesamtumsatz und zum leistungsartspezifischen Umsatz für Gebäudereinigung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025. Gefordert werden außerdem eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3.000.000 EUR Deckung, eine Vermögensschadensversicherung mit mindestens 500.000 EUR, eine Schlüsselverlustschadensversicherung mit mindestens 150.000 EUR und eine Unfallversicherung für Mitarbeitende.
Personal und Qualität
Das Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse zur Verständigung mit dem Auftraggeber verfügen. Für Reinigungspersonal werden Führungszeugnisse mit einem Alter von höchstens vier Monaten, einheitliche Arbeitskleidung und Betriebsausweise mit Foto sowie eine Zeiterfassung zur Arbeitszeitdokumentation gefordert.
Reinigungsmittel
Es sind zertifizierte oder umweltgeprüfte Reinigungsmittel, beispielsweise mit dem Blauen Engel oder der Euroblume, einzusetzen.
Bietergemeinschaften und Eignungsleihe
Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Eignung nachweisen; es ist ein bevollmächtigter Vertreter erforderlich und alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch. Eignungsleihe ist mit Verpflichtungserklärungen der Eignungsverleiher zulässig.
Drei Referenzen über Gebäudereinigungsarbeiten aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Je Referenz sind Auftraggeber, Branche, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Auftragsbeginn und -dauer, Umfang des Auftrags sowie monatlich zu reinigende Fläche in m² anzugeben. Bei Bietergemeinschaften genügt der Referenznachweis für die jeweils erbrachte Teilleistung des dafür verantwortlichen Mitglieds. Einreichung über die Anlage Referenzliste.