Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenRahmenvertrag für Fliesen- und Plattenarbeiten an städtischen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart für die Jahre 2027 und 2028.
Das Hochbauamt schreibt jährlich anfallende Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten im Fliesen- und Plattenbereich aus (Wand und Boden). Die Ausschreibung ist in mehrere Lose unterteilt: Die Lose 1–4 decken die Stuttgarter Stadtbezirke ab, pro Los werden voraussichtlich 5 Aufträge vergeben.
Gefragt sind vor allem kleine Reparaturen und Unterhaltungsarbeiten – abgerechnet wird über Stundenlöhne (auf Basis Tariflöhne) und Stoffpreise auf Nachweis.
Wichtig zu wissen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Stundenlohn50%
Vom Bieter angebotener Faktor auf die vorgegebenen Basis-Stundenlöhne (Tariflohn). Der Faktor wird mit dem Gewichtungssatz 50 multipliziert.
- Stoffe Abrechnungsliste30%
Aufschlagfaktor auf Stoffe laut Abrechnungsliste. Der Faktor wird mit dem Gewichtungssatz 30 multipliziert.
- Stoffe auf Nachweis20%
Aufschlagfaktor auf Stoffe auf Nachweis. Der Faktor wird mit dem Gewichtungssatz 20 multipliziert.
Wertungszahl = (50 × Faktor Stundenlohn) + (30 × Faktor Stoffe Abrechnungsliste) + (20 × Faktor Stoffe auf Nachweis). Die niedrigste Wertungszahl ergibt die beste Rangfolge.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt und Umfang der Leistung
Gefragt sind kleine Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten im Fliesen- und Plattenbereich an städtischen Gebäuden. Konkret geht es um:
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung – Einzelaufträge werden nach Bedarf vom Hochbauamt und anderen städtischen Ämtern/Eigenbetrieben erteilt. Einzelaufträge sind in der Regel auf maximal 50.000 € brutto begrenzt.
Abrechnungsgrundlagen
Die Abrechnung erfolgt auf zwei Wegen:
1. Stundenlohnarbeiten auf Basis der Tariflöhne – die Bieter geben einen einheitlichen Angebotsfaktor auf alle Lohngruppen ab (enthält Unternehmerzuschlag, Sozialkassenbeitrag, Vermögensbildung, Lohnnebenkosten)
2. Stoffpreise auf Nachweis – entweder über die Abrechnungsliste Stoffe (Anhang 2) mit einem Auf-/Abgebotsfaktor, oder für Materialien außerhalb der Listen mit separatem Faktor
Für Stoffe sind in der Liste u.a. enthalten: Wand-/Bodenfliesen verschiedener Formate, Mörtel, Zement, Sand, Putz, Dichtschlämme und -bänder, Profile, Kleber (Flex-, Fließbett-, Naturstein-, Hochflexibel), Fugenmörtel und Kleinmaterial.
Geltungsbereich und Loseinteilung
Die Ausschreibung ist in mehrere Lose aufgeteilt:
Pro Stadtbezirk (Los 1–4) werden voraussichtlich 5 Aufträge vergeben. Bei Angeboten für mehrere Lose gilt eine Begrenzung auf maximal 2 Lose und maximal 50 % des durchschnittlichen Firmenumsatzes der letzten drei Jahre im ausgeschriebenen Gewerk.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate (01.01.2027 bis 31.12.2028).
Geräte, Fahrzeuge und Entsorgung
Für Geräte, Fahrzeuge, Gerüste und Entsorgung gelten feste Verrechnungssätze (Anlagen 6–9, nicht im Wettbewerb):
Diese Sätze gelten ausschließlich für Kleinaufträge im Stadtbezirk (Stadtgebiet Stuttgart). Kleingeräte bis 800 € netto sind nicht gesondert vergütet – sie sind im Unternehmerzuschlag enthalten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung und Referenzen
Bieter müssen erklären, dass sie in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen (Fliesen- und Plattenarbeiten) ausgeführt haben. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind drei Referenznachweise vorzulegen – mit Ansprechpartner, Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang mit Mengen, eingesetzter Personalstärke, technischen Anforderungen und Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung.
Umsatz und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Bieter müssen ihren Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im ausgeschriebenen Gewerk (Fliesenarbeiten) sowie bei vergleichbaren Bauleistungen nachweisen.
Wichtig: Bei Mehrfachlosangeboten erfolgt eine Begrenzung auf maximal 2 Lose und maximal 50 % des durchschnittlichen Firmenumsatzes der letzten drei Jahre.
Personal
Bieter müssen erklären, dass die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Bei engerer Wahl wird die Zahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte verlangt – gegliedert nach Lohngruppen (Meister, Facharbeiter, Hilfsarbeiter, Auszubildende), mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Registereintragungen und Zulassung
Voraussetzung ist eine Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK – oder die Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Bei zulassungspflichtigen Gewerken (Anlage A HWO) ist die Handwerkskarte auf Verlangen vorzulegen. Bei engerer Wahl: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Handwerkskarte bzw. IHK-Eintragung.
Ausschlussgründe
Bieter dürfen nicht:
Liegt ein Ausschlussgrund vor, muss über Selbstreinigungsmaßnahmen informiert werden.
Steuern, Abgaben und Sozialversicherung
Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Steuer- und Abgabenpflichten sowie der Sozialversicherungsbeiträge. Bei engerer Wahl: Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamts, eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG sowie eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (mit Angabe der Lohnsummen).
Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist erforderlich.
Betriebliche Anforderungen
Bonus für Werkstätten für Behinderte
Werkstätten für Behinderte erhalten bei der Wertung einen Bonus von 15 %. Bei gleicher Wirtschaftlichkeit haben sie Vorrang. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstatt für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
Vergleichbare Fliesen- und Plattenarbeiten aus den letzten fünf Kalenderjahren – bei engerer Wahl Vorlage von drei Referenznachweisen
Pro Referenz: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, maßgeblicher Leistungsumfang mit Mengen, durchschnittliche Arbeitnehmerzahl, technische/gerätespezifische Anforderungen, Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Denkmal), vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer), Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung