Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenRahmenvereinbarung der Landeshauptstadt Stuttgart (Hochbauamt) für Mauer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten (Rohbau) in den Jahren 2027 und 2028.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Stundenlohn60%
Faktor für die angebotenen Stundenlöhne (Tariflohn-Basisstundenlöhne für verschiedene Berufsgruppen), gewichtet mit 60 fach im Leistungsverzeichnis. Der angebotene Faktor wird mit dem Gewichtungssatz multipliziert.
- Stoffe Abrechnungsliste30%
Faktor für Stoffe, die über eine Abrechnungsliste abgerechnet werden, gewichtet mit 30 fach.
- Stoffe auf Nachweis10%
Faktor für Stoffe, die auf Nachweis abgerechnet werden, gewichtet mit 10 fach.
- Akkordlohn0%
Akkordlohn wird nicht gewichtet (keine Wertungsrelevanz).
Berechnung des Angebots-Wertes (Wertungszahl, kein Euro-Wert): Lohn (60 fach × Faktor) + Stoffe Abrechnungsliste (30 fach × Faktor) + Stoffe auf Nachweis (10 fach × Faktor). Die Wertungszahl dient ausschließlich der Ermittlung der Bieterrangfolge.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Auftraggeber
Gegenstand ist die Rahmenvereinbarung über Mauer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten (Rohbau) für die Jahre 2027 und 2028.
Abrechnungs- und Preisstruktur (für alle Lose gleich)
Die Vergütung erfolgt über Faktor-Angebote auf vorgegebene Grundlagen:
Abruf und Ausführung
Einzelaufträge werden in Textform erteilt; ausnahmsweise mündlich/telefonisch mit nachträglicher Textformbestätigung.
Allgemeine Pflichten je Auftrag
Zu jedem Auftrag gehören unabhängig vom Gewerk folgende Nebenleistungen:
Zuschlagsmodalitäten
Maximal zwei Bezirke/Lose pro Auftragnehmer; ein Auftragnehmer darf höchstens 50 % seines Firmenumsatzes im ausgeschriebenen Gewerk aus diesem Auftrag erzielen.
Bei Einsatz von Werkstätten für Behinderte wird ein Bonus von 15 % auf die Wertungssumme gewährt; bei gleicher Wirtschaftlichkeit erhält die Werkstatt den Zuschlag (Nachweis erforderlich).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPräqualifikation und Eigenerklärung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Eignungsnachweis über die PQ-Nummer im Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) als vorläufigen Nachweis ausfüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind – inkl. Anteil bei gemeinsam mit anderen ausgeführten Leistungen.
Zusätzlich:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren; bei engerer Wahl sind 3 Referenznachweise mit den geforderten Mindestangaben vorzulegen.
Zahl der in den letzten 3 Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Registereintragungen
Eine der folgenden Eintragungen muss nachgewiesen werden:
Bei zulassungspflichtigen Gewerken nach Anlage A HWO ist die Handwerkskarte auf Verlangen vorzulegen.
Persönliche Lage / Ausschlussgründe
Keine Eröffnung/Beantragung eines Insolvenzverfahrens (oder vergleichbar), keine Liquidation, keine schweren Verfehlungen gem. § 6e EU VOB/A, keine Verurteilung wegen Verstößen (Geldstrafe > 90 Tagessätze, Geldbuße > 2.500 € oder Freiheitsstrafe > 3 Monate) in den letzten zwei Jahren, die zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister führten. Ggf. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen.
Steuern, Abgaben, Sozialversicherung, BG
Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Nachweise (Unbedenklichkeitsbescheinigungen Sozialkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft inkl. Lohnsummen) auf Verlangen.
Tariftreue und Mindestentgelt (LTMG Baden-Württemberg)
Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und ggf. branchenspezifischer Tariftreueregelungen. Verpflichtungserklärung ist abzugeben. Nachunternehmen und Verleihunternehmen müssen ab Auftragsvolumen ≥ 10.000 € ebenfalls Verpflichtungserklärungen abgeben.
Zuschlagsfördernde Nachweise
Werkstatt für Behinderte: Nachweis mit dem Angebot, um den 15 %-Bonus auf die Wertungssumme zu erhalten (bei gleicher Wirtschaftlichkeit erhält die Werkstatt den Zuschlag).
Vergleichbare Leistungen (Mauer-, Beton- und/oder Stahlbetonarbeiten/Rohbau) aus den letzten 5 Kalenderjahren
Mit Auftraggeberbestätigung; je Referenz: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, maßgeblicher Leistungsumfang mit eigenen Mengen, eingesetzte Arbeitnehmer, technische/gerätespezifische Anforderungen, Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Denkmal), vertragliche Rolle (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer), ggf. mit eigenem Leitungspersonal koordinierte Gewerke, Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung