Justizvollzugsanstalt Dresden, Sanierung Stationsduschen
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung für Fliesenlegearbeiten zur Sanierung der Stationsduschen und Waschbereiche in der Justizvollzugsanstalt Dresden, Hammerweg 30, 01127 Dresden.
Das Leistungsverzeichnis umfasst 40 Positionen für den 01. Bauabschnitt mit sechs Strängen in den Hafthäusern A bis C. Die Arbeiten erfolgen bei laufendem Gefängnisbetrieb und umfassen Rückbau, Untergrundbehandlung, Abdichtungen, Wand- und Bodenfliesen, Profile, Spiegel, Verfugung, Anpassungen sowie Stundenlohnarbeiten.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die SIB-Vergabeplattform mit dem AI Bietercockpit einzureichen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Zuschlagskriterium Preis100%
Der Preis wird aus der nachgerechneten Wertungssumme des Angebots ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen und dem Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme sowie bei Gleichwertigkeit den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAusführungsrahmen
Die Arbeiten erfolgen bei laufendem Gefängnisbetrieb in der Justizvollzugsanstalt Dresden, Hammerweg 30, 01127 Dresden. Der 01. Bauabschnitt umfasst sechs Stränge: C44, B44, A44, C14, B14 und A14; A.100 ist als letzter Strang mit besonderen Sicherheits- und Barrierefreiheitsanforderungen benannt. Je Strang werden vier übereinanderliegende Geschosse gleichzeitig bearbeitet.
Die Arbeiten werden strangweise ausgeführt. Der dokumentierte Start für Haus C, Strang C44, liegt im Januar 2027. Die Leistung beginnt nach den Vertragsbedingungen am 11.01.2027 und ist bis zum 05.09.2028 abnahmereif fertig zu stellen.
Die täglichen Zugangs- und Arbeitszeiten sind von 07:00 bis 07:30 Uhr für Anmeldung und Zuführung, von 07:30 bis 14:30 Uhr für die Arbeit auf dem Gelände sowie von 14:30 bis 15:00 Uhr für Rückführung und Abmeldung.
Rückbau und Vorbereitung
Zur Vorbereitung gehören das Abschneiden und die fachgerechte Entsorgung von Randdämmstreifen, Feuchtigkeitsmessungen sowie der Ausgleich von Wanduntergründen.
Im Zuge des Rückbaus sind Einrichtungen, Waschtische, Armaturen und Heizkörper abzubrechen. Wandfliesen sind vollständig bis auf den Rohbau zurückzubauen, ausgenommen die Trennwand innerhalb des Raums. Der Bodenaufbau einschließlich Bodenfliesen, Abdichtungen und Estrich ist bis auf die Rohdecke abzubrechen. Deckenverkleidungen oberhalb der Duschen werden entfernt, die gemauerte Installationstrennwand im Duschenbereich wird geöffnet. Fenster und Zargen der Zugangstüren werden zurückgebaut; die Türblätter sind für den Wiedereinbau zu sichern.
Alle Maße, insbesondere die von Öffnungselementen, sind vor Bestellung und Fertigung auf der Baustelle aufzumessen. Die Leistungen sind mit Auftraggeber, Planern und Nutzer abzustimmen.
Abdichtung, Wand- und Bodenfliesen
Die Neuherstellung umfasst die Vorbereitung und Abdichtung der Wand- und Bodenuntergründe nach DIN 18534, einschließlich Anschlüssen an aufgehende Bauteile, angrenzende Bodenflächen und Einbauteile.
Für Wände sind 950 m² AIV-B-Innenwandabdichtung, ein Epoxidharz-Voranstrich sowie Dichtband- und Dichtmanschettenanschlüsse vorgesehen. Neu zu verlegen sind 950 m² Wandbekleidung mit Fliesen oder Platten im Format 15 x 15 cm im Reaktionsharz-Dünnbett. Hinzu kommen 275 m² Aufarbeitung bestehender Wandfliesen durch Reinigen, Fräsen, Grundieren und Überfliesen sowie Anpassungen an Rohrdurchführungen und Öffnungen.
Für Böden sind 350 m² AIV-B-Bodenabdichtung, ein Epoxidharz-Grundier- und Vorstrich sowie 350 m² neue Bodenfliesen im Format 10 x 10 cm mit Rutschhemmung R 11 im Reaktionsharz-Dünnbett vorgesehen. Die Arbeiten umfassen außerdem Anschlüsse am Wandsockel, die Ausrichtung und den Einbau von 72 bauseits bereitgestellten Bodeneinläufen, Anpassungen an Entwässerungen und Rohrdurchführungen sowie die Abdichtung von Bauteilfugen.
Profile, Verfugung und Ausbau
Ergänzend sind Metallspiegel, Kehlsockel, Eckprofile, Abschlussprofile und ein L-Profil für den Höhensprung zwischen Dusche- und Waschbereich herzustellen. Die Wand- und Bodenfliesen sowie die Bauteilfugen sind zu verfugen beziehungsweise abzudichten. Verbleibende Wandfliesen auf der Raumtrennwand zwischen Wasch- und Duschezbereich sind zu überfliesen.
Das LV umfasst außerdem 10 Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter oder Facharbeiterinnen einschließlich sämtlicher Kosten und Zuschläge.
Baustellenorganisation und Materialtransport
Der Auftragnehmer hat für eine ausreichende und kontinuierliche Besetzung der Baustelle zu sorgen. Vorgesehen sind mindestens drei Arbeitnehmer je Auftragnehmer, beim Abbruch gegebenenfalls mehr, vorzugsweise die Arbeit in zwei Kolonnen. Die Beschäftigung ist auf die wöchentlichen Arbeitszeiten abzustimmen.
Materialien sind bis zur Einbaustelle zu liefern. Materialan- und -abtransport dürfen ausschließlich in den von der JVA vorgegebenen Zeitfenstern erfolgen. Je Auftragnehmer ist grundsätzlich ein abgestelltes Firmenfahrzeug vorgesehen. Für Baustellenabfälle sind geschlossene, abschließbare Behälter bereitzustellen; die maximale Containergröße beträgt 7 m³.
Wartezeiten, Transportaufwendungen und die im Zusammenhang mit der Kfz-Schleuse, Sicherheitszäunen und der maximalen Schleusenhöhe von 4,00 m entstehenden Aufwendungen sind zu berücksichtigen. Sie werden nicht gesondert vergütet. Die besonderen Sicherheitsanforderungen einschließlich der Einweisung und Absicherung der eingesetzten Arbeitskräfte sind ebenfalls Bestandteil des Leistungsumfangs.
Für den Transport innerhalb des Gebäudes dürfen keine schwarzen Hartgummirollen verwendet werden. Transportwege sind vor Beschädigungen zu schützen; selbst verursachte Beschädigungen und Verschmutzungen sind eigenverantwortlich zu beseitigen. Feuerwehrzufahrten und -umfahrungen sowie für Bedienstete erforderliche Aktionsräume sind freizuhalten.
Abfall und Baustellenhygiene
Abfall, Bauschutt und Verpackungsmaterial sind abzutransportieren. Abfälle sind nach Möglichkeit zu vermeiden, getrennt zu erfassen und zu halten sowie sachgerecht zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist für Baustellenabfälle einschließlich Verschnittabfällen, Verpackungen, Bauhilfsstoffen und Reinigungsmitteln eigenverantwortlich.
Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen. Verpackungen, Reststoffe und ähnlicher Baustellenmüll sind täglich zu entfernen. Schmutzwasser ist in Behältern aufzufangen und in Abstimmung mit der JVA zu entsorgen; ein Schmutzwasseranschluss im Baubereich ist nicht vorhanden.
Bei einer von der Leistungsbeschreibung abweichenden Verwertungs- oder Beseitigungslösung sind Berechtigungen und Annahmenachweise der vorgesehenen Anlage beziehungsweise des Betreibers, bei Andienungspflicht gegebenenfalls eine Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde sowie die entsprechenden Kostenangaben vorzulegen.
Umwelt- und Maschineneinsatz
Für staub- und lärmarme sowie emissionsarme Baustellenarbeiten sind die Vorgaben der Anlage zu emissionsarmen Baumaschinen einzuhalten. Baumaschinen müssen grundsätzlich die geforderten Abgasstufen erreichen oder, sofern erforderlich, mit einem geeigneten Partikelminderungssystem nachgerüstet werden. Nicht nachrüstbare Maschinen sind nachzuweisen.
Die Maschinenliste ist nach Zuschlagserteilung spätestens drei Tage vor Baubausführungsbeginn vorzulegen und bei Änderungen des Maschineneinsatzes zu aktualisieren. Bei staubemittierenden Arbeiten sind wirksame Absaugungen einzusetzen und Stäube an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Für lärmintensive Arbeiten sind schallgedämmte Maschinen und Geräte zu verwenden. Lärmintensive Arbeiten sind an Wochentagen zwischen 20:00 und 06:00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen nicht zulässig, soweit das Leistungsverzeichnis nichts anderes regelt.
Diese Pflichten sind bei Nachunternehmern ebenfalls durchzusetzen.
Nachweise und Bauprodukte
Für einzubauende Bauprodukte müssen die erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise vor dem Einbau auf der Baustelle vorliegen. Nicht harmonisierte Bauprodukte benötigen eine Bestätigung der Übereinstimmung mit den technischen Regeln oder den einschlägigen bauaufsichtlichen Anforderungen. Bei harmonisierten Bauprodukten sind die geforderten Leistungen durch Leistungserklärung oder geeignete technische Dokumentation nachzuweisen.
Die Nachweise sind auf Aufforderung vorzulegen, spätestens 14 Kalendertage vor Abnahme an den Auftraggeber oder dessen Beauftragten zu übergeben und gehören zu den rechnungsbegründenden Unterlagen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignungsnachweis
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen geben ihre PQ-Nummer im Angebotsschreiben, in der Eigenerklärung zur Eignung oder in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung an. Nicht präqualifizierte Unternehmen legen die ausgefüllte Eigenerklärung vor und ergänzen sie um die jeweils geforderten auftragsspezifischen Nachweise.
Bei einer engeren Wahl können Eigenerklärungen und die darin genannten Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen nachzureichen oder zu bestätigen sein. Nicht auf Deutsch verfasste Bescheinigungen sind mit einer Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.
Vergleichbare Leistungen und Personal
Die Eignungserklärung erfasst vergleichbare Referenzleistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren oder aus einem gegebenenfalls längeren Zeitraum. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind drei Referenznachweise mit den im Formblatt geforderten Angaben vorzulegen. Die erforderliche Verfügbarkeit der Arbeitskräfte ist zu erklären; auf Verlangen ist die durchschnittliche Beschäftigung der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
Für die Ausführung werden eine ausreichende kontinuierliche Besetzung, mindestens drei Arbeitnehmer je Auftragnehmer und beim Abbruch gegebenenfalls mehr Personal beziehungsweise zwei Kolonnen vorausgesetzt.
Register, Insolvenz und Zuverlässigkeit
Die Eigenerklärung erfasst die Eintragung in Handelsregister, Handwerksrolle oder Handwerkskarte beziehungsweise die Eintragungspflicht bei der Industrie- und Handelskammer sowie die Insolvenz- und Liquidationsverhältnisse. Gegebenenfalls ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen.
Die Zuverlässigkeit ist zu erklären. Die Eigenerklärung berücksichtigt insbesondere rechtskräftige Verurteilungen und Einträge im Gewerbezentralregister wegen der dort genannten Verstöße sowie gegebenenfalls Selbstreinigungsmaßnahmen.
Steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und berufsgenossenschaftliche Nachweise
Die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sind zu erklären. Bei einer engeren Wahl können Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkasse, des Finanzamts, eine Freistellungsbescheinigung und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Lohnsummen verlangt werden.
Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Werden Nachunternehmer eingesetzt, sind Art und Umfang der übernommenen Leistungen im Angebot anzugeben. Die vorgesehenen Nachunternehmer sind auf Verlangen zu benennen und ihre Eignung nachzuweisen. Die Pflichten zur emissionsarmen, staub- und lärmarmen Baustelle sowie die übrigen Ausführungsanforderungen sind den Nachunternehmern aufzuerlegen.
Bei einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung aller Mitglieder vorzulegen. Mitglieder, bevollmächtigter Vertreter, USt-IDs und die Gesamtschuldnerhaftung sind anzugeben; auf Verlangen ist die Erklärung von allen Mitgliedern unterzeichnet, fortgeschrieben oder qualifiziert signiert vorzulegen.
Personenbezogene Zugangsvoraussetzungen
Für jede im Bereich der JVA eingesetzte Arbeitskraft, einschließlich Mitarbeitern von Nachunternehmen, ist vor Vertragsbeginn beziehungsweise vor dem ersten Einsatz eine Zusammenstellung einzureichen. Die Selbstauskunft ist schriftlich zwei Wochen vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Sie umfasst unter anderem Namen, Geburtsdatum, Personalausweisnummer, Wohnanschrift, Angaben zu Ermittlungen, Verurteilungen, Bewährungs- oder Führungsaufsicht, Beziehungen zu Gefangenen sowie die Einwilligung zur Sicherheitsüberprüfung. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Der Einsatz ist mindestens eine Woche vorher schriftlich mit Namen, Kfz-Kennzeichen und Angaben zu elektronischen Geräten anzumelden. Nach Aufforderung ist ein Führungszeugnis vorzulegen. Die Personen müssen an einer gesonderten Einweisung teilnehmen; für den Zutritt ist ein Personalausweis erforderlich. Alkohol, alkoholische Getränke, Drogen, Waffen und waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.
Maschinen und Umweltschutz
Der Auftragnehmer muss die geforderten Abgasstufen der eingesetzten Baumaschinen gewährleisten. Bei Maschinen mit 37 bis 560 kW ist mindestens Stufe III B, bei Maschinen mit 19 bis unter 37 kW mindestens Stufe III A gefordert. Falls diese Stufen nicht erreicht werden, ist ein geeignetes Partikelminderungssystem nachzurüsten; bei anderen Maschinen ist die Nichtnachrüstbarkeit nachzuweisen.
Die Maschinenliste mit den geforderten technischen Angaben ist spätestens drei Tage vor Baubeginn vorzulegen und bei Änderungen zu aktualisieren. Partikelminderungssysteme sind regelmäßig zu warten. Die Pflichten sind auch Nachunternehmern aufzuerlegen.
Im Eignungsformblatt sind für den Fall der engeren Wahl drei Nachweise vergleichbarer Leistungen mit den dort geforderten Einzelangaben vorzulegen.
Vergleichbare Fliesenlegearbeiten; anzugeben sind unter anderem Ansprechpartner, Leistungsart, Ausführungszeitraum, maßgeblicher Leistungsumfang mit eigener Ausführung und Mengen, eingesetzte Arbeitnehmer, technische und gerätespezifische Anforderungen, Art der Baumaßnahme, vertragliche Rolle und gegebenenfalls Bestätigung des Auftraggebers.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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