Kartierung Ökosystem/HNV-Monitoring 2027-2029
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie LUBW vergibt die flächendeckende Erfassung von Biotoptypen und HNV-Farmland-Indikatoren auf 38 Stichprobenflächen in acht Losen für die Kartierjahre 2027 bis 2029.
Je Los sind Feldkartierung, Digitalisierung und Eingabe in ein Onlinewerkzeug sowie auf den betroffenen Flächen ergänzende Erhebungen für das bundesweite FFH-Stichprobenmonitoring zu erbringen. Das Angebot ist bis zum 26.11.2026 um 12:00 Uhr elektronisch über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Bewertung der Referenzprojekte der einzelnen Kartierenden45%
Bewertung der persönlichen Referenzprojekte der je Los für die Leistungserbringung benannten Kartierenden. Pro Referenzkriterium wird die Punktzahl je Person ermittelt und anschließend der Mittelwert über alle für das jeweilige Kriterium benannten Personen gebildet.
- Preis55%
Bewertung der Angebotssumme je Los gemäß Anlage 7; der Zuschlag wird pro Los anhand der highesten Gesamtpunktzahl aus maximal 100 Punkten erteilt.
Preispunkte = (Gesamtsumme brutto des günstigsten Bieters je Los × 55) / (Gesamtsumme brutto des Bieters je Los). Bewertet wird die Angebotssumme der Positionen B.1, B.2, B.3 und B.4 aus Anlage 7; optionale Leistungen und Kosten der Gelände-Kartierschulungen fließen nicht ein.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKartierumfang
Für jedes angebotene Los sind die zugewiesenen Stichprobenflächen vollständig zu bearbeiten. Jede Fläche umfasst 1 × 1 km beziehungsweise 100 ha. Die Erfassung umfasst sämtliche Biotoptypen und Strukturparameter sowie den HNV-Farmland-Indikator auf der Agrarlandschaftsfläche, die 5 bis 100 Prozent der jeweiligen Fläche betragen kann.
Vorbereitung und Geländearbeit
Die bereitgestellten Kartiergrundlagen, Geländekarten und Geodaten sind zu sichten. Je Stichprobenfläche sind Begehungen und Abstimmungen mit Landwirten und Anwohnern durchzuführen. Die in der ÖSM-/HNV-Kartieranleitung und den FFH-Erfassungshinweisen vorgesehenen günstigen Erfassungszeiträume sind verbindlich einzuhalten.
Digitalisierung und Datenlieferung
Die Kartierergebnisse sind in den vom Auftraggeber bereitgestellten Dateien zu digitalisieren und über ein browsergestütztes Eingabetool einzureichen. Je Los sind 20 Prozent der zu kartierenden Stichprobenflächen im ersten Leistungsabschnitt und die verbleibenden 80 Prozent im zweiten Leistungsabschnitt zu bearbeiten. Abzugeben sind unter anderem Sach- und Geodaten, Shape-Dateien in ETRS89/UTM32N mit EPSG 25832, Transekte, NKF-Abgrenzungen, Scans oder Fotos der Geländekarten sowie je FFH-Untersuchungsfläche ein Erfassungsbogen und zwei bis drei Fotos mit Koordinaten.
FFH-Stichprobenmonitoring
Auf den für das bundesweite FFH-Stichprobenmonitoring vorgesehenen Untersuchungsflächen sind die Erhaltungszustände ausgewählter FFH-Lebensraumtypen einschließlich Habitatstrukturen, Arteninventar und Beeinträchtigungen zu erheben. Die LRT sind fachlich zu bewerten und die Sach- und Geodaten sind bereitzustellen.
Schulung, Abstimmung und Qualitätssicherung
Die jeweils erforderlichen Online- und Geländeschulungen sowie die zweistündige Onlinebesprechung mit dem Auftraggeber sind einzubeziehen. Die Ergebnisse sind anhand der Vorgaben zu prüfen, zu korrigieren und abnahmefähig abzuschließen.
Optionale Leistungen
Zusätzliche Leistungen können nach schriftlicher Beauftragung erbracht werden. Der Umfang ist je Los auf insgesamt 35 Stunden für Projektleitung, wissenschaftliche Mitarbeiter und Techniker begrenzt und nach Aufwand nachzuweisen. Wegbefahrungsgebühren können nach Vorlage des Gebührenbescheides mit höchstens 100 Euro netto je Los abgerechnet werden.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenUnternehmensangaben und Ausschlussgründe
Der Bieter muss die Anlagen 1 bis 4 vollständig ausfüllen. Zwingende, fakultative und sonstige Ausschlussgründe sind zu erklären. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Mitglieder, der bevollmächtigte Vertreter und die Zustimmung aller Mitglieder nachzuweisen. Eigene allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen nicht beigefügt werden.
Register, Versicherung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Eine erforderliche Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist nachzuweisen; andernfalls ist dies schriftlich zu erklären. Eine nicht gekündigte Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssumme ist nachzuweisen. Für 2023, 2024 und 2025 sind Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich anzugeben; ein Mindestumsatz ist nicht festgelegt.
Unternehmensreferenzen und technische Ausstattung
Für das Angebot sind mindestens eine Offenland-Biotopkartierung, eine FFH-Lebensraumtypenkartierung und eine weitere Grünland- oder ÖSM-Pilotkartierung aus 2021 bis 2025 nachzuweisen. Die für die Ausführung verfügbare Ausstattung, die Geräte und die technische Ausrüstung sind zu beschreiben. Die aufgeführten Angaben zu jedem Referenzprojekt müssen vollständig sein.
Qualifikation der Kartierenden
Jede im Gelände eingesetzte Person muss einen vegetationskundlichen Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Biotoperfassung und -bewertung nachweisen. Abschlussart, Jahr, Studieninhalte, Arbeitgeber und Dauer der Berufserfahrung sind anzugeben. Erfüllt eine kartierende Person diese Voraussetzungen nicht, darf sie nicht kartieren und das betroffene Los wird ausgeschlossen.
Persönliche Referenzen der Kartierenden
Je kartierender Person sind nach Anlage 11 persönliche Referenzprojekte aus den Bereichen ÖSM-Pilotkartierung, HNV-Kartierung, Offenland-Biotopkartierung, Grünlandkartierung, Waldbiotopkartierung, bundesweitem FFH-Stichprobenmonitoring, floristischen und vegetationskundlichen LRT-Kenntnissen sowie FFH-Managementplänen nachzuweisen. Anzugeben sind jeweils Projektname, Leistung, Projektleitung, Bearbeitungszeitraum, Auftraggeber, persönlicher Anteil an Kosten oder Honorar sowie die geforderten Flächen- und Geländetage.
Schulungen und Kapazität
Die im Anlage 9 vorgesehenen Schulungsnachweise sind je Person zu erteilen. Die eintägige Kartierschulung ÖSM/HNV ist im Jahr der ersten Kartierung verpflichtend. Die Schulung zur Offenland-Biotopkartierung in Baden-Württemberg ist erforderlich, wenn in den letzten fünf Jahren keine entsprechende Kartierung durchgeführt wurde; dies gilt auch für die Schulung zur FFH-Mähwiesen-Kartierung. Je angebotenem Los ist mindestens eine kartierende Person namentlich zu benennen, und die Bearbeitungskapazität je Kartierjahr ist anzugeben.
Personalbindung und Losverteilung
Eine kartierende Person darf je Kartierjahr nur einem Los zugeordnet werden. Büros, die in LUBW-2025-0009 bereits ein Los im selben Kartierjahr erhalten haben und dieselbe kartierende Person benennen, werden ausgeschlossen.
Nachunternehmer und Eignungsleihe
Eingesetzte Nachunternehmer und Eignungsleiher sind in Anlage 9 anzugeben. Ihre Eignung ist nachzuweisen und eine Verpflichtungserklärung ist vorzulegen. Bei fehlender Eignung kann der Auftraggeber Ersatz verlangen.
Offenland-Biotopkartierung als wesentliche Dienstleistung
Projektname, Kurzbeschreibung, Projektleitung, Auftragswert, Bearbeitungszeitraum und Auftraggeber; auch ein anderes Bundesland ist zulässig.
Erfassung von FFH-Lebensraumtypen
Projektname, Kurzbeschreibung, Projektleitung, Auftragswert, Bearbeitungszeitraum und Auftraggeber.
Grünlandkartierung oder ÖSM-Pilotkartierung
Projektname, Kurzbeschreibung, Projektleitung, Auftragswert, Bearbeitungszeitraum und Auftraggeber.
ÖSM-Pilotkartierung und/oder HNV-Kartierung je kartierender Person
Angabe von Projektname, Leistung, Projektleitung, Bearbeitungszeitraum, Auftraggeber sowie persönlichem Anteil an Gesamtkosten oder Honorar.
Offenland-Biotopkartierung einschließlich LRT-Erfassung je kartierender Person
Angabe von Projektname, Leistung, Projektleitung, Bearbeitungszeitraum, Auftraggeber, persönlichem Anteil und Geländetagen.
Grünlandkartierung je kartierender Person
Angabe von Projektname, Leistung, Projektleitung, Bearbeitungszeitraum, Auftraggeber und persönlichem Anteil an Kosten oder Honorar.
Biotopkartierung Wald je kartierender Person
Zusätzlich ist der Inhalt der Kartierarbeiten anzugeben.
FFH-Lebensraumtypenkartierung im bundesweiten FFH-Stichprobenmonitoring je kartierender Person
Angabe von Projektname, Leistung, Projektleitung, Bearbeitungszeitraum, Auftraggeber, persönlichem Anteil und Geländetagen.
Praktische floristische und vegetationskundliche Kenntnisse der losspezifischen LRT je kartierender Person
Angabe der entsprechenden Kartierprojekte und des persönlichen Anteils.
Erstellung von FFH-Managementplänen je kartierender Person
Angabe von Projektname, Leistung, Projektleitung, Bearbeitungszeitraum, Auftraggeber, persönlichem Anteil und Geländetagen.
Persönliche Grünlanderfahrung und Nachweis der LRT 6510
Referenzen zur Grünlanderfassung und -bewertung; alternativ oder ergänzend Aufnahme in die Grünlandexpertenliste der LUBW.
Persönliche Grünlanderfahrung und Nachweis der LRT 6510
Referenzen zur Grünlanderfassung und -bewertung; alternativ oder ergänzend Aufnahme in die Grünlandexpertenliste der LUBW.
Persönliche Grünlanderfahrung und Nachweis der LRT 6510
Referenzen zur Grünlanderfassung und -bewertung; alternativ oder ergänzend Aufnahme in die Grünlandexpertenliste der LUBW.
Spezialkenntnisse zum Arteninventar der Moore mit Schwerpunkt Torfmoose
Nachweis durch Kartierungen, Fachgutachten, Publikationen, Zertifikate oder Forschungsvorhaben.
Spezialkenntnisse zum Arteninventar der Felsen mit Schwerpunkt Moose und Flechten
Nachweis durch Kartierungen, Fachgutachten, Publikationen, Zertifikate oder Forschungsvorhaben.
Spezialkenntnisse zum Arteninventar der Felsen mit Schwerpunkt Moose und Flechten
Nachweis durch Kartierungen, Fachgutachten, Publikationen, Zertifikate oder Forschungsvorhaben.
Spezialkenntnisse zum Arteninventar der Felsen mit Schwerpunkt Moose und Flechten
Nachweis durch Kartierungen, Fachgutachten, Publikationen, Zertifikate oder Forschungsvorhaben.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
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