Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Bezirksamt Pankow von Berlin (Straßen- und Grünflächenamt) schreibt die Lieferung eines mobilen Holzhackers als PKW-Anhänger aus. Das Gerät dient dem Häckseln von Holz und Ästen und muss mit einem normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) transportierbar sowie straßenzugelassen sein.
Zugelassene Anbieter reichen ihr Angebot elektronisch über die Vergabeplattform Berlin ein. Maßgeblich sind u.a. das ausgefüllte Preisblatt, die technische Beschreibung des angebotenen Häckslers, Hersteller, Modell und Baujahr sowie verschiedene Eignungsformulare (Wirt-124, Wirt-235, Wirt-238, Wirt-213 u.a.).
Der Zuschlag wird nach mehreren Kriterien gewichtet: Preis 40 %, technische Qualität 30 %, Umweltkriterien 15 %, Service/Wartung 15 %.
Das Angebot muss bis spätestens 20.08.2026, 10:00 Uhr vorliegen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis40%
Angebotspreis/Gesamtpreis
- Technische Qualität30%
Technische Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit des Häckslers (z.B. Einzugssystem, Häckseltechnik, Motor)
- Umweltkriterien15%
Umweltkriterien (z.B. EU Stage V Emissionsstandard)
- Service/Wartung15%
Service- und Wartungsleistungen
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAuftragsgegenstand
Beschaffung genau eines mobilen Holzhäckslers als PKW-Anhänger. Das Gerät ist für den professionellen Einsatz bei kommunalen Bauhöfen, Grünflächenämtern oder Forstbetrieben vorgesehen und soll Holz sowie Äste zerkleinern.
Mobilität und Anhängerbauform
Motor und Antrieb
Häckseltechnik und Einzug
Sicherheit und Konformität
Lieferort
Annahmestelle des Auftraggebers im Bezirk Pankow, Berlin – u.a. Standort Kniprodestraße 62, 10407 Berlin. Genaue Lieferanschrift gemäß Angabe des Auftraggebers.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlussgründe
Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, wenn einer der folgenden zwingenden Ausschlussgründe vorliegt (kein Ausschluss bei erfolgreicher Selbstreinigung nach § 125 GWB):
Fakultative Ausschlussgründe
Liegt einer der folgenden fakultativen Ausschlussgründe vor, kann die Vergabestelle den Bieter ausschließen (§ 124 GWB):
Eignungsnachweise
Als vorläufiger Eignungsnachweis ist eine der folgenden Optionen ausreichend:
Zusätzlich ist die berufliche Qualifikation der Leistungserbringer bzw. Führungskräfte nachzuweisen (Zeugnisse, Diplome o.Ä.).
Hinweis: Kann ein Bieter einen geforderten Nachweis aus berechtigtem Grund nicht beibringen, darf er替代替代 seine Befähigung/Erlaubnis oder seine wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit durch andere, vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen belegen.