Kindergartenzweckverband Bogel - Neubau Kita Bogel: Los 1 - Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung HLS
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenFachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung des geplanten viergruppigen Kita-Neubaus in Bogel.
Das Los umfasst die Anlagengruppen 1 bis 3 in den Leistungsphasen 1 bis 9:
Vorgesehen sind unter anderem eine Wärmepumpe, Fußbodenheizung, Photovoltaikanlage sowie Lüftungsanlagen für den Küchenbereich und innenliegende Räume. Der Anschluss der Gruppenräume an die Lüftungsanlage ist während der Fachplanung zu klären. Die Beauftragung erfolgt stufenweise und umfasst später ausdrücklich auch die Objektüberwachung und Objektbetreuung.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis der Leistung60%
Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem doppelt so hohen oder einem höheren Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 20 Stunden Geschäftsführer/Partner/Inhaber - 20 Stunden angestellte Ingenieure - 20 Stunden Zeichner/Schreibkraft/sonstige Mitarbeiter
- Qualitäts- und Terminsicherung im Rahmen der Planung und während der Bauphase10%
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitäts- und Terminsicherung im Rahmen der Planung und während der Bauphase" erhält ein Angebot: 0-3 Punkte, bei dem auf ein Qualitätsmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird und nicht zu erwarten ist, dass die Planung termingerecht, kostengerecht und qualitätsgesichert erfolgt; 4-6 Punkte, wenn ein Qualitätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI erfolgt und zu erwarten ist, dass die Leistung termingerecht, kostengerecht und qualitätsgesichert erbracht wird; 7-10 Punkte, wenn eine ü
- Örtliche Präsenz, Qualität, Methodik und Organisation in der Phase der Bauüberwachung20%
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Örtliche Präsenz, Qualität, Methodik und Organisation in der Phase der Bauüberwachung" werden für die Beurteilung herangezogen: - die Präsenz und die Erreichbarkeit der Bauleitung - Berufserfahrungen, Qualifikation und Vertrautheit mit der Planung des zur Bauleitung vorgesehenen Personals - Methodik zur Sicherstellung einer mangelfreien und funktionsgerechten Bauausführung. 0-3 Punkte erhält ein Angebot, bei dem eine Leistungserbringung durch berufsunerfahrenes und nicht hinreichend qualifiziertes Personal angeboten wird, von einer Präsenz der Bauleitung n
- Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich der nicht preislichen Bedingungen10%
Hinsichtlich des Wertungskriterium "Akzeptanz des Vertrages" erhält ein Angebot: 0-3 Punkte, wenn es zu einer sehr ungünstigen Verteilung von Risiken und Leistungspflichten zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche und/oder einer Reduzierung der Leistungspflichten; 4-6 Punkte, wenn es zu ungünstigen Vertragsänderungen zulasten des Auftraggebers führt, 7 Punkte, wenn es keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster beansprucht; 8-
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenPlanungsgegenstand und Projektgrundlagen
Das Los umfasst die Fachplanung der Technischen Ausrüstung für eine viergruppige Kita mit 80 Kindern im Altersbereich unter zwei bis sechs Jahren. Planungsgrundlagen sind die vorhandene Vorplanung des Architekturbüros, der Grundrissentwurf, der Bauzeitenplan und der Vertragsentwurf.
Vorgesehen sind:
Der Anschluss der Gruppenräume an die Lüftungsanlage ist in der weiteren Fachplanung zu klären.
Anlagengruppen und Leistungsphasen
Die Planung umfasst die Anlagengruppen 1 bis 3:
Die Leistungen werden in den Leistungsphasen 1 bis 9 erbracht. Die stufenweise Beauftragung umfasst Leistungsphasen 1 bis 4 sowie, bei schriftlichem oder textlichem Abruf, Leistungsphasen 5 bis 9.
Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung
In den Leistungsphasen 1 bis 4 werden die Aufgabenstellung und Planungsrandbedingungen geklärt, ein Planungskonzept mit Vordimensionierung und Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung erarbeitet, Funktions- und Prinzipschaltbilder erstellt und mit den Planungsbeteiligten abgestimmt. Es sind Kostenschätzungen nach DIN 276 sowie später eine Kostenberechnung, Energiebedarfs- und Betriebskostenbetrachtungen und Kostenkontrolle vorgesehen.
Die Genehmigungsplanung umfasst die Erarbeitung und Zusammenstellung der erforderlichen Genehmigungs- und Zustimmungsunterlagen einschließlich Anträgen und Anpassungen. Sie ist optional und nur in dem für die Genehmigung erforderlichen Umfang beauftragt.
Ausführungsplanung und Vergabeunterlagen
In Leistungsphase 5 wird die Ausführungsplanung ausführungsreif erarbeitet. Dazu gehören die Fortschreibung von Berechnungen und Bemessungen, Ausführungszeichnungen, Funktions- und Strangschemata sowie Schlitz- und Durchbruchspläne. Der Terminplan wird fortgeschrieben, die Unterlagen werden an ausführende Unternehmen übergeben und Montage- sowie Werkstattpläne werden geprüft und anerkannt.
In Leistungsphase 6 werden Mengen ermittelt, Vergabeunterlagen einschließlich Leistungsverzeichnissen und Wartungsleistungen erstellt, Schnittstellen abgestimmt und die Kosten auf Basis bepreister Leistungsverzeichnisse ermittelt und kontrolliert. In Leistungsphase 7 wird bei der Angeboteinholung, Prüfung und Wertung mitgewirkt; die dort ausdrücklich dem Auftraggeber vorbehaltenen Tätigkeiten werden nicht automatisch als Leistung des Auftragnehmers ausgeführt.
Objektüberwachung und Objektbetreuung
In Leistungsphase 8 wird die Ausführung überwacht. Dazu gehören Koordination, Terminplanung, Bautagebuch, Bewertung geänderter oder zusätzlicher Leistungen, Mitwirkung beim Aufmaß, fachliche und rechnerische Rechnungsprüfung, Kostenkontrolle und Kostenfeststellung. Außerdem sind Mitwirkung bei Leistungs- und Funktionsprüfungen, fachtechnische Abnahme, behördliche Abnahmen, Prüfung der Revisionsunterlagen, Auflisten der Verjährungsfristen, Überwachung der Mängelbeseitigung und Zusammenstellung der Projektdokumentation vorgesehen.
Die örtliche Bauüberwachung ist grundsätzlich mindestens an einem Werktag je Kalenderwoche während der Bautätigkeit zu erbringen. Bei Bauleistungen, die eine intensivere Überwachung erfordern, ist eine entsprechend höhere Präsenz erforderlich.
In Leistungsphase 9 werden Mängel innerhalb der Verjährungsfristen fachlich bewertet, Objektbegehungen durchgeführt und bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mitgewirkt.
Besondere Leistungen und Planungsunterlagen
Als besondere Leistungen sind die Prüfung und Wertung von Nebenangeboten nach Bedarf sowie die Berechnung von Lebenszykluskosten in Leistungsphase 3 vorgesehen.
Für jede beauftragte Leistungsphase sind die Ergebnisse digital bereitzustellen und zu dokumentieren. Texte werden als DOCX, Tabellen als XLSX, Zeichnungen als DWG oder DXF, dreidimensionale Darstellungen als IFC, Leistungsverzeichnisse und Mengen- sowie Kostenermittlungen als GAEB-XML 3.1 sowie zusätzlich als PDF verlangt.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenIngenieurberechtigung
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, oder nach EU-Richtlinien berechtigt ist, in Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Ingenieur benennen.
Versicherung
Für die Vertragserfüllung ist eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3.000.000 € Deckung für Personenschäden sowie 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen.
Personelle Besetzung
Für das Projekt sind eine Projektleitung und Stellvertretung, die für die Planung bis Leistungsphase 4 zuständigen Personen und Stellvertretungen sowie die für die örtliche Bauüberwachung zuständige Person und Stellvertretung zu benennen. Der Einsatz weiterer Personen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
Das Team muss so ausgestattet sein, dass die Leistungen termingerecht erbracht werden können. Bei Bauüberwachung ist eine fachliche Eignung zur Prüfung von Aufmaßen, Massenberechnungen, Abrechnungszeichnungen sowie Abschlags- und Schlussrechnungen erforderlich.
Tariftreue und Mindestentgelt
Die geltenden Mindestlohn- und Tariftreuepflichten nach den bereitgestellten Unterlagen sind einzuhalten. Bei Einsatz von Nachunternehmern und Verleihern sind die entsprechenden Erklärungen bereitzuhalten und auf Anforderung vorzulegen. Vollständige, prüffähige Beschäftigtenunterlagen müssen verfügbar sein.
Die Pflicht gilt nicht für Auszubildende. Die in der Mustererklärung genannten Ausnahmen für Bewerber mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten sind zu berücksichtigen.
Ausschlusskriterien
Im Ausschnitt sind keine Anforderungen an Referenzprojekte, Mindestumsätze, Bonität, bestimmte Zertifikate oder besondere personelle Qualifikationen über die Ingenieurberechtigung hinaus genannt.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
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